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2007-05-16

Demonstrationsverbot für G-8-Gegner

Waldeck (AP) Die Polizeidirektion Rostock hat Demonstrationen von G-8-Gegnern in Nähe des eingezäunten Gipfeltagungsortes Heiligendamm verboten. Die Behörde erließ am Dienstagabend eine entsprechende Allgemeinverfügung über eine räumliche und zeitliche Beschränkung des Versammlungsrechts im Bereich um Heiligendamm und den Flugplatz Rostock-Laage. Danach sind im Zeitraum 30. Mai bis 8. Juni alle öffentlichen Versammlungen und Aufzüge unter freiem Himmel untersagt.

Globalisierungskritische Kreise hätten wiederholt öffentlich dazu aufgerufen, den G8-Gipfel real und effektiv zu blockieren und von seiner Infrastruktur abzuschneiden, hieß es zur Begründung. Zudem sei offensichtlich die gewaltsame Erstürmung des durch eine technische Sperre gesicherten Tagungsraumes erklärtes Ziel gewaltbereiter Globalisierungsgegner. Damit sei eine andauernde Bedrohungssituation für alle Gipfelteilnehmer und kritische Demonstranten erzeugt worden, hieß es zur Begründung des Verbots. Zwingend notwendige Rettungsmaßnahmen wären gegebenenfalls nicht mehr durchführbar. Eine solche Störung der Arbeitsfähigkeit der Gipfeltagung mit seinen zahlreichen Delegationen würde die internationalen Interessen Deutschlands nachhaltig schädigen. Das wolle man verhindern.
Mit dem Verbot bestätigten sich Befürchtungen der Globalisierungsgegner. “Alle Anmelder von Demonstrationen wurden monatelang getäuscht”, warfen sie der Polizei vor. Betroffen von der Allgemeinverfügung seien vor allem der geplante Sternmarsch am 7. Juni sowie mehrere kleinere Kundgebungen am Zaun in Heiligendamm. Die Gipfelgegner kündigten an, zügig Widerspruch beim Verwaltungsgericht einzulegen und notfalls den Weg durch alle Instanzen zu gehen. “Das Recht darauf, am Adressat des Protestes zu demonstrieren, ist vom Bundesverfassungsgericht mehrfach bestätigt worden”, erklärte die Infogruppe mit Hinweis auf das Brokdorf-Urteil zu den Castor-Transporten von 1985.