Globalisierungskritiker dürfen während des G-8-Gipfels nun doch bis auf 200 Meter an den Sicherheitszaun um Heiligendamm heran. Das Verwaltungsgericht Schwerin schränkte ein weiträumigeres Versammlungsverbot der Behörden ein.
Schwerin – Die Polizeidirektion Rostock hatte als zuständige Versammlungsbehörde ein allgemeines Verbot für Protestaktionen im Umkreis von mehreren Kilometer um den Zaun erlassen.
Ein Sprecher des Verwaltungsgerichts Schwerin teilte mit, außerhalb des Sicherheitszaunes und einer zusätzlichen 200-Meter-Pufferzone müssten Versammlungen und Demonstrationen möglich sein, wenn Rettungswege frei bleiben. Der Beschluss des Gerichts ist noch nicht rechtskräftig.
Gegen das Versammlungsverbot hatte ein Bündnis geklagt, das zum 7. Juni zu einem Sternmarsch nach Heiligendamm aufgerufen hat. (tso/AFP/dpa)
(25.05.2007, 13:50 Uhr)
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