Ein französisches Berufungsgericht hat die sechsmonatige Haftstrafe gegen einen deutschen Teilnehmer der Proteste gegen den NATO-Gipfel im April bestätigt. Die Strafe gegen den 30-jährigen Berliner wegen "Widerstands gegen Staatsbeamte und Zusammenrottung" sei rechtmäßig, urteilte das Gericht in Colmar am Mittwoch. Gleichzeitig weitete das Gericht das Verbot für den Mann, nach Verbüßung seiner Strafe nach Frankreich einzureisen, von zwei auf fünf Jahre aus. Der Deutsche bestreitet laut seiner Anwältin weiter den Vorwurf, bei einer Demonstration von NATO-Gegnern Steine auf Bereitschaftspolizisten geworfen zu haben.
Gewaltbereite Gipfelgegner hatten sich während des Gipfels im Straßburger Rheinviertel Straßenschlachten mit der Polizei geliefert. Sie steckten mehrere Gebäude in Brand. Laut den Protestunterstützern sind derzeit noch fünf NATO-Gegner in Haft, drei Deutsche und zwei Franzosen. Weitere Teilnehmer der Demonstrationen wurden zu Bewährungsstrafen verurteilt.
Source: http://www.123recht.net/article.asp?a=47109&ccheck=1