Presseerklärung vom 9.3.2011
Vor anderthalb Jahren freigesprochen soll ein Aktivist erneut verurteilt werden.
Der Staatsanwalt fordert 1 Jahr auf Bewährung für den Besitz eines Zeltherings und eines schwarzen T-Shirts. Die Verteidigung dagegen plädiert für die Bestätigung des Freispruchs, da ein Zelthering keine Waffe sei.
Bei den Protesten gegen den NATO-Gipfel im französischen Strasbourg vor zwei Jahren war Jan im Schnellverfahren zu sechs Monaten Haft verurteilt worden. Nach vier Monaten Haft war er vom Berufungsgericht in Colmar freigesprochen worden. Der Oberstaatsanwalt ging in Revision, heute fand nun eine erneute Verhandlung am Berufungsgericht in Nancy statt.
Der Staatsanwalt erklärte, Jan habe an einer unangemeldeten Demonstration teilgenommen, dabei habe es sich um eine Aktion des sogenannten „Black Block“ gehandelt. Die bloße Teilnahme daran sei ausreichend, denn diese Art von Aktionen seien immer gewalttätig. Seit einigen Jahren ist das Konstrukt einer Art „Black-Block-Organisation“ ein in den französischen Medien verbreitetes Bild.
Dennoch sei das erstinstanzliche Urteil von 6 Monaten Haft zu hart gewesen, stattdessen forderte er heute 1 Jahr auf Bewährung sowie 3 Jahre Frankreichverbot.
Jan selbst hatte vor dem Prozess noch an einer öffentlichen Kundgebung in Nancy teilgenommen, war vor Gericht aber nicht erschienen, weil kein Gericht das Recht habe, über ihn zu urteilen und Gerechtigkeit nicht zu erwarten sei.
Seine Anwältin betonte, dass es trotz der immensen Videoüberwachung in Strasbourg und der massiven Polizeipräsenz im Rahmen des Nato-Gipfels keinerlei Anhaltspunkte gab, dass er dieses Stück Metall als Waffe benutzt habe. Das Gericht konnte auch zum wiederholten Mal nichts über den Verbleib des Zeltherings und des schwarzen T-Shirts sagen – vor Gericht waren diese Gegenstände nie vorgelegt worden.
Vorgeworfen wurde Jan auch, im Gewahrsam darauf bestanden zu haben, ohne Anwalt keine Aussage zu machen. Frankreich ist neben Belgien und der Türkei eines der drei letzten europäischen Länder, die noch kein Recht auf Aussageverweigerung vorsehen. Auf Druck des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte wird dieses Gesetz in Frankreich erst im Juli 2011 eingeführt.
Bezugnehmend auf die kürzlichen Demonstrationen der Richter-Gewerkschaft in Frankreich appellierte die Anwältin an die Richter, dass auch Kriegsgegner_innen das Grundrecht haben zu protestieren.
Das Urteil wird am 13. April gesprochen.
Nach dem Prozess fand eine Kundgebung mit etwa 70 Teilnehmenden auf einem zentralen Platz in Nancy statt.