Michael Plöse 21.06.2007
Untersuchungsausschuss zur Polizeigewalt während des G8-Gipfels gefordert
Während die Veranstalter der G8-Proteste von Heiligendamm nach positiven Bilanzen zum Protesterfolg nunmehr ihre Wunden lecken und mit der Dokumentation polizeilicher Übergriffe beginnen, veröffentlicht der RAV neue Details vom Ausmaß des Ausnahmezustands und fordert einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss. Derweil wurden in Hamburg und Berlin wieder Wohnungen mutmaßlicher Globalisierungskritiker durchsucht.
Der G8-Gipfel in Heiligendamm prägt zwei Wochen nach seinem Ende keinesfalls nur durch Bilder von der Kaffeerunde im Kempinski, bunten Demonstranten auf grünen Wiesen und müden Polizeibeamten auf besetzten Straßen das öffentliche Bewusstsein. Nach wie vor dominieren vermummte Demonstranten und prügelnde Polizisten das szeniastische Gedächtnis. Während das Bundeskriminalamt bereits vor dem Gipfel mit Hausdurchsuchungen gegen den “Terror von Links” Stimmung machte, liefen nach dem EU-Russland-Gipfel in Samara wieder und wieder Bilder polizeilicher Übergriffe in Deutschland über die Mattscheiben. Die Aussage war klar: Deutschland, das Vorzeigeland der Demokratie in Europa, ist selbst ein Polizeistaat.
Hintergrund der Medienkampagne des russischen Fernsehens war ein Schlagabtausch zwischen Merkel und Putin über Bürgerrechte gewesen, in dem sich beide Seiten repressives Vorgehen gegen Demonstranten vorgeworfen hatten ([local] Russische Verhältnisse in Heiligendamm?). Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hatte kritisiert, dass Oppositionsführer daran gehindert worden seien, in der Wolgastadt Samara zu demonstrieren. Der russische Präsident Wladimir Putin konterte mit einem Verweis auf jüngste deutsche Praktiken. Er nannte konkret die Razzien gegen G8-Gegner im Vorfeld des Gipfels in Heiligendamm.
Erschreckende Bestandsaufnahme
Das im russischen Fernsehen im Vorfeld des Gipfels vermittelte Bild war sicherlich propagandistisch übertrieben. Nach dem Ende der Polizeieinsätze in Heiligendamm, an denen unter der Verantwortung der besonderen Aufbauorganisation [extern] Kavala mehr als 17.800 Polizeibeamten teilnahmen, werden jedoch immer mehr Details bekannt, die durchaus an russische Polizeimethoden erinnern. Denn mittlerweile haben die Legalteams ([local] Kampf um das Recht) mit der Aufarbeitung der eingegangenen Meldungen über polizeiliche Gewalt während der Gipfelproteste begonnen. Vom ersten Ergebnis dieser Auswertung zeigt sich unter anderem der Hamburger Anwalt Dirk Audörsch erschrocken:
Die dokumentierten Vorfälle sind in ihrer Gesamtheit erschreckend und beängstigend zugleich, insbesondere in einem Staat, der für sich in Anspruch nimmt, ein rechtstaatlicher zu sein.
Die Bandbreite dokumentierter Übergriffe reiche von Misshandlungen bei der Festnahme über Tötungsandrohungen bis hin zu sexistischen Äußerungen und Übergriffen durch Polizeibeamte. In einer am Dienstag veröffentlichten Presseerklärung des Republikanischen Anwältinnen- und Anwältevereins ([extern] RAV) werden u.a. folgende gravierenden Rechtsverstöße benannt:
Breite Aufklärung gefordert
Angesichts der Vielzahl und Vehemenz derartiger Meldungen fordern RAV und Legalteam die Einrichtung eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses zur Klärung der Übergriffe. Auch in der [extern] Linkspartei und bei [extern] Bündnis90/Die Grünen wurden entsprechende Überlegungen für den Fall vorbehalten, dass die Bundesregierung eine Reihe vorgelegter Fragen zum Polizeieinsatz nicht befriedigend beantworte.
