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2007-07-02

Rechtliche Schritte gegen Beschlagnahme

Musterbrief Rechtsmittelbelehrung (22K)

In der Nacht zum 05. Juni wurde von der Polizei in der Nähe des Camp Rostock eine umfangreiche Personenkontrolle durchgeführt. Dabei wurden nicht nur viele Personen kontrolliert und durchsucht, sondern neben zwei Ingewahrsamnahmen auch zum Teil rechtswidrige Beschlagnahmen vorgenommen. Ein Betroffener wehrt sich nun gegen die Beschlagnahme seines Funkgerätes und bereitet eine Klage vor dem Verwaltungsgericht Schwerin vor, um die Rechtswidrigkeit der Maßnahme feststellen zu lassen.
Verglichen mit den über 1000 Ingewahrsamnahmen und Festnahmen, stellen die unzähligen Beschlagnahmen sicher nur eine geringfügige Form der Repression dar. Dennoch muss die rechtswidrige Beschlagnahme von ungefährlichen Gegenständen wie Funkgeräten und Kleidungsstücken nicht einfach hingenommen werden. Vor allem, wenn kein direkter räumlicher oder zeitlicher Zusammenhang zu Versammlungen besteht, bietet sich eine genaue Prüfung des Sachverhaltes an. Denn dann bestehen an der üblichen Begründung “Gefahrenabwehr” deutliche Zweifel.

Wer während des Gipfels von einer Beschlagnahme betroffen war und Widerspruch eingelegt hat, hat evtl. schon den Widerspruchsbescheid von der Polizeidirektion Rostock erhalten. Meiner (siehe Bild) ist auf den 20. Juni datiert und informiert mich über die Einstellung des Widerspruchsverfahrens. Die Entscheidung ist in meinem Fall völlig korrekt. Nicht korrekt hingegen ist der Bescheid selbst, denn es fehlt die Rechtsmittelbelehrung gemäß § 73 Abs. 3 Satz 1 VwGO. Diese sollte man auf jeden Fall einfordern, wenn man Rechtsmittel einlegen will. Zusätzlich bietet dies eine kostengünstige Form der kreativen Anti-Repression, da ausser dem Porto keine Kosten für das Einfordern der Rechtsmittelbelehrung entstehen. Ich gehe davon aus, dass der Widerspruchsbescheid in der Form als Serienbrief verschickt wurde und alle bisher verschickten Bescheide ebenfalls fehlerhaft sind. Deshalb meine Bitte an alle Betroffenen: Fordert eine Korrektur Eures Bescheides an, ein Musterbrief liegt hier als PDF vor. Der zuständige Regierungsrat bei Kavala freut sich sicher über Post ;-)

Ich persönlich werde nach Erhalt des korrigierten Widerspruchsbescheides Fortsetzungsfeststellungsklage gemäß § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO vor dem Verwaltungsgericht Schwerin erheben und unter diesem Artikel weiter zu dem Fall berichten.

Zusätzlich würde ich mich freuen, wenn sich so viele Betroffene wie möglich bei mir melden würden. Eine kurze Mail mit Angaben zum Sachverhalt und Aufzählung der beschlagnahmten Gegenstände reicht völlig, Angabe des Namens ist nicht nötig. Ich werde die Berichte dann auswerten und eine Statistik veröffentlichen. Theoretisch wäre das zwar etwas für den EA bzw. den RAV, aber die haben z.Z. sicher genug mit der Aufarbeitung der schwerwiegenden Grundrechtsverletzungen zu tun.

g8-beschlagnahme@wolke7.net

[http://de.indymedia.org/2007/07/186702.shtml]