Die Besondere Aufbauorganisation der Polizei, BAO, Kavala, der Polizeidirektion Rostock hat mit einer am 15. Mai 2007 erlassenen Allgemeinverfügung wesentliche Protestaktionen gegen den G8-Gipfel untersagt und eine weitere Sperrzone, um die ohnehin schon ausgedehnte sogenannte Rote Zone rings um Heiligendamm, verfügt. Betroffen hiervon sind u. a. die geplante Blockade des Flughafens Rostock-Laage und unterschiedslos sämtliche Protest- und Blockadeaktionen, die innerhalb der nunmehr errichteten zweiten Bannmeile geplant waren.
(…) Von der Allgemeinverfügung sind seit Monaten angemeldete und geplante Protestaktionen betroffen. Bislang sind von der BAO Kavala lediglich zehn von 60 angemeldeten Protestaktionen genehmigt worden. Die Begründung der Demonstrationsverbote mit dem Satz: Die Beschränkung des Versammlungsrechts sei »unter Berücksichtigung des hohen Stellenwerts des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit nicht nur erforderlich, sondern auch verhältnismäßig«, kann vor diesem Hintergrund nur als zynisch bezeichnet werden.
»Diese eklatante Verletzung des Grundrechts auf Protest ist nicht hinnehmbar«, kritisiert Wolfgang Kaleck, Vorsitzender des Republikanischen Anwältinnen- und Anwältevereins diese Allgemeinverfügung. »Der RAV geht davon aus, daß dagegen mit allen verfügbaren juristischen Mitteln vorgegangen wird, und unterstützt die Betroffenen dabei.«
(…) Alle Erklärungen, Protest gegen die Politik der G8 sei willkommen, haben sich spätestens jetzt als hinfällig erwiesen. Erinnert sei an dieser Stelle noch einmal an das sogenannte Brokdorf-Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe. Die obersten Richter stellten schon 1985 fest, das Recht auf Protest am Ort des Geschehens sei ein »notwendiges Korrektiv für politische Fehlentscheidungen und unverzichtbarer Bestandteil repräsentativer Demokratie«. Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts wird durch die BAO Kavala offensichtlich ignoriert.
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