Schwerin – Ein Eilantrag gegen das Demonstrationsverbot um den G-8-Tagungsort Heiligendamm beschäftigt seit Montag das Verwaltungsgericht Schwerin. Der Eilantrag der Organisatoren des geplanten Sternmarsches auf Heiligendamm am 7. Juni sei eingegangen, bestätigte ein Gerichtssprecher. Nun werde zunächst den Antragstellern Akteneinsicht zu den Gründen des Versammlungsverbots gewährt. Außerdem werde eine Stellungnahme der Polizeidirektion Rostock eingeholt, die das Demo-Verbot verfügte. Ob noch in dieser Woche eine Entscheidung getroffen werden kann, ist nach Worten des Sprechers fraglich.
Die G-8-Gegner hatten wiederholt angekündigt, im Kampf gegen das Demonstrationsverbot notfalls durch alle Instanzen zu gehen. «Wir werden den Rechtsweg im vollen Umfang ausschöpfen», betonte Sprecher Markus Steinhagen von der Gipfelsoli Infogruppe.
Die Polizeidirektion Rostock hat in einer Allgemeinverfügung eine weitgehende räumliche und zeitliche Beschränkung des Versammlungsrechts im Bereich um Heiligendamm und den Flugplatz Rostock-Laage erlassen. Danach sind dort im Zeitraum vom 30. Mai bis 8. Juni alle öffentlichen Versammlungen und Aufzüge unter freiem Himmel untersagt.
Die G-8-Gegner sehen in dem Demonstrationsverbot einen schweren Eingriff in das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit, wie Sprecherin Lea Voigt von der «Kampagne Block G 8» betont. Selbst wenn das Versammlungsverbot gerichtlich bestätigt werden sollte, seien tausende Globalisierungsgegner in einem Akt des zivilen Ungehorsam bereit, dennoch auf den Zufahrtsstraßen von Heiligendamm zu demonstrieren.
Von dem Versammlungsverbot sind neben dem für den 7. Juni nach Heiligendamm geplanten Sternmarsch mehrere kleinere Kundgebungen am 13 Kilometer langen Sicherheitszaun sowie Demonstrationen um den Flughafen Rostock-Laage betroffen.
AP