Friedensgruppen haben einen Appell an die Panzerbrigade 21 “Lipperland” aus
Augustdorf (bei Detmold) gerichtet, den unmittelbar bevorstehenden Einsatz
in Afghanistan zu verweigern. Die Panzerbrigade aus der
Generalfeldmarschall-Rommel-Kaserne soll auf Beschluss der Bundesregierung
ab 1. Juli eine “Quick Reaction Force” (QRF) im Norden Afghanistans bilden,
die der NATO auch zu offensiven Kampfeinsätzen zur Verfügung steht. Die
Bundesregierung versucht unter Verweis auf diesen risikoreicheren Einsatz
der QRF-Elitetruppe, einer von den Bündnispartnern geforderten direkten
Kriegsbeteiligung im Süden auszuweichen, die auch im Parlament nicht
durchsetzbar wäre.
Der Aufruf argumentiert mit der engen Verknüpfung des Kampfeinsatzes im
Süden und der Einordnung des ISAF-Einsatzes in die gesamte
Kriegsführungsstrategie. Die Soldaten sollten deshalb diesen “völkerrechts-
und grundgesetzwidrigen Einsatz” verweigern. Jeder Soldat habe das Recht,
von seiner Gewissensfreiheit Gebrauch zu machen, wird im Appell unter
Berufung auf das Bundesverwaltungsgericht ausgeführt. Das Gericht hatte
einen Major rehabilitiert, der wegen seiner Verweigerung im Irak-Krieg
degradiert und abgestraft worden war.
Die Verfasser des Appells erwarten von den Abgeordneten des Bundestages, der
im Herbst anstehenden Verlängerung der Kriegsmandate zu widersprechen. Aber
auch die eingesetzten Soldaten müssten eine Gewissensentscheidung treffen.
Der Verweigerungs-Aufruf, entstanden im Umfeld des Komitee für Grundrechte
und Demokratie, wird von bundesweiten, regionalen und örtlichen
Friedensgruppen sowie vielen Personen aus der Friedensbewegung getragen. Zu
den Unterzeichnenden gehören u.a. Prof. Dr. Dr. Horst-Eberhard Richter von
den Ärzten gegen den Atomkrieg, die Friedensforscherin Prof. Dr.
Hanne-Margret Birckenbach und der Träger des Aachener Friedenspreises 2008,
Prof. Dr. Andreas Buro. Unter den Unterstützer-Gruppen finden sich das
Komitee für Grundrechte und Demokratie, der Versöhnungsbund, der Bund für
Soziale Verteidigung, die Juristen gegen den Atomkrieg (IALANA) und etliche
weitere kirchliche und politische Friedensgruppen.
Der Appell wird am 24. Mai 2008 als Anzeige in der Lippischen Landeszeitung
erscheinen und als Flugblatt vor der Kaserne verteilt werden.
gez. Martin Singe, Komitee für Grundrechte und Demokratie
Es folgen: Appell/Verweigerungsaufruf im Wortlaut mit der Liste der
Erstunterzeichnenden mit Stand vom 13.5.08
Aufruf an die Soldatinnen und Soldaten der Panzerbrigade 21 (Augustdorf)
VERWEIGERN SIE DEN KRIEGSEINSATZ IN AFGHANISTAN!
Quick-Reaction-Force der Bundeswehr ab Juli 2008 in Afghanistan
Im Frühjahr 2008 hat die Bundesregierung beschlossen, ab Mitte 2008 eine
“Quick Reaction Force” nach Afghanistan zu entsenden. Diese Truppe soll im
Kern von der Panzerbrigade 21, also von Ihnen, gestellt werden. Die
Bundesrepublik unterstützt mit dieser Entscheidung noch stärker als bisher
einen desaströsen Krieg, in dem bereits zahllose Menschen getötet worden
sind.
Ihr Gewissen ist gefragt
Eine große Mehrheit der bundesdeutschen Bevölkerung lehnt diesen
völkerrechtlich höchst umstrittenen Krieg ab. Auch im Parlament nimmt bei
den jährlichen Abstimmungen die Zahl der Abgeordneten, die die Kriegsmandate
ablehnen, kontinuierlich zu. Eine politische Entscheidung gegen diesen Krieg
ist überfällig. Deshalb setzen wir, die Unterzeichnenden dieses Aufrufs, uns
dafür ein, dass die Bundeswehreinsätze bei der nächsten Abstimmung im
Oktober / November 2008 vom Bundestag nicht mehr verlängert werden.
