Newsletter  
print
2007-05-15

15.5.2007 Heiligendamm [2]

- G8: BAO Kavala erläßt morgen Allgemeinverfügung

- Aufruf für einen geschützen Rückzugsort G8-Protest Camp

- Die BAO Kavala

- Die BAO NIPOG - Feuerwehr und Sanitäter

- BAO Kavala: Umgang mit Medien

-------------------------------------------------------------------------------
G8: BAO Kavala erläßt morgen Allgemeinverfügung

Pressemitteilung Gipfelsoli Infogruppe
15. Mai 2007

Einschränkung des Demonstrationsrechts heftig kritisiert
Gipfelgegner kündigen Klage an

Die Polizeibehörde "Kavala" wird nach eigenen Angaben morgen eine sogenannte "Allgemeinverfügung" erlassen. Dies wurde 2 Anmelderinnen gestern und heute telefonisch und schriftlich mitgeteilt. Zuvor hatte "Kavala" eine solche Einschränkung des Demonstrationsrechts stets dementiert. Auch auf der Webseite von "Kavala" wurde monatelang gesagt, es solle "keine Bannmeilen" geben.
"Es ist geplant, ein Gebiet vor dem Sperrzaun sowie das Straßennetz um Heiligendamm für den fraglichen Zeitraum mit einem allgemeinen Versammlungsverbot zu belegen", schreibt "Kavala".
Die Verfügung wird vermutlich von Christiane Röttgers unterzeichnet. Röttgers ist Mitarbeiterin des Regierungspräsidiums in Lüneburg und dort Spezialistin für Allgemeinverfügungen beim Castor-Transport. Sie wurde als Leiterin der Versammlungsbehörde zu "Kavala" beordert. Dort soll sie die Einschränkung des Demonstrationsrechts auch in Heiligendamm umsetzen.
"Kavala" hat den Erlaß der Verfügung lange herausgezögert. Auch diese Praxis ist aus dem Wendland bekannt.
"Die Polizei spielt auf Zeit. Damit wird der juristische Klageweg beschnitten", kritisieren Demonstranten.
"Alle Anmelder von Demonstrationen wurden monatelang getäuscht", wirft die "Gipfelsoli Infogruppe" dem Sonderstab "BAO Kavala" vor. Monatelang hatte die Versammlungsbehörde "Kavala" nicht auf die zahlreichen Anmeldungen reagiert.
Betroffen von der Allgemeinverfügung sind vor allem der geplante Sternmarsch am 7. Juni sowie mehrere kleinere Kundgebungen am Zaun in Heiligendamm.
Gipfelgegner haben angekündigt, zügig Widerspruch beim Verwaltungsgericht einzulegen. Der Weg durch die Instanzen ist beabsichtigt. Das Recht darauf, am Adressat des Protestes zu demonstrieren, ist vom Bundesverfassungsgericht mehrfach bestätigt worden. Am bekanntesten ist hierzu das "Brokdorf-Urteil" von 1985.

[Gipfelsoli Infogruppe]

-------------------------------------------------------------------------------
Aufruf für einen geschützen Rückzugsort G8-Protest Camp

* Beteilligt euch am Schutz (nach außen) der drei GipfelgenerInnen-Camps!

Wir suchen MitstreiterInnen, die während der Protestwoche zum G8-Gipfel bereit währen Verantwortung für die Sicherheit der Camps zu übernehmen oder sich an den Sicherheitsvorkehrungen beteilligen wolle. Mecklenburg-Vorpommern wird zum Zeitpunkt des Gipfels nicht nur die üblichen (und in MV vergleichsweise Zahlreichen) Neonazis beherrbergen sondern auch 15000 zusätzliche Bullen - die in der Nähe der Camps nichts zu suchen haben. Die Camps sollen ein geschützter Rückzugsraum für AktivistInnen sein, in denen die Besorgnis über mögliche Übergriffe, sehr gering sein muß - wenn es möglich sein soll sich dort auszuruhen und Käfte für Aktionen zu sammeln.

