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2007-05-24

Anwälte beklagen: "Polizei hat kein Interesse an Zusammenarbeit"

24.05.2007: Rostock/MVregio Die BAO "Kavala" der Polizei Mecklenburg-Vorpommern hat kein Interesse an einer Zusammenarbeit mit dem anwaltlichen Notdienst der Vereinigung der Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger Mecklenburg Vorpommern (VdSMV) und dem RAV, heißt es in einer Pressemitteilung des RAV.

Um zu einem reibungslosen Ablauf der Großveranstaltung beizutragen, streben die Anwälte verbindliche Absprachen und konkrete Zusagen seitens der BAO "Kavala" der Polizeidirektion Rostock für die bevorstehenden Polizeieinsätze im Rahmen der G8 Proteste an. Zum Zweck der Sicherung der rechtstaatlichen Vorgaben wurden die Verantwortlichen durch den anwaltlichen Notdienst am dritten April mündlich in einem gemeinsamen Gespräch und nach zugesagter und nicht erteilter Antwort schriftlich mit einem Zeitrahmen für eine Antwort bis zum vierten Mai vergeblich zu verbindlichen Zusagen aufgefordert.

Die wesentlichen Anliegen: Sicherstellung der freien Berufsausübung der Anwaltschaft und ihrer Mitarbeiter, Sicherung des Zugangs zu Betroffenen in den Gefangenen-Sammelstellen und im eventuell in Sperrzonen befindlichen "Einsatzraum”, zum Beispiel im so genannten polizeilichen "Kessel", Einhaltung von Grundrechten, wie zum Beispiel die Gewährleistung von Telefonaten für Betroffene einer freiheitsentziehenden Maßnahme, Verhinderung unverhältnismäßiger Polizeimaßnahmen (zum Beispiel ED Behandlung trotz mitgeführtem Identitätsnachweis oder die Anfertigung von Fotos bei jeder Festnahme), Gewährleistung einer zeitnahen Richtervorführung auch bei Freiheitsentziehungen "im freien Felde", Ausstattung der Gefangenen-Sammelstellen mit Anwaltszimmern und ausreichenden Besprechungsräumen sowie das Mitteilen der Ansprechpartner des Führungs- und Lagestabes der Polizei.

"Die Tatsache, dass Zusagen nicht eingehalten werden, macht deutlich, dass sich die Polizei ihrer Verantwortung für einen reibungslosen Ablauf des G8-Gipfels entzieht. Der RAV hält demgegenüber die sofortige Erörterung der rechtlichen Verfahrensweisen für eine notwendige Voraussetzung einer rechtstaatlich orientierten Bewältigung der skizzierten Problemlage", bekräftigt Britta Eder von der RAV.

[http://www.mvregio.de/mvr/37134.html]