Wir appellieren in dieser Situation auch direkt an Sie als konkret
betroffene Soldatinnen und Soldaten, sich diesem Krieg zu verweigern! Sie
sollten vor jedem Einsatz prüfen, ob das von Ihnen verlangte Handeln mit
Ihrem Gewissen in Einklang steht. Das Bundesverwaltungsgericht hat im Juni
2005 einen degradierten Major, der dienstliche Befehle im Zusammenhang mit
dem Irak-Krieg verweigert hatte, rehabilitiert und grundsätzlich bestätigt,
dass jede Soldatin / jeder Soldat das Recht auf eine eigene
Gewissensentscheidung gemäß Artikel 4 Absatz 1 Grundgesetz hat, auch wenn
sie / er generell kein Kriegsdienstverweigerer ist (BVerwG 2 WD 12.04). Im
Falle der Ablehnung eines Einsatzes aus Gewissensgründen muss der Soldatin /
dem Soldaten eine Einsatzalternative angeboten werden.
ISAF ist Bestandteil der Gesamtstrategie im völkerrechtswidrigen
Afghanistan-Krieg
Die Operation Enduring Freedom (OEF) wurde unter Führung der USA am
7.10.2001 als Reaktion auf die Anschläge vom 11.9.2001 begonnen. Diese
“Operation” ist der zentrale Bestandteil des von den USA unbegrenzt
ausgerufenen weltweiten “Krieges gegen den Terror”.
Doch dieser Krieg ist in mehrfacher Hinsicht völkerrechtswidrig:
1. Die von der UN-Charta definierten Bedingungen für den Fall der
kollektiven Selbstverteidigung sind nicht erfüllt: Es war von Anfang an
umstritten, ob die Anschläge vom 11.9. überhaupt als kriegerische Akte im
völkerrechtlichen Sinne gewertet werden können. Auf jeden Fall gilt, dass
die USA gegenwärtig keinem kriegerischen Angriff eines anderen Staates
ausgesetzt sind, gegen den sie sich militärisch verteidigen dürften.
Außerdem hat die UN selbst Maßnahmen gegen den internationalen Terrorismus
ergriffen, womit das Recht einzelner Staaten auf Selbstverteidigung
erlischt.
2. Kriegseinsätze und Art der Kriegführung stehen in Gegensatz zu den Genfer
Konventionen: Gefangene werden in Folterlagern interniert; gezielte Tötungen
und Flächenbombardements gehören zur Kriegsstrategie; die unverhältnismäßige
Kriegführung nimmt auf Zivilisten keine Rücksicht; Splitterbomben und
uranhaltige Munition kommen zum Einsatz.
Auch NATO und Bundeswehr beteiligen sich an diesem völker- und
grundgesetzwidrigen Krieg: Die NATO hat am 12.9.2001 den Bündnisfall
festgestellt und diesen bis heute nicht für beendet erklärt. Die
Bundesregierung unterstützt den Krieg u.a. mit dem KSK und der Weitergabe
von Zieldaten durch Tornado-Flugeinsätze. US-Verteidigungsminister Gates
sprach bei der Münchener Sicherheitskonferenz Klartext, als er deutsche
Bodentruppen für den Süden forderte: Es handele sich um den ersten
Bodenkrieg in der Geschichte der NATO.
