Home » G8 2007 deutsch » Sternmarsch » Presse zu Allgemeinverfuegung  

 Recent

Watch also...



print
2007-05-19

Handelsblatt: G8-Demonstrationsverbot bewirkt das Gegenteil

Das Versammlungsverbot während des G8-Gipfels in Heiligendamm sollte für Ruhe sorgen, inzwischen mehren sich jedoch die Anzeichen, dass die Polizei damit genau das Gegenteil erreicht haben könnte. Selbst wenn das Verbot wieder aufgehoben werden sollte, das Problem ist entstanden.

HB BERLIN. Nach dem Verbot von Demonstrationen am Metallgitterzaun in Heiligendamm und den Razzien gegen Globalisierungsgegner hat das Netzwerk Attac eine starke Mobilisierung der linken Szene ausgemacht. Der Verkauf von Bustickets nach Heiligendamm sei enorm angestiegen, sagte Attac-Aktivist Sven Giegold am Freitag in Berlin. Viele Menschen hätten sich neu angemeldet. Insgesamt rechne man mit mehr als 100 000 Demonstranten. Zugleich kündigte Attac an, sich an einer Klage gegen das Demonstrationsverbot zu beteiligen.

“Wir werden vor Gericht klagen und gehen davon aus, dass wir vor Gericht auch Recht bekommen”, sagte Attac-Aktivist Peter Wahl. Das Verbot sei “eine kalte Unterhöhlung des Demonstrationsrechts, das wir nicht akzeptieren. Wir werden juristische Maßnahmen unterstützen.”

Giegold sagte, man rechne mit einem friedlichen Verlauf der Proteste. Er gehe davon aus, dass das Demonstrationsverbot keinen Bestand haben werde und verwies auf das Brokdorf-Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Castor-Transporten von 1985. Demnach müsse gewährleistet sein, dass die Proteste auch von denjenigen gehört würden, gegen die sie gerichtet seien. “Die G-8-Regierungschefs müssen die Proteste der Menschen hören können.”

Die Polizeidirektion Rostock hatte am Dienstagabend eine Allgemeinverfügung über eine räumliche und zeitliche Beschränkung des Versammlungsrechts erlassen. Danach sind vom 30. Mai bis 8. Juni im Umkreis von 200 Metern um den Sicherheitszaun in Heiligendamm alle öffentlichen Versammlungen unter freiem Himmel verboten. Außerdem sind einige umliegende Orte betroffen, wie der Flugplatz Rostock-Laage.

Zur Begründung hieß es, globalisierungskritische Kreise hätten wiederholt öffentlich dazu aufgerufen, den G-8-Gipfel real und effektiv zu blockieren und von seiner Infrastruktur abzuschneiden. Repräsentanten von Aktionsgruppen hatten bereits angekündigt, Klage gegen die Verfügung des Polizeipräsidiums Rostock einzulegen. Ein Anwalt wollte einen Widerspruch am Freitag als Eilantrag dem Schweriner Landgericht vorlegen.

Quelle: Handelsblatt.com

[http://isht.comdirect.de/html/news/actual/main.html?sNewsId=handelsblatt_de:1179492868]