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2007-05-26

nd: Anti-G8-Sternmarsch vorläufig erlaubt:

Generalbundesanwältin steht zur »Schnüffelei«

Die Fronten zwischen Sicherheitsbehörden und G8-Gegnern verhärten sich offenbar – obwohl ein Schweriner Gericht das Verbot eines Sternmarsches auf Heiligendamm aufhob.

Berlin (ND-Heilig). Der Eilantrag gegen das faktische Verbot des Anti-G8-Sternmarsches vor dem Schweriner Verwaltungsgericht hatte Erfolg. Mit einer Allgemeinverfügung wollte die Polizei eine 40 Quadratkilometer große demonstrationsfreie Zone um den Tagungsort schaffen. Bis zum möglichen Widerruf durch eine höhere Instanz kann der Protest nun auf vier der sechs Routen vorangebracht werden. Doch müsse ein Abstand von 200 Metern zum Zaun eingehalten werden.

Unterdessen wurden neue Aktivitäten zur Einschüchterung von G8-Gegnern bekannt. Der Hamburger Staatsschutz hat »punktuelle« Kontrollen von Briefen bestätigt. Es handle sich um »richterlich genehmigte Postbeschlagnahmungen im Zusammenhang mit aufgetauchten Bekennerschreiben«, sagte der Leiter der Behörde, Detlef Kreutzer. In Hamburg gab es mehrere Farb- und Brandanschläge. Die Täter sind unbekannt.

Die Ermittlungen stehen in Zusammenhang mit den Mitte Mai durchgeführten Razzien, die sich gegen angebliche terroristische Vereinigungen gerichtet haben. Der anwaltliche Notdienst des Republikanischen Anwältinnen- und Anwältevereins kritisiert die fortgesetzte Missachtung von Grundrechten. Nach einem Bericht der »taz« läuft die Aktion unter Federführung des Bundeskriminalamtes. Das verwies an die Bundesanwaltschaft.

Deren Chefin, Monika Harms, hat inzwischen die Kritik am Vorgehen der Behörden gegen G8-Gegner zurückgewiesen und dabei die Sammlung von Geruchsproben verteidigt. »Nur weil eine Methode von der Stasi in ganz anderem Zusammenhang eingesetzt wurde, heißt das noch nicht, dass sie für uns schon deswegen tabu ist.« Dagegen wird die Geruchsproben-Sammelaktion nun auch von der Vereinigung der Opfer des Stalinismus als »politischer Skandal erster Güte« kritisiert.

26.05.07

[http://www.neues-deutschland.de/artikel.asp]