Kopenhagener Polizei verliert 2. Instanz im Gerichtsprozess bezüglich der Rechtfertigung von Massengewahrsamnahmen während des COP 15 in Kopenhagen im Dezember 2009.
Heute morgen, am 25.01.12, verkündete das Østre Landsret das vorläufige Urteil in der 2. Etappe des COP15 Prozesses. Demnach verstiessen die Massengewahrsamnahmen beim Klimagipfel am 12.12.2009 gegen das dänische Grund- und Polizeigesetz und stellten zusätzlich einen Verstoss gegen Art. 3,5, 10 und 11 der Europäischen Menschenrechtskoneventionen dar.
Damit verurteilte das Landesgericht die Kopenhagener Polizei zur Zahlung von insgesamt 2,3 Mio Dkr Entschädigung. Die einzelnen Summen liegen bei ca 2500-13.000 Dkr pro betroffener Person.
Insgesamt hatten 178 Menschen der 905 Demonstran_innen vom 12.12.2009 gegen das Vorgehen der Kopenhagener Polizei geklagt.
Die Demonstrant_innen wurden im Dezember 2009 bei Temperaturen um und unter dem Gefrierpunkt in einem Polizeikessel festgehalten und mussten wie in Dänemark üblich, mit Kabelbindern auf dem Rücken gefesselt hintereinander stundenlang auf dem eiskalten Asphalt sitzen. Die meisten von ihnen wurden nicht auf Toilette gelassen, bekamen in dieser ganzen Zeit weder zu trinken, noch zu essen.
Mit dem heutigen Urteil bestätigte das Østre Landsret das Urteil des Amtsgericht der Stadt Kopenhagen vom Dezember 2010. Damals wurde die Polizei mit derselben Begründung,nämlich dass das Vorgehen der Polizei im Dezember 2009 als Verstoss gegen die Menschenrechte gewertet werde, ebenfalls zu geringeren Schadensersatzzahlungen verurteilt.
Desweiteren urteilte das Gericht, dass auch die anderen 72 präventiven Gewahrsamen während des Gipfels an anderen Tagen und zu anderen Aktionen-mit einigen Ausnahmen- nicht rechtmässig waren.
Nach der Verkündigung des Urteils gelobte die Kopenhagener Polizei in einer Pressemitteilung Besserung : Man werde zukünftig bei ähnlichen Aktionen besser zwischen „guten“ und „bösen“ Demonstrant_innen ausssortieren. Schuld an der ganzen Misere, sei ja wie so oft, der ominöse “schwarze Block” gewesen, den es eigentlich zu stoppen galt und dem einige der betroffenen Demonstrant_innen angeblich angehörten, was sich dadurch konstruierte, dass diese bereits aktenkundig und bei ähnlichen Events auffällig geworden waren. Desweiteren sehe die Kopenhagener Polizei sich weiterhin im Recht was den Einsatz beträfe, da nicht dieser an sich, sondern die Art und Weise des Einsatzes verurteilt worden sei. An der Methode und Strategie wolle man bei zukünftigen Einsätzen arbeiten.
Als politische Konsequenz des Urteils kündigten nun einige Parteien an, wie der Zusammenschluss der rot-grünen Liste (Enhedslisten)und die “Radikale” (Radikale Venstre Anm. : Parteiprogramm ähnlich der FDP) an dem „Lømmelpakke“ (“Anti-Störer-Gesetzespaket”) auf die Finger zu schauen- mit dem Ziel dieses Gesetzespaket wieder ganz abzuschaffen, da es in der Praxis die Versammlungsfreiheit zu sehr gefährde.
Dieses umstrittene Gesetzespaket, welches der Polizei reichlich mehr Befugnisse als sonst einräumt, wurde im Herbst 2009 noch kurz vor dem Klimagipfel vom dänischen Parlament verabschiedet.