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2007-05-16

Bannmeile um Heiligendamm und Laage

Bannmeile um Heiligendamm und Laage - Polizei verbietet Demonstrationen - G8-Kritiker reichen Klage ein --Von Katrin Schüler--

Mit einer kilometerweiten Bannmeile um Heiligendamm sowie um den Flughafen Rostock-Laage will die Polizei während des G8-Gipfels Kritiker und Störer vom Weltwirtschaftsgipfel fernhalten. Drei Wochen vor Beginn des Treffens wurden am Mittwoch in Rostock mit einer so genannten Allgemeinverfügung alle Demonstrationen in den beiden Bereichen untersagt. Der Staatssekretär im Bundesinnenministerium, August Hanning, verteidigte den Erlass mit dem Hinweis auf erwartete Gewalttäter. Die Initiatoren der Demonstrationen kündigten rechtliche Schritte gegen das Verbot an.

(Quellen: Polizei in Mitteilung und auf Anfrage; Sternmarsch-Bündnis auf Anfrage; Hanning im ARD-Morgenmagazin)

Rostock (ddp). Mit einer kilometerweiten Bannmeile um Heiligendamm sowie um den Flughafen Rostock-Laage will die Polizei während des G8-Gipfels Kritiker und Störer vom Weltwirtschaftsgipfel fernhalten. Drei Wochen vor Beginn des Treffens wurden am Mittwoch in Rostock mit einer so genannten Allgemeinverfügung alle Demonstrationen in den beiden Bereichen untersagt. Der Staatssekretär im Bundesinnenministerium,
August Hanning, verteidigte den Erlass mit dem Hinweis auf erwartete Gewalttäter. Die Initiatoren der Demonstrationen kündigten rechtliche Schritte gegen das Verbot an. Zusätzlich zum Zaun, der Heiligendamm in einem zwölf Kilometer langen Bogen umschließt, wäre der Tagungsort an der Ostsee noch einmal in einem weiten Dreieck durch ein Sperrgebiet geschützt. Zwischen zwei und sechs Kilometer breit ist die Bannmeile um das Seebad, das damit für jegliche Veranstaltungen unter freiem Himmel tabu ist. In dieser Zone gilt das Versammlungsverbot für den Zeitraum vom 5. bis zum 8. Juni. In den Tagen davor und danach, vom 30. Mai bis zum 9. Juni, ist der Sicherheitsraum auf 200 Meter außerhalb des Zaunes beschränkt. Gipfelkritiker kündigten rechtliche Schritte gegen diese Maßnahme an. Der Zaun sei bereits eine Sperre, so dass der Protest von den Teilnehmern des Gipfels weder gesehen oder gehört werden könne, sagte ein Sprecher des Sternmarsch-Bündnisses. Die Initiatoren der Demonstrationen werfen der Polizei Täuschung vor. Von einer Bannmeile außerhalb des Zaunes sei in den vergangenen Wochen nicht die Rede gewesen. Jetzt sei die Zeit so weit fortgeschritten, dass rechtliche Schritte schwierig seien. Dennoch werde Klage gegen den vom Verbot betroffenen Sternmarsch am 7. Juni nach Heiligendamm eingereicht. Die Polizei begründete ihre Entscheidung mit der Ankündigung von G8-Gegnern, das Ereignis «real und effektiv zu blockieren und von seiner Infrastruktur abzuschneiden». Auch eine Erstürmung des Zaunes sei offensichtlich erklärtes Ziel gewaltbereiter Globalisierungsgegner. Die Beschränkung des Versammlungsrechts sei deshalb nicht nur erforderlich, sondern auch verhältnismäßig, teilte die Polizei mit. Auch Staatssekretär Hanning verteidigte das Versammlungsverbot um Heiligendamm. Es gebe Informationen, dass mit den Demonstrationen nicht nur «legitime Kritik» geübt werden solle. «Es besteht der Eindruck, dass Gewalttäter versuchen wollen, den Sicherheitszaun zu überwinden und die eigentliche Veranstaltung zu stören», sagte er. Ein Sprecher des Sternmarsch-Bündnisses hingegen betonte, dass Demonstrationen und keine Blockaden angemeldet seien. Wenn die Polizei Angst vor Störern in den Reihen zahlreicher friedlicher Demonstranten habe, hätte mit dieser Begründung auch die Fußballweltmeisterschaft im vergangenen Jahr abgesagt werden müssen. Insgesamt liegen der Polizei als zuständiger Versammlungsbehörde während des G8-Gipfels eigenen Angaben zufolge 60 Anmeldungen öffentlicher Veranstaltungen vor, zehn davon sind bereits genehmigt. Der Gipfel selbst findet vom 6. bis 8. Juni statt.

ddp/dka/ade