Schwerin (ddp-nrd). Das Schweriner Verwaltungsgericht hat am Freitag das von der Rostocker Polizei großräumig verhängte Versammlungsverbot um den G8-Tagungsort Heiligendamm teilweise außer Vollzug gesetzt. Die Entscheidung betrifft zunächst einen für den 7. Juni geplanten Sternmarsch von G8-Gipfelkritikern. Wie das Gericht mitteilte,
wird das Versammlungsverbot im Wesentlichen nur innerhalb des errichteten Sicherheitszauns und einer Pufferzone von 200 Meter für rechtmäßig erachtet. Ein darüber hinaus gehendes Versammlungsverbot sei für rechtswidrig angesehen und deshalb außer Vollzug gesetzt worden. Die Richter sind der Ansicht, dass durch Auflagen den Sicherheitsbedenken der Versammlungsbehörden in der äußeren Zone Rechnung getragen werden kann. Die Entscheidung ist den Angaben zufolge noch nicht rechtskräftig. Das Sternmarsch-Bündnis war gerichtlich gegen die angekündigte kilometerbreite Bannmeile um den G8-Veranstaltungsort vorgegangen. Es hatte vor einer Woche beim Verwaltungsgericht Schwerin ein Eilverfahren gegen das für diesen Bereich vorgesehene Demonstrationsverbot beantragt. Die Polizei will über eine so genannte Allgemeinverfügung alle Demonstrationen in einem bestimmten Radius um Heiligendamm und um den Flughafen Rostock-Laage für Anfang Juni untersagen. Begründet wurde diese Maßnahme mit dem störungsfreien Ablauf des Weltwirtschaftsgipfels. ddp/mor/muc