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2009-03-14

Innenministerchen: Einschränkungen für Verkehr beschränkt

„Wir werden die Sicherheit des NATO-Doppelgipfels, die Interessen der Bevölkerung und des örtlichen Gewerbes in ein für alle Beteiligten vernünftiges Gleichgewicht bringen. Einschränkungen und Behinderungen im Individualverkehr werden aber unumgänglich sein.” Das sagte Innenminister Heribert Rech am Freitag, 13. März 2009, in Stuttgart und bat die Betroffenen um Verständnis.

Zur Begleitung der Delegationsfahrzeuge und zur Lenkung des Verkehrs seien spezielle Konzepte erarbeitet worden, wobei auch kurzzeitige Sperrungen von Straßen vorgesehen seien. Davon seien auch die A 5, die B 500, die B 28 und die B 36 in der Region Kehl/Baden-Baden betroffen. Um die Behinderungen so gering wie möglich zu halten, würden Umleitungsstrecken ausgeschildert. Dauer und Umfang der Sperrungen stünden derzeit aber noch nicht im Detail fest. Über den Verkehrswarndienst würde aktuell im Radio über Behinderungen informiert. „Uns ist bewusst, dass der Gipfeltermin mit dem Beginn der Osterferien in zehn Ländern und im benachbarten Ausland zusammenfällt.

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Außerdem rechnen wir durch die An- und Abreise von Demonstranten mit erhöhtem Verkehrsaufkommen”, so Rech. Um zusätzliche Beeinträchtigungen zu vermeiden, würden für den Zeitraum der Veranstaltung Baustellenverbote bestehen im Bereich der A 5 und A 8 und auf zahlreichen Bundes- Landes-, Kreis- und Gemeindestraßen. Zudem gelte ein Verbot für Großraum- und Schwertransporte in der Region.

Mit Augenmaß planen

Auch im Schienenverkehr sei mit Einschränkungen zu rechnen. Beispielsweise werde der TGV am 4. April über Metz, Saarbrücken und Mannheim umgeleitet. Der Orientexpress EC 360/361 verkehre nur bis/ab Karlsruhe. Außerdem komme es im Nahverkehr/ÖPNV zu Behinderungen beispielsweise beim Pendelverkehr Straßburg - Kehl oder Offenburg - Kehl. Dass bei den Sperrungen der Verkehrswege immer mit Augenmaß geplant werde, zeige beispielsweise die temporäre Rheinsperre für den vorgesehenen Gang über die Passerelle am 4. April in Kehl.

Für die Abwehr möglicher terroristischer Gefahren aus der Luft und um unberechtigte Flüge zu verhindern sei die Einrichtung einer Flugbeschränkungszone um die Veranstaltungsorte Straßburg, Kehl und Baden-Baden sowie entlang des Rheingrabens erforderlich. Gemeinsam mit den französischen Behörden, der Bundeswehr und dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung seien die Flugbeschränkungsgebiete einvernehmlich definiert worden.

Alle Sperrungen seien nur auf die unumgänglich notwendige Zeit beschränkt, um die Bürgerinnen und Bürger nicht unnötig zu beschränken. Bereits im Vorfeld seien alle beteiligten Behörden bemüht, mit großer Transparenz mögliche Beeinträchtigungen darzustellen, das Warum zu erläutern und Empfehlungen zu geben. „Wenn Einschränkungen notwendig sind, werden wir auch während der Veranstaltung darüber offensiv informieren und erklären, warum sie sein müssten”, so Rech. Landespolizeipräsident Erwin Hetger werde mit den Oberbürgermeistern von Baden-Baden und Kehl, Wolfgang Gerstner und Dr. Günther Petry, am 17. beziehungsweise 20. März 2009 die Maßnahmen erörtern und jeweils anschließend im Detail der Presse vorstellen.

Source: http://www.baden-wuerttemberg.de/de/Meldungen/204034.html?referer=88736