Antirepressionsbündnis Rostock
Pressemitteilung vom 4.12.09
Mit Empörung und Unverständnis reagiert das Antirepressionsbündnis Rostock auf die jetzt zur Kenntnis gelangte Eintreibung von Zwangsgeldern durch die Rostocker Staatsanwaltschaft im Zeugenvernehmungs-Verfahren gegen Rostocker Antimilitarist Innen. Die Staatsanwaltschaft hat jetzt die Zahlung von Zwangsgeldern gegen 2 Antimilitaristen in Höhe von je 300 Euro angeordnet, um sie zu zwingen, im inzwischen abgeschlossenen Verfahren wegen eines Brandes im Rahmen der Demonstration vom 4.4 gegen den NATO-Gipfel in Strasbourg auszusagen. Dabei wurden letzte Woche andere schon vorgeladene „Zeugen“ wieder ausgeladen. Das geschah unter Verweis darauf, das nach der sich aufgrund des beendeten Prozesses inzwischen veränderten Rechtslage keine Möglichkeit mehr bestünde, sie zur Aussage zu zwingen.
Seit Monaten versucht die Rostocker Staatsanwaltschaft schon, die TeilnehmerInnen einer Busfahrt von Rostock zur großen Friedensdemonstration nach Strasbourg am 4.4. dazu zu zwingen, Aussagen zu machen gegen andere Mitreisende. Konkret geht es dabei vor allem um die Namen der anderen Mitreisenden, aber z. B. auch um den Inhalt der Diskussionen, die im Bus geführt wurden und darum, was die Leute während der Demonstration gemacht hatten. Dabei schreckte die Staatsanwaltschaft selbst vor völlig unverhältnismäßigen Zwangsmaßnahmen nicht zurück. Es wurden gegen 4 Personen Zwangsgelder in Höhe von 300 – 500 Euro verhängt, bei der Organisatorin der Busfahrt wurde darüber hinaus eine Hausdurchsuchung durchgeführt. Es wurde Zwangshaft und ein Strafverfahren wegen Strafvereitelung angedroht. Laut Oberstaatsanwalt Peter Lückemann bot das in Strasburg anhängige Strafverfahren anlässlich der Demonstration gegen 2 im Bus mitgefahrene Rostocker die gesetzliche Grundlage für die in den letzten Monaten eingeleiteten Zwangsmaßnahmen gegen die Zeugen.
Vor knapp 3 Wochen wurden die 2 Rostocker in Strasbourg verurteilt, dieses Urteil ist inzwischen rechtskräftig. Daraufhin hat die Staatsanwaltschaft alle noch vorhandenen Befragungstermine von weiteren 5 Busreisenden abgsagt mit der Begründung, das es aufgrund der Beendigung des Strasbourger Verfahrens keinen weiteren Ermittlungsbedarf gebe. Umso unverständlicher ist es, das zwei Aktivisten nun gezwungen werden sollen, ein Zwangsgeld in Höhe von je 300 Euro zu zahlen, das einzig und allein den Zweck hat, sie zur Aussage zu zwingen.
Zwar hat das Landgericht auf eine Beschwerde der Betroffenen das Zwangsgeld für rechtens erklärt, allerdings mit der Begründung, das dieses notwendig seie, um den Fall in Strasbourg aufklären zu können. Mit dem Strasbourger Urteil ist der Fall aber nun aufgeklärt und somit abgeschlossen. Und es ist schwerlich mit der herrschenden Rechtsauffassung in Einklang zu bringen, einen Zwangsgeld-Beschluss des Rostocker Landgerichts umzusetzen, wenn dessen Vorraussetzungen nicht mehr gültig sind. Im Übrigen liegt in einem Fall eine Beschwerde gegen den Landgerichtsbeschluss beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe vor.
„Dieser Eiertanz der Staatsanwaltschaft ist eigentlich ein Fall für die Rechtsaufsicht“, so Sandra Kubitzki vom Antirepressionsbündnis, das eine Dienstaufsichtsbeschwerde erwägt.
Überdies ist es ein juristischer Offenbarungseid ohnegleichen, wenn bei 2 Personen Zwangsmittel zum Erpressen von Zeugenaussagen mit genau den Argumenten begründet werden, die bei anderen Personen in exakt gleich gelagerten Fällen als nicht stichhaltig erachtet werden und zum Verfahrensabbruch führen“, so Kubitzki weiter.
Entgegen anderslautenden Beteuerungen des Oberstaatsanwaltes ist dieses erneute Vorgehen gegen zwei Rostocker Antimilitaristen nach Auffassung des Antirepressionsbündnisses ein Beweis für die schon seit langem gehegte Befürchtung, das es der Staatsanwaltschaft nicht um Ermittlungen zu dem Fall in Strasbourg geht, sondern einzig und allein um eine Ausforschung der linken Szene in Rostock.
Kontakt zum Antirepressionsbündnis: 0179-6268785
Source: Gipfelsoli Presseverteiler