Globalisierungskritiker dürfen während des G-8-Gipfels im Juni nun doch bis auf 200 Meter an den Sicherheitszaun um Heiligendamm heran. Das Verwaltungsgericht Schwerin schränkte ein wesentlich weiträumigeres Versammlungsverbot ein. Doch die Polizei wehrt sich.
Die Polizei hat Beschwerde gegen die weit gehende Aufhebung des Demonstrationsverbots während des G-8-Gipfels in der Region um Heiligendamm eingelegt. „Die Sicherheitsbedenken der Polizei gegen die Zulassung von Versammlungen in diesem Gebiet während des G-8-Gipfels bleiben bestehen“, erklärte die G-8-Polizeieinheit Kavala.
Es bestehe eine erhebliche Gefährdung der ranghohen Gipfelteilnehmer. Das Versammlungsverbot sei notwendig, weil Gipfelgegner wiederholt angekündigt hätten, durch Blockaden den G-8-Gipfel „von seiner Infrastruktur abzuschneiden“. Dagegen habe Kavala als zuständige Versammlungsbehörde beim Oberwaltungsgericht Greifswald Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Schwerin eingelegt.
Das Verwaltungsgericht Schwerin hatte am Freitag entschieden, dass Demonstrationen in einem Abstand von bis zu 200 Metern vom Sicherheitszaun rund um das Tagungsgelände erlaubt sind. Der Beschluss ist aber noch nicht rechtskräftig. Gegen das vor einer Woche verhängte weiträumige Versammlungsverbot hatte ein Bündnis linker Gruppen geklagt, das zu dem für den 7. Juni geplanten Sternmarsch nach Heiligendamm aufgerufen hat.
Gegen das von der Polizeidirektion Rostock erlassene weiträumige Versammlungsverbot hatte ein Bündnis geklagt, das zum 7. Juni zu einem Sternmarsch nach Heiligendamm aufgerufen hat. Der Koordinator des Rostocker Bündnisses gegen den G8-Gipfel, Monty Schädel, lobte die Gerichtsentscheidung. „Die Polizei ist in ihre rechtlichen Schranken verwiesen worden“, sagte Schädel.
Er hoffe, dass die Polizei die Entscheidung akzeptiere und keine Beschwerde gegen das Urteil einlege, fügte Schädel hinzu. Sie würde mit einer Beschwerde die von ihr begonnene Eskalation fortsetzen. Die Demonstrationsplanungen für den Sternmarsch auf Heiligendamm und die Blockaden der Zufahrtswege zum Tagungsort könnten nun fortgesetzt werden.
Die Polizei in Rostock will über eine so genannte Allgemeinverfügung vom 30. Mai bis 08. Juni in einer 200-Meter-Zone vor dem Sicherheitszaun um den G-8-Tagungsort öffentliche Versammlungen und Aufzüge verbieten. Während des Treffens vom 6. bis 8. Juni sollte die Sperrzone auf bis zu sechs Kilometer rund um den Zaun erweitert werden.
Der zwölf Kilometer lange Sicherheitszaun umgibt das Seebad Heiligendamm bereits seit Wochen. Auch rund um den Flughafen Rostock-Laage, auf dem die Maschinen mit den G-8-Staats- und Regierungschefs landen und wieder abfliegen werden, sind für die Zeit vom 2. bis 8. Juni Versammlungen verboten worden.
dpa/reuters/kas, 25. Mai 2007, 13:57 Uhr
[http://www.welt.de/politik/article896823/Polizei_besteht_auf_Versammlungsverbot.html]