Im Rechtsstreit um die Zulassung von zwei Journalisten zur Berichterstattung über den NATO-Gipfel hat sich das Bundeskriminalamt (BKA) vor Gericht mit seiner Position durchgesetzt.
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel gab am Donnerstag der Beschwerde des BKA gegen eine erstinstanzliche Entscheidung des Verwaltungsgerichts Wiesbaden statt.
Das Gericht hatte das Amt verpflichtet, Auskünfte gegenüber der NATO im Akkreditierungsverfahren zurückzunehmen und zu erklären, daß jegliches Votum über die Journalisten durch das BKA unzulässig sei.
Das BKA hatte die Akkreditierungswünsche des freien Journalisten und jW-Autoren Björn Kietzmann sowie einem weiteren Kollegen negativ beurteilt, die daraufhin vor das Verwaltungsgericht gezogen waren.
Der VGH erklärte nun, für die Anträge der Journalisten habe es von Anfang an an dem erforderlichen Rechtsschutzbedürfnis gefehlt. Durch die Stellungnahme des BKA seien vollendete Tatsachen geschaffen gewesen. Die grundsätzliche Frage, ob das BKA eine Bewertung an die NATO weitergeben durfte, beantworte der VGH nicht.
Die Entscheidung über die Akkreditierung der beiden Journalisten liegt bei der NATO. Der Militärpakt lehnt diese ab. (AFP/jW)