04.06.2007: Karlsruhe/MVregio In der Auseinandersetzung um die geplanten Demonstrationen am Rande des G8-Gipfels in Heiligendamm wird das Bundesverfassungsgericht die endgültige Entscheidung treffen.
Wie eine Gerichtssprecherin heute in Karlsruhe mitteilte, ging in der Nacht eine Verfassungsbeschwerde gegen das allgemeine Versammlungsverbot am G8-Konferenzort ein. Wann das Gericht darüber entscheide, stehe noch nicht fest. Die Beschwerde sei mit einem Eilantrag verbunden.
Die Verfassungsbeschwerde wurde vom "Sternmarsch-Bündnis" eingereicht, das für Donnerstag einen Sternmarsch nach Heiligendamm organisieren will. Zuvor hatte das Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern das allgemeine Versammlungsverbot bestätigt. Nach Auffassung der Richter in Greifswald sind die räumlichen und zeitlichen Beschränkungen des Versammlungsrechts rechtmäßig und verstoßen nicht gegen das Grundrecht auf Demonstrationsfreiheit. Das Gericht gestattete lediglich Demonstrationen auf der Bundesstraße 105, die etwa fünf Kilometer von Heiligendamm entfernt verläuft.
Das Oberverwaltungsgericht hatte mit seinem Beschluss eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Schwerin abgeändert, das einen Teil der Demonstrationsbeschränkungen aufgehoben hatte. Mit der Verfassungsbeschwerde will das "Stermarsch-Bündnis" nun erreichen, den Protest dennoch zum Ort des Geschehens tragen zu können. Nach den Vorstellungen des Bündnisses soll zumindest eine Demonstration mit 600 Teilnehmern bis zum Gipfel-Hotel ermöglicht werden. Vorsorglich haben die Protest-Organisatoren aber bereits Ersatzveranstaltungen angemeldet, darunter eine Demonstration von Bad Doberan zur B 105.
Als Leitentscheidung des Verfassungsgerichts zur Versammlungsfreiheit gilt der so genannte Brokdorf-Beschluss vom 14. Mai 1985. Damals erklärte das Gericht ein pauschales Demonstrationsverbot gegen das geplante Atomkraftwerk in Brokdorf für verfassungswidrig.