Die Teilnehmer des G8-Gipfels im Ostseebad Heiligendamm werden von der Kritik vieler Menschen an der Globalisierung kaum etwas mitkriegen. Das Oberverwaltungsgericht Greifswald hat Demonstranten endgültig aus der Gegend verbannt. Das Recht auf freie Meinungsäußerung sehen die Richter aber keinesweges gefährdet.
HB ROSTOCK/BERLIN. Die Richter hoben am Donnerstagabend eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Schwerin auf, das ein von der Polizei erlassenes Demonstrationsverbot im Umkreis von fünf bis zehn Kilometern um den Zaun deutlich eingeschränkt hatte. Geklagt hatten Organisatoren eines Sternmarsches, die ihren Protest möglichst nah an die Staats- und Regierungschefs herantragen wollten. Nachdem die Schweriner Richter Demonstrationen genehmigt hatten, legte die Polizei dagegen Protest ein und bekam nun Recht.
Nach Auffassung des Oberverwaltungsgerichts sind die räumlichen und zeitlichen Beschränkungen des Versammlungsrechts, „jedenfalls was die von den Antragstellern dieses Verfahrens angemeldete Versammlung betrifft, rechtmässig und verstoßen nicht gegen das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit“, erklärten die Richter in einer als unanfechtbar bezeichneten Entscheidung. Sie gestatteten aber die Durchführung des Sternmarsches auf einer Bundesstraße außerhalb der Verbotszone.
Die Polizei in Rostock hat über eine so genannte Allgemeinverfügung vom 30. Mai bis zum 8. Juni in einer 200-Meter-Zone vor dem Sicherheitszaun um den G-8-Tagungsort öffentliche Versammlungen verboten. Während des Treffens vom 6. bis zum 8. Juni wird die Sperrzone auf bis zu zehn Kilometer rund um den Zaun erweitert. Der insgesamt zwölf Kilometer lange Sicherheitszaun umgibt das Seebad Heiligendamm bereits seit Wochen. Auch rund um den Flughafen Rostock-Laage, auf dem die Maschinen mit den G-8-Staats- und Regierungschefs landen und wieder abfliegen werden, sind für die Zeit vom 2. bis 8. Juni Versammlungen untersagt worden.
Kanzlerin verteidigte Demonstrationsrecht
Die Innenminister von Bund und Ländern die Sicherheitsmaßnahmen rund um den Tagungsort im Grundsatz gerechtfertigt. Allerdings gab es bei einer Konferenz am Donnerstag in Berlin unterschiedliche Einschätzungen zwischen Union und SPD über das Ausmaß der Einschränkungen für Demonstranten und Bürger. Globalisierungsgegner und Menschenrechtler etwa von Amnesty International sprachen von einem schweren Eingriff in die Grundrechte und forderten, dass die Demonstranten gegen den G8-Gipfel ihr Recht auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit friedlich ausüben können.