Sehr geehrte Damen und Herren,
gestern verweigerte die Bundespolizei mindestens 40 MitbürgerInnen die Ausreise nach Frankreich. Dies steht ersichtlich im Zusammenhang mit der bevorstehenden NATO-Tagung in Strasbourg, aber nicht im Einklang mit den gesetzlichen Vorschriften. Es handelt sich um einen massiven Eingriff in das Recht auf Freizügigkeit. Deshalb haben die Betroffenen, teils über den Anwaltsnotdienst, Widerspruch gegen die Ausreiseverweigerung eingelegt und um gerichtlichen Eilrechtsschutz nachgesucht. Soeben hat das Verwaltungsgericht Stuttgart (11. Kammer) in (mindestens) 10 Fällen die aufschiebende Wirkung der Widersprüche gegen das Ausreiseverbot wiederhergestellt.
Das bedeutet, dass die Ausreiseverbote hinfällig sind, die Betroffenen dürfen nach Frankreich ausreisen.
Der Bundespolizei ist mit den gerichtlichen Entscheidungen in aller Deutlichkeit vor Augen geführt worden, dass auch anlässlich des NATO-Gipfels Grundrechte nicht einfach durch polizeiliche Verfügung suspendiert werden können. Es bleibt zu hoffen, dass die Polizei von der Nachhilfe in Sachen Grundrechte schnell profitiert und morgen und übermorgen ihre Sicherheitskonzepte den grundgesetzlichen Vorgaben anpasst.
Wir werden Sie in den kommenden Tagen weiter informieren und stehen für Rückfragen gerne zur Verfügung.
Sie erreichen uns via E- Mail anwaltsnotdienst.natogipfel@googlemail.com oder über 0049/1522/6467860
Mit freundlichen Grüßen
Jens Janssen
Rechtsanwalt
für den AND