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2007-05-25

ZEIT online: Gericht kippt Demoverbot

In Heiligendamm soll nur im Umkreis des Zauns nicht demonstriert werden dürfen, so ein Gericht. Die Polizei will das aber nicht akzeptieren.

Noch haben die Demonstrationen um Heiligendamm gar nicht begonnen, da wird zwischen Polizei und Gegnern des G8-Gipfels schon gerangelt. Bisher allerdings nur vor Gericht. Das Schweriner Verwaltungsgericht hat am Freitag das von der Polizei verhängte Demonstrationsverbot aufgehoben.

Unter Auflagen muss es Demonstranten gestattet sein, wesentlich näher am Tagungsort zu protestieren, als die Polizei sich das wünscht.

Bis auf 200 Meter dürften sie an den Zaun herankommen, so die Richter. Die Polizei hatte mit einer Allgemeinverfügung erreichen wollen, dass in einem Umkreis von bis zu zehn Kilometern Versammlungen unter freiem Himmel untersagt sind. Laut Gericht gilt dies nun nur für den eingezäunten Bereich und eine 200 Meter breite Pufferzone.

Auch den für den 8. Juni geplanten Sternmarsch genehmigten die Richter. Die Polizei will ihn am liebsten komplett verbieten, da es erklärtes Ziel des Sternmarsches ist, den Tagungsort abzuschneiden und dessen Zugänge zu blockieren. Nun darf der Marsch auf vier der sechs angemeldeten Routen stattfinden.

„Soweit das Versammlungsverbot darüber hinaus geht, ist es für rechtswidrig erachtet und dementsprechend außer Vollzug gesetzt worden“, so die Richter. Mit Auflagen an die Demonstranten könne den Sicherheitsbedenken der Behörden „in einer das Grundrecht der Versammlungsfreiheit schonenderen“ Art und Weise Rechnung getragen werden.

Für die Demonstranten eine gewonnene Schlacht, aber noch nicht der Sieg. „Offenbar hat das Gericht eine klarere Vorstellung davon, was ein Rechtsstaat bedeutet, als Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble und die Polizei“, sagte Pedram Shahyar vom Attac-Koordinierungskreis.

„Die Polizei ist in ihre rechtlichen Schranken verwiesen worden“, sagte Monty Schädel, Koordinator des Rostocker Bündnisses gegen den Gipfel. Er hoffe, dass die Polizei die Entscheidung akzeptiere und keine Beschwerde gegen das Urteil einlege.

Die Hoffnung ist vergeblich. Man habe eine entsprechende Beschwerde bereits beim Oberverwaltungsgericht eingereicht, so Peter Hoppe, Sprecher der Polizeiorganisation Kavala, die die Sicherheitsmaßnahmen koordiniert.

Von Kai Biermann, 25.5.2007 - 17:34 Uhr

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