Pressemitteilung des Legal Team Strasbourg vom 17.11.2009
Massives Vorgehen der Repressionsbehörden in Rostock gegen Friedensaktivisten
Mit einer überaus harten Haftstrafe von 4 Jahren, von der nur 1 Jahr zur Bewährung ausgesetzt wurde, ging der gestrige Prozess gegen 2 Rostocker Kriegsgegner vor dem Tribunal de Grande Instance in Strasbourg nach kurzer Verhandlungsdauer zu Ende. Den 18- und 21-jährigen wurde vorgeworfen, während der Demonstration gegen den NATO-Gipfel die Zollstation angezündet zu haben. Während der Tatverlauf selber unstrittig war, da die beiden zugaben, in einem anderen Gebäudeteil der schon brennenden Zollstation auch einen Brand gelegt zu haben, ging es bei der Beweisaufnahme um die Bewertung der Gesamtumstände. Dabei kam deutlich der Wille des Staatsanwaltes zum Ausdruck, hier ein hartes Urteil zu bekommen, um Kriegsgegner zu diskreditieren. So wurde ohne Angabe von Beweisen unterstellt, durch den Brand des Gebäudes seien Menschen in Gefahr gebracht worden. Zum Zeitpunkt des Brandes befanden sich aber keine Personen im Gebäude. Tatsächlich nicht untersucht wurde die immer wieder gestellte Frage, warum damals die französische Polizei der Feuerwehr die Zufahrt zum Löschen verwehrte. Auch die Aussage des einen Angeklagten, dass die Jugendlichen keiner organisierten politischen Gruppe angehörten, wurde nicht zur Kenntnis genommen.
Ebenso wenig, dass in dem Bus, in dem sie nach Strasbourg gereist waren und der vom Rostocker Friedensbündnis organisiert wurde, zudem noch während der Anreise für den explizit gewaltfreien Protest geworben wurde. Stattdessen erging sich der Staatsanwalt in Vermutungen, dass hinter der Tat der beiden Rostocker eine kriminelle Vereinigung steckte; mehrmals erwähnte er dabei das Phantom Black Block, um möglichst viel kriminelle Energie in die Situation hineinzudichten.
Das Legalteam ist entsetzt über dieses politisch motivierte Urteil und die einseitige Beweiswürdigung. Der Richter hat die Aussagen der Jugendlichen nicht berücksichtigt, die im schon brennenden Gebäude ein weiteres Holzteil mehr affektartig anzündeten; in einer für sie schwierigen Situation der direkten Wahrnehmung von eskalierender Polizeigewalt mit Tränengas. In der Schnelle konnten sie die Folgen nicht abschätzen und den eventuellen Vorwurf einer Brandstiftung in Betracht ziehen. In ihrem Schlussplädoyer bereuten sie ihre Tat, was aber auch im Urteil nicht berücksichtigt wurde. Wir haben den Eindruck, dass hier zwei junge Menschen die traumatisierende Erfahrung des Knastalltags erleben müssen und um ihre Ausbildungsstelle gebracht und aus der Abiturprüfung herausgerissen wurden, weil zwei Sündenböcke für die unpassenden Geburtstagsbilder des NATO Gipfels her mussten. Deren Leben und Zukunftsperspektiven werden für eine Tat beeinträchtigt, die unter nicht politisch motivierten Bedingungen, zumal bei Ersttätern, deutlich geringer bestraft würde.
Das Legal Team kann sich des Eindrucks nicht erwehren, dass dieses politische Urteil auch deswegen so hoch ausfiel, um der in diesem Fall gegen eine unbekannte kriminelle Gruppe ermittelnden Rostocker Staatsanwaltschaft im Nachhinein noch eine juristische Rechtfertigung für deren völlig überzogene Ermittlungsmethoden zu liefern. Derzeit lässt die Rostocker Staatsanwaltschaft Zwangsgeld verhängen, und droht einzelnen FriedensaktivistInnen mit Zwangshaft, um die Teilnehmerliste der Busreise nach Strasbourg zu bekommen. Nur mit einem möglicherweise hoch zu bestrafenden Anlassverfahren, dürfen solche Zwangsmassnahmen überhaupt eingesetzt werden. Offensichtlich will der Rostocker Oberstaatsanwalt Peter Lückemann das Verfahren in Strasbourg nutzen, um die linke Szene in Rostock zu durchleuchten. Dagegen gingen schon am Wochenende 500 Menschen in Rostock auf die Strasse. Am Donnerstag sind weitere Zeugenvernehmungen durch die Staatsanwaltschaft angesetzt.
weiterführende Infos zu diesem Prozess erhalten sie unter 0049-179-6268785
Infos zu der Repression gegen die NATO-Gipfel-Proteste in Strasbourg erfragen sie bitte beim Legal Team unter:
legalteam-strasbourg@effraie.org