Wie in vielen anderen Teilen Italiens wurden die letzten sozialen Protestdemonstrationen nach dem Muster der neuen und restriktiveren, Vorgaben, die der Innenminister erlassen hat, gehandhabt worden.
Die Generaleinsatzleiter haben den Demonstranten streng geregelte Zeit- und Routenvorgaben vorgegeben, bis hin zur Bestimmung des Gehwegs, auf dem es gestattet ist, sich aufzuhalten, wodurch sie eine Annäherung an das örtliche Verwaltungsamt (Präfektur) und das Anbringen von Transparenten an den Außenpforten des Gebäudes, was seit Jahren nach dem Abschluss von Demonstrationen üblich war verhindert haben .
Auf ein derart explizites, sogar schriftlich formalisiertes und den Antragstellern auf Genehmigung der Demonstration amtlich übermittelten Verbot, folgten unterschiedliche Reaktionen. Während Einige unter Übernahme der vollen Verantwortung protestierten, kamen Andere einem Verbot nach, dessen Rechtmäßigkeit in Zweifel gestellt werde darf. In anderen Städten, etwa in Agrigento, verweigerte man einigen Vereinen, die sich zum Schutz von Migranten engagieren sogar das Vorsprechen im Verwaltungsamt um die in Folge der Entscheidungen des Innenministers Maroni extrem bedenkliche Lage auf Lampedusa zu erörtern.
Was, wie und sogar schlimmer als auf Sizilien, aufgrund der vom Innenminister Maroni angeordneten Verbote in zahlreichen italienischen Städten geschieht, ist auf dem Weg, eine offensichtliche Beschränkung einer räumlich und zeitlich immer stärker eingeschränkten Demonstrationsfreiheit zu erzeugen. Die von dieser Regierung ersonnene neue Praxis in der Handhabe der öffentlichen Sicherheit und Ordnung stellt gefestigte Freiheiten in Frage, die auf der Grundlage einer Verfassungskonformen Lesart des geltenden Rechts seit Jahren anerkannt waren. Das gleiche Recht wird jetzt, wie es scheint, nicht mehr auf der Grundlage der Verfassungsprinzipien ausgelegt, sondern auf der Grundlage des Testo Unico delle Leggi di Pubblica Sicurezza (TULPS)*, ein Gesetzestext offensichtlicher Prägung und Herkunft, das aus den Zeiten des Faschismus stammt.
Dieser repressive Druck** betrifft nicht nur die Demonstrationsfreiheit der Italiener.
In Massa und Turin wurden asylbegehrende Migranten, die wegen den Verzögerungen bei der Ausstellung der ihnen von der zuständigen Kommission erteilten Aufenthaltsgeehmigungen durch das Polizeipräsidum protestieren wollten, wurden wegen eines absolut friedlichen, aber nicht genehmigten sit-ins von den Ordnungskräften angegriffen und mit Schlagstöcken geschlagen.
Im Angesicht dieser neuen, vom Minister des Inneren festgelegten Polizeipraktiken, die jedoch mit breitem Ermessensspielraum von den örtlichen Behörden umgesetzt werden, fordern wir sämtliche demokratische Komponenten der italienischen Gesellschaft zur breitesten möglichen Einheitsmobilisierung auf, auch durch Parteinahme für jene, die von Sanktionsmaßnahmen betroffen sind. Wir behalten uns in jedem Fall vor, bei den zuständigen Stellen all jene restriktiven Maßnahmen anzufechten, aus denen sich die Verletzung der durch die Artikel 16 und 17 der Italienischen Verfassung anerkannte Demonstrationsfreiheit hervorgehen sollte, anzufechten.
9. Februar 2009,
Fulvio Vassallo Paleologo, Professor für Privatrecht und Menschenrechte an der Universität Palermo und Mitglied der Gesellschaft für juristische Studien zur Immigration (Asgi).
* Polizeigesetz
** Eine gleichwertige Möglichkeit, den Originalbegriff "Stretta" zu übersetzen wäre: "Würgegriff"
Source: http://www.inviatospeciale.com/2009/02/paleologo-per-la-difesa-del-diritto-a-manifestare/