Breits am letzten Freitag hatten sich RAV, Grüne und die Gewerkschaft der Polizei (GdP) im Berliner Abgeordnetenhaus in einem ersten öffentlichen [extern] Auswertungsgespräch über die Notwendigkeit einer detaillierten Aufklärung verständigt. Dabei erhob nicht nur die Berliner Anwältin Silke Studzinsky schwere Vorwürfe. Jörg Radek vom Bundesvorstand der GdP gab sich keine Mühe, die aufgeführten Exzesse und Versäumnisse der Polizei zu relativieren, führte allerdings einen Großteil der Vorwürfe auf das Missmanagement der Einsatzleitung Kavala zurück. So habe er vor Ort mit mehreren Kollegen gesprochen, die mehr als 33 Stunden im Einsatz gewesen seien und zum Teil über zehn Tage in Kasernen ausharren mussten, wo sie auf Pritschen in Mehrbettzimmern ohne Schränke untergebracht waren und miserablen sanitären Einrichtungen geherrscht hätten. Auch seien die Beamten im Einsatz oft stundenlang nicht mit Nahrung und Trinkwasser versorgt worden.
Nun wollen Polizeigewerkschaft, Attac und Grüne bei der weiteren Aufarbeitung zusammenarbeiten und Informationen austauschen. Während die Gewerkschaft der Polizei unter ihren Mitgliedern nach weiteren Details fahnden will, planen Friedenskooperative und Attac am 26. Juni eine Anhörung mit Zeugen im ver.di-Haus in Berlin. Derweil ist sich Legalteam-Anwalt Dirk Audörsch sicher, dass die Voraussetzungen für eine umfassende Aufklärung aufgrund der Anonymität der Beamten im geschlossenen Einsatz kaum möglich ist.
Um dieser Willkür Einhalt zu gebieten, müssen sämtliche Polizeibeamten offen eine Dienstnummer tragen, um Schwarze Schafe zur Verantwortung ziehen zu können.
Das Gespenst des linken Terrors und seine Funktion
Die brutale Praxis der Polizei führen die Legalteams ebenso wie die Gewerkschaft der Polizei auch darauf zurück, dass Politiker schon im Vorfeld des G8 die pauschale Stigmatisierung und Kriminalisierung der Protestbewegung betrieben haben. So habe das mit den Hausdurchsuchungen am 9. Mai bei mutmaßlich terrorverdächtigen Gipfel-Kritikern hervorgerufene neue Feindbild des linken Terrorismus auch unter den Beamten vor Ort zu extremen Verunsicherungen geführt, bestätigte Radek. Zur Zeit der Proteste waren Polizeibeamte, die sich nicht zu Exzessen verleiten lassen wollten, gut beraten, die Pressemeldungen der BAO Kavala besser nicht zu verfolgen. Dort wurden sie einem Szenario ausgesetzt, dass Demonstrationen für gezielte Messer- und Säureangriffe auf Polizeibeamte genutzt würden – möglich sogar durch als Clowns getarnte Angreifer. “Diese Feindbildschaffung sowie die, in Zusammenhang damit, auf Eskalation angelegte Polizeistrategie machten es den Beamten möglich, protestierende Menschen als Objekte zu betrachten und Übergriffe als normales und geduldetes Vorgehen anzusehen”, kritisieren die Anwälte.
