Karlsruhe/Heiligendamm (dpa) – Der für diesen Donnerstag zum
Tagungsort des G8-Gipfels in Heiligendamm geplante Sternmarsch von
Globalisierungskritikern bleibt verboten. Das
Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wies am Mittwoch einen gegen
das Verbot gerichteten Eilantrag ab. Der Sternmarsch dürfe angesichts
der Sicherheitsrisiken nicht in der Verbotszone um den Tagungsort
stattfinden.
Die geplante Veranstaltung von Globalisierungskritikern war von
der Versammlungsbehörde verboten worden. Zugleich erließ sie ein
weiträumiges allgemeines Versammlungsverbot rund um den Tagungsort
des G8-Gipfels.
Das Verwaltungsgericht Schwerin hatte das Verbot teilweise außer
Vollzug gesetzt und erlaubte den Teilnehmern des Sternmarsches, sich
bis auf 200 Meter dem Sicherheitszaun um den G8-Tagungsort zu nähern.
Das Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern hatte das
allgemeine Versammlungsverbot rund um Heiligendamm jedoch wieder in
Kraft gesetzt. Hiergegen richtete sich die mit einem Eilantrag
verbundene Verfassungsbeschwerde.