Ein geübter Blick für Personen aus dem rechten Spektrum und Zivilbullen ist hier genauso gefragt wie Besonnenheit. Bitte meldet euch, falls ihr zeitweise oder verantwortlich bei den zu bewältigenden Aufgaben mitmachen wollt.

mit kämpferischen Grüßen

die Camp-AG

kontakt: mailto:km@solid-web.de

-------------------------------------------------------------------------------
Die BAO Kavala

Am 23. Dezember 2004 erhielt die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommerns die Nachricht über die Entscheidung der Bundesregierung, den G8-Gipfel 2007 in Heiligendamm stattfinden zu lassen. Somit setzte sich die Bewerbung von Mecklenburg-Vorpommern gegen weitere Bewerberstandorte in Deutschland durch. Im Innenministerium wurde unter der Führung von POR Koppenhagen zunächst ein Projektgruppe G8 eingerichtet. Sie begann mit der Wissensabschöpfung bei vergleichbaren Polizeieinsätzen in Deutschland und besuchte den Weltwirtschaftsgipfel 2005 in Gleneagles. Im selben Jahr traf das Innenministerium die Entscheidung, dem Leiter der Polizeidirektion Rostock, LPD Knut Abramowski, die Führung des polizeilichen Einsatzes anlässlich des G8-Gipfels zu übertragen. Am 01. September 2005 entstand unter der Leitung Knut Abramowskis die BAO Kavala. Organisatorisch ist die BAO der Polizeidirektion zugeordnet. Die Einsatzabschnitte Aufklärung (EA 1), Zentrale Dienste (EA 2) und Einsatzbegleitende Presse- und Öffentlichkeitsarbeit (EA 3) nahmen als erste ihre Arbeit innerhalb der BAO Kavala auf. Am 04. Mai 2006 wurde der Besuch des amerikanischen Präsidenten George W. Bush in Mecklenburg-Vorpommern bekannt. Der amerikanische Präsident folgte der Einladung der Bundeskanzlerin Angela Merkel, sich Ihren Wahlkreis anzuschauen und Land und Leute näher kennen zu lernen. Der Besuchszeitraum erstreckte sich vom 12.-14. Juli 2006. Dieser Einsatz stellte die Landespolizei M-V vor eine große Herausforderung. Mit Wirkung vom 11. Mai 2006 wurde die BAO Kavala mit der Planung und Führung des Einsatzes zum Bush-Besuch betraut. Erschwerend bei der Einsatzplanung war nicht nur der relativ kurze Vorbereitungszeitraum von zehn Wochen, sondern auch die breite Streuung der Aufenthaltsorte des amerikanischen Präsidenten in Mecklenburg- Vorpommern. Die Unterkunft lag in Heiligendamm, der An- und Abreiseflughafen das südlich von Rostock gelegene Laage, und die beiden Besuchsorte Stralsund und Trinwillershagen lagen über 35 km auseinander.
Für den polizeilichen Einsatz zum Bush-Besuch wurde die BAO Kavala in 14 Einsatzabschnitte unterteilt. Nach dem erfolgreich verlaufenen Besuch des amerikanischen Präsidenten begann die lageangepasste Abschmelzung und die strukturelle Neuorganisation der BAO Kavala zur Weiterführung der Vorbereitung auf den G8-Gipfel 2007 in Heiligendamm. In diesem Zusammenhang übernahmen der neu gegründete Stabsbereich 2 und die Projektgruppe WWG G8 des LPBK die Aufgaben des EA 2. Seit 01. Dezember 2006 waren wieder alle Einsatzabschnitte der BAO besetzt. Im selben Monat erfolgte durch das Innenministerium die Bestätigung der Einsatzkonzeption Nummer 3 des Polizeiführers.
Im Februar diesen Jahres musste eine Neustrukturierung der BAO erfolgen. Der EA Reserve wurde nicht mehr besetzt. Die Einsatzabschnitte Strecke und Verkehr wurden zum Einsatzabschnitt Strecke zusammengelegt. Der Einsatzabschnitt Versammlung wurde in Raumschutz II umbenannt und bildet wie der EA 6 Raumschutz I einen örtlich eigenständigen EA mit den Auftrag, die notwendigen Raumschutzmaßnahmen durchzuführen. Ab dem 01. April 2007 übernahm die BAO Kavala alle operativen Maßnahmen die im Zusammenhang mit dem G8-Gipfel in Heiligendamm stehen. Ein Schwerpunkt der Maßnahmen liegt zurzeit in der Bewachung der technischen Sperre um Heiligendamm.
Das weitere Aufwachsen der BAO erfolgt bis zur Haupteinsatzphase. Die Haupteinsatzphase beginnt am 29. Mai, und endet am 09. Juni 2007. Danach beginnt der zügige Rückbau der BAO Kavala.