Auch das Komitee für Grundrechte und Demokratie, das die Proteste mit vielen Beobachtern vor Ort begleitet hatte, sieht in seinem ersten zusammenfassenden [extern] Resümee aus den Demonstrationsbeobachtungen einen direkten Schluss von den Vorfeldkriminalisierungen zu der Möglichkeit, per Allgemeinverfügung die Demonstrationen rund um Heiligendamm weiträumig zu verbieten:
Weitere Hausdurchsuchungen
Derweil fanden am 14. Juni in Hamburg sowie am Dienstag in Berlin weitere Hausdurchsuchungen im Zusammenhang mit Ermittlungen wegen des Verdachts der Bildung einer terroristischen Vereinigung gem. § 129a StGB bei mutmaßlichen Mitgliedern der “linken Szene” statt. So wurden in Berlin mehrere Wohnungen von einer Berliner Polizeihundertschaft und vermummten SEK-Beamten gestürmt, wobei die Beamten nach [extern] Augenzeugenberichten rabiat vorgegangen sein sollen. Nach Angaben der Bundesanwaltschaft stehen diese Razzien auch im Zusammenhang mit den Razzien der Vorwoche in Hamburg und Schleswig-Holstein. Hintergrund sind Brandanschläge im norddeutschen Raum, die vor zwei Jahren u.a. auf Fahrzeuge der Bundeswehr verübt wurden.
Das Besondere bei den Ermittlungen im Zusammenhang mit dem [extern] § 129a Strafgesetzbuch sind die umfassenden Befugnisse der Polizei. Diese reichen von akustischer Wohnraumüberwachung bis hin zu Handyortungen und wirken sich noch auf die Haftbedingungen von Verdächtigen aus. Dabei kommt es nicht darauf an, einer bestimmten Straftat – wie der hier aufzuklärenden Brandstiftung – verdächtig zu sein. Es genügt bereits die Mitgliedschaft in der Vereinigung, um jede von dieser verübten Straftat auch den einzelnen Mitgliedern über § 129a zurechnen zu können. Gerade das macht diese Strafvorschrift für Ermittlungsbehörden so außerordentlich interessant und gerade das durchbricht den rechtsstaatlichen Grundsatz, wonach die individuelle Schuld jedes Strafbeteiligten einzeln nachgewiesen werden muss. Hinzu kommt noch, dass die Ermittlungen vom Bundeskriminalamt geführt werden, wenn sie sich auf mehrere Bundesländer erstrecken. Bereits 2002 war es zu umstrittenen Ermittlungen und [extern] Festnahmen im Zusammenhang mit mehreren Anschlägen auf Einrichtungen und Fahrzeuge des Bundesgrenzschutzes in Magdeburg gekommen, die von der Generalbundesanwaltschaft nach § 129a angeklagt wurden. Kaum erstaunlich also, wenn in der linken Szene die Angst vor einer generellen und verschärften Kriminalisierung steigt:
Verfahren nach §129a werden in über 95% der Fälle ohne Verfahren eingestellt und dienen dementsprechend in den meisten Fällen lediglich zur Einschüchterung und Ausforschung unliebsamer politischer Strukturen. Nach den Hausdurchsuchungen vor dem G8 Gipfel wird erneut wahllos und ohne Erkenntnisse über Tatsachen ermittelt. Dadurch wird eine künstliche Terrorismusangst im Inneren geschürt.
Britta Eder, Rechtsanwältin eines Betroffenen in Hamburg
Heribert Prantl, Chefkommentator in Fragen Rechtsstaatlichkeit bei der Süddeutschen Zeitung, mochte aus Anlass der [local] bundesverfassungsgerichtlichen Kritik an den Sicherheitskonzepten der Polizei die Schuld an den Gewalttätigkeiten nicht einseitig dem Staat zuzuschieben, sondern vielmehr an die Lernfähigkeit der Sicherheitsbehörden appellieren. Der eingesetzte Dialog der Aufklärung mag hierfür ein wichtiger Beitrag sein, die fortgesetzte Kriminalisierung von Globalisierungskritikern unter den Vorzeichen einer präventiven Feindbekämpfung mit strafrechtlichen Mitteln sicherlich nicht.
[http://www.heise.de/tp/r4/artikel/25/25541/1.html]