BERLIN – Den Streit über das Demonstrationsverbot am Metallgitterzaun in Heiligendamm müssen nun die Gerichte klären. Ein Bündnis von Globalisierungsgegnern beantragte am Freitag beim Verwaltungsgericht Schwerin ein Eilverfahren gegen das Verbot, wie das Sternmarsch-Bündnis mitteilte. Während Linkspartei und FDP vor einer Eskalation warnten, wies die Bundesregierung darauf hin, die Behörden müssten den friedlichen Verlauf des Gipfels sicherstellen.
Hintergrund ist, dass die Polizeidirektion Rostock alle öffentlichen Versammlungen vom 30. Mai bis 8. Juni im Umkreis von 200 Metern um den Sicherheitszaun in Heiligendamm und rund um den Flughafen Rostock-Laage verboten hat. Zur Begründung heißt es, globalisierungskritische Kreise hätten wiederholt öffentlich dazu aufgerufen, den G-8-Gipfel zu blockieren.
Das Sternmarsch-Bündnis erwartet eine Gerichtsentscheidung Ende nächster Woche. “Wir lassen uns das Demonstrationsrecht notfalls durch das Bundesverfassungsgericht bestätigen”, kündigte eine Sprecherin an. Eine Klage ist nach Ansicht von Experten erfolgversprechend.
Der Berliner Staatsrechtsprofessor Ulrich Battis sagte im “Tagesspiegel”, die Demonstrationsfreiheit gelte als eines der “unentbehrlichen Funktionselemente eines demokratischen Gemeinwesens”. Dies habe das Verfassungsgericht 1985 im “Brokdorf-Urteil” festgestellt. So lange die Demonstrationen friedlich seien, selbst wenn “mit Ausschreitungen durch einzelne oder eine Minderheit zu rechnen ist”, halte das Verfassungsgericht den Schutz der Versammlungsfreiheit für das höhere Rechtsgut. Regierungssprecher Thomas Steg erklärte, friedlicher Protest werde möglich sein.
HA
erschienen am 19. Mai 2007
[http://www.abendblatt.de/daten/2007/05/19/742566.html]