[http://www.polizei.mvnet.de/images/stories/G8/kavala_report_ii.pdf]

-------------------------------------------------------------------------------
Die BAO NIPOG - Feuerwehr und Sanitäter

Neben den Polizeikräften befinden sich viele Einheiten der Feuerwehr und der Sanitäter zur Wahrnahme der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr (NIPOG) im Einsatz zum G8-Gipfel 2007 in Heiligendamm. Im Gegensatz zu dem polizeilichen Auftrag obliegt Ihnen nicht der Schutz der Staats- und Regierungschefs und deren Delegationsteilnehmern, sondern die Gewährleistung bei Schadenslagen, die daraus resultierenden Folgen für Menschen, Sachwerte und die Umwelt, auf ein Minimum zu reduzieren. Gerade bei Unfällen, terroristischen Anschlägen oder Großdemonstrationen im Einsatzraum ergeben sich viele Schnittpunkte zum polizeilichen Aufgabenfeld. Somit ist eine gegenseitige und vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Polizei, Feuerwehr und Sanitätern eine gewichtige Grundvoraussetzung zur zufrieden stellenden Erfüllung aller anstehenden Aufträge.
Federführend bei der Planung des Einsatzes der NIPOG-Kräfte sind die drei Gebietskörperschaften Landkreis (LK) Güstrow, LK Bad Doberan und die Hansestadt Rostock. Die genannten Gebietskörperschaften stellen einen Großteil der vor Ort eingesetzten Kräfte. Für den Einsatz zum G8-Gipfel erhielt die Hansestadt Rostock eine neue Leitstelle zur besseren Koordination der Kräfte in seinem Zuständigkeitsbereich. Die Kommunikation aller Einsatzkräfte erfolgt über die örtlichen Leitstellen.

[http://www.polizei.mvnet.de/images/stories/G8/kavala_report_ii.pdf]

-------------------------------------------------------------------------------
BAO Kavala: Umgang mit Medien

[...]

Unser Erscheinungsbild und unser Verhalten in der Öffentlichkeit, im Umgang mit den Bürgern, den Demonstranten sowie den Medien tragen wesentlich zum gemeinsamen Erfolg des Einsatzes bei. Die nachfolgenden Grundsätze sollen dabei helfen, das angestrebte Ziel zu erreichen:
- Gehen Sie davon aus, dass Sie im Einsatz gefilmt und /oder fotografiert werden. Diese Aufnahmen, die Sie in der Ausübung Ihres Dienstes zeigen, müssen Sie hinnehmen! Sehen Sie das nicht nur als Belastung, sondern auch als Chance, polizeiliche Arbeit positiv darzustellen.
- Geben Sie keine Auskünfte zu einsatztaktischen, technisch- organisatorischen Maßnahmen und Belangen oder Informationen, deren Bekanntwerden Personen oder die Bewältigung von Aufgaben gefährden kann.
- Bei Presseanfragen verweisen Sie höflich auf die stationären und mobilen Pressestellen. Zeigen Sie Möglichkeiten auf, wie und wo der Kontakt hergestellt werden kann.
- Trauen Sie sich, Ihre Fremdsprachenkenntnisse anzuwenden. Sie signalisieren den ausländischen Journalisten damit Offenheit und Freundlichkeit zugleich.
- Informieren Sie sich umfassend über die Örtlichkeiten und anderes Wissenswertes. So sind Sie in der Lage, Fragen nach Orten und Wegen zu beantworten. Das schafft Vertrauen und zeigt Kompetenz.
- Wir unterstützen die Journalisten bei ihrer Arbeit. Andererseits sollen Medienvertreter polizeiliche Arbeit nicht behindern. Auch für sie gelten die polizeilichen Verfügungen. Aber denken Sie daran: Journalisten haben einen öffentlichen Auftrag und dürfen nicht behandelt werden wie jedermann.
- Nehmen Sie bei nicht sofort lösbaren Problemen oder Beschwerden von Medienvertretern Kontakt mit den Pressestellen auf. Unmittelbare Gespräche sind erfahrungsgemäß geeignet, Missverständnisse vorzubeugen.

[http://www.polizei.mvnet.de/images/stories/G8/kavala_report_ii.pdf]