BERLIN/HEILIGENDAMM – Die Organisatoren der G-8-Proteste am Flughafen Rostock-Laage haben nun auch gegen das dortige Demonstrationsverbot geklagt. Der Eilantrag sei gestern beim Schweriner Verwaltungsgericht eingereicht worden, teilte das Aktionsbündnis in Berlin mit. In Laage landen die Staatschefs der wichtigsten Industriestaaten und Russlands und fliegen dort nach ihrem Treffen vom 6. bis 8. Juni in Heiligendamm auch wieder ab. Die Polizei hatte in der vergangenen Woche alle Versammlungen rund um den Flughafen vom 2. bis 8. Juni verboten. Gegen das gleichzeitig verhängte absolute Demonstrationsverbot um Heiligendamm hatten G-8-Gegner bereits am Freitag geklagt.
“Wir wehren uns damit gegen den grundgesetzwidrigen Versuch, über die am 16. Mai ergangene Allgemeinverfügung den Protest gegen G 8 auszusperren”, heißt es in der Begründung des Antrags für Laage. “Meinungsfreiheit und Demonstrationsrecht müssen gerade auch in Heiligendamm gewahrt bleiben.” Ein Versammlungsverbot setze eine unmittelbare Gefährdung der öffentlichen Sicherheit voraus. Diese sei nicht ersichtlich, so die Anwälte des Aktionsbündnisses gegen Krieg, Militarisierung und Folter.
Den Antrag für Heiligendamm hatte der Hamburger Anwalt Carsten Gericke im Namen der Organisatoren eines für den 7. Juni geplanten Sternmarsches zum Gipfelort eingereicht. Das Gericht bestätigte den Eingang des Schreibens gestern. Es gebe keinerlei Anhaltspunkte für Gefahren, die von dem Sternmarsch ausgingen, sagte Gericke.
dpa
erschienen am 22. Mai 2007
[http://www.abendblatt.de/daten/2007/05/22/743880.html]