Anfang März 2009 erhielten mehrere Einzelpersonen aber auch Firmenadressen in Berlin Post vom Bundesamt für Verfassungsschutz. Darin wurden sie darüber informiert wurden, dass über bestimmte Zeiträume "gemäß §12 Abs. 1 G 10“ Telefonanschlüsse, E-Mails und Postverkehr überwacht, aufgezeichnet und geöffnet worden waren. Diese Überwachungsmaßnahmen fanden meist über viele Jahre statt, teilweise mit Unterbrechungen, einige abgehörte Telefonnummern wurden aufgeführt.
Bereits zwischen Oktober und Dezember 2008 hatten einige Menschen ähnliche Briefe vom VS erhalten, in denen sie über den Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel gegen sie informiert worden waren (vgl. hierzu den Indymedia-Artikel http://de.indymedia.org/2008/12/236085.shtml vom 14.12.2008). Teilweise wurde den Betroffenen mit diesen Benachrichtigungen zum ersten Mal offiziell von Behördenseite mitgeteilt, dass gegen sie Ermittlungsverfahren geführt worden waren. Diese Verfahren wurden wegen Verdacht auf Mitgliedschaft oder Unterstützung verschiedener terroristischer Vereinigungen (§129a) geführt. Dass der Aufzählung der angegebenen Abhörmaßnahmen in Bezug auf Vollständigkeit, Beendung der Maßnahmen o.ä. kein Glaube geschenkt werden darf, halten wir für selbstverständlich. Bestätigt wurde diese Skepsis unter anderem durch zum Teil erfolgte Akteneinsichten, in denen ein ganzer Batzen zusätzlicher Maßnahmen nachgelesen werden konnte. Darunter waren z.B. GPS-Datenübertragung von Autos, Videoüberwachungen, Personenobservationen, Überwachung von allen Telefonaten mit einer Telefonkarte aus öffentlichen Telefonzellen, wobei der Betreiber zur sofortigen Übermittlung aller Verbindungsdaten dieser Telefonkartennummer verpflichtet wurde etc.
Nicht zu vergessen, dass über Jahre hinweg viele Personen daran beteiligt waren, diese Überwachungsmaßnahmen am Laufen zu halten: „Die Überwachung wurde vom Bundesamt für Verfassungsschutz beantragt (§…), vom Bundesministerium des Innern angeordnet (§…) und von der vom Bundestag zur Überprüfung solcher Maßnahmen gebildeten Kommission für zulässig und notwendig erachtet (§…).“ Somit haben Bundestagsabgeordnete in der G10-Kommission immer wieder diese und mehr Anträge für Überwachungsmaßnahmen genehmigt und unterschrieben.
Von all diesen Maßnahmen waren jedes Mal weit mehr als die konkreten Zielpersonen betroffen. Wir fordern Euch deshalb auf, Eure FreundInnen und GenossInnen von dieser Überwachung zu informieren und soweit wie möglich offen damit umzugehen. Durch die Briefe wurde nur ein Ausschnitt des riesigen Apparats bekannt, der gegen Menschen und deren Umfeld in Stellung gebracht wird, die sich gegen die herrschenden Verhältnisse organisieren. Um zu versuchen, einen Überblick über das Ausmaß dieser Überwachung zu bekommen und einen vereinzelten oder isolierten Umgang mit solchen Informationen zu verhindern, rufen wir dazu auf, sich an den Berliner ERMITTLUNGSAUSSCHUSS im Mehringhof zu wenden:
EA, im Mehringhof, Gneisenaustr.2a, 10961 Berlin, live Di 20-22 Uhr Tel.: 030- 69 22222
Bitte verteilt diesen Aufruf weiter an Eure Bekannten oder über die Kanäle, die Euch sinnvoll erscheinen.
EA Berlin