Die ISAF-Mission, ursprünglich von der UN beauftragt, wird immer noch als
“Schutztruppe” verharmlost. Sie wird jedoch inzwischen von der NATO geführt
und ist in die Gesamtkriegsstrategie eng eingebunden. ISAF muss deshalb als
Beihilfe zum OEF-Krieg in Afghanistan gewertet werden und ist damit
ebenfalls völker- und grundgesetzwidrig. Spätestens seit der
Mandatsausweitung von ISAF auf ganz Afghanistan und der Einbeziehung der
Bekämpfung “Aufständischer” in das Mandat kann man nicht mehr von einer
OEF-unabhängigen Stabilisierungsmission sprechen. Die Unterscheidung ist
inzwischen ein künstliches Konstrukt, das in der europäischen Öffentlichkeit
den Krieg akzeptabel erscheinen lassen soll. Real kämpfen beide Truppen Hand
in Hand; die Kommandostrukturen sind eng aufeinander abgestimmt und
überschneiden sich zum Teil direkt. Die ISAF zugeordnete Quick Reaction
Force selbst wird auch zu Kampfeinsätzen benötigt, wie der Einsatz von
Harakate Yolo II im Herbst 2007 bewiesen hat. Damit werden durch die QRF die
kriegerische Komponente in ISAF und die direkte Verbindung zu OEF verstärkt.
Afghanistan steht am Abgrund – Alternativen sind möglich
Der 2001 begonnene “Krieg gegen den Terror” ist untauglich. Er ist
gescheitert und wird selbst zum Terror, der immer neuen Terrorismus gebiert.
In Afghanistan dreht sich die Gewaltspirale nach oben, die Taliban
erstarken, terroristische Anschläge nehmen zu. Hilfsorganisationen sehen
durch die Militärpräsenz ihre Aufbauprojekte mehr gefährdet als geschützt.
Während sich die Lage der Zivilbevölkerung verschlimmert, bestimmen Warlords
und Drogenbarone das Geschehen. Alternativen sind längst ausgearbeitet:
Truppenreduzierungen bis zum vollständigen Abzug und parallele Verhandlungen
mit allen am Konflikt beteiligten regional relevanten Gruppen, eine massive
Förderung ziviler Projekte und umfassende Wirtschaftshilfe, die Einrichtung
einer regionalen Konferenz für Sicherheit, Zusammenarbeit und Entwicklung.
Es mangelt jedoch am politischen Willen, diese Alternativen umzusetzen. Sie
werden vor allem von den USA blockiert, die mit dem Krieg geostrategische
Interessen wie die Einrichtung einer dauerhaften Militärpräsenz in der
Region und die Absicherung von Ressourcenzugängen bzw. Transportwegen zur
Rohstoffversorgung verfolgen.
Soldatinnen und Soldaten können diesen Kriegseinsatz verweigern
Als Soldatinnen und Soldaten der QRF müssen Sie selbst prüfen, ob Sie sich
an diesem rechtswidrigen Krieg beteiligen wollen. Sie haben Ihren Eid / Ihr
Gelöbnis nur für Einsätze abgelegt, die der Verteidigung der Bundesrepublik
Deutschland dienen. Wer darüber hinaus Auslandseinsätze befürwortet, darf
sich nicht von der Propaganda-Lüge “humanitärer Interventionen” täuschen
lassen. Sie müssen die Legitimität eines jeden Kriegseinsatzes genau prüfen.
Von Seiten der Friedensforschung und der Kirchen werden für eine solche
Prüfung meist folgende Gesichtspunkte genannt: gerechter Grund, gerechte
Absicht, Aussicht auf Erfolg, Übereinstimmung mit dem Völkerrecht, Schonung
von Zivilisten, keine unverhältnismäßigen Einsätze, Schadensminimierung.
Ihre Gewissensprüfung kann sich an diesen Kriterien orientieren. Unserer
Meinung nach sind alle diese Kriterien im Afghanistan-Krieg nicht erfüllt.
Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem wegweisenden Urteil vom 21.6.2005
festgestellt: Bereits aus dem Wortlaut der Grundregelung zur
Gehorsamspflicht eines Soldaten in § 11 Abs. 1 S. 2 SG (Soldatengesetz)
ergibt sich, dass ein Soldat einen ihm erteilten Befehl “gewissenhaft” (nach
besten Kräften vollständig und unverzüglich) auszuführen hat. (…) Vom
Soldaten verlangt wird also keine “gewissen-lose”, sondern eine
“gewissen-hafte” Ausführung eines Befehls. Dies bedeutet, dass ein Soldat
insoweit mit aller ihm möglichen Sorgfalt und Verantwortung vorzugehen und
sich entsprechend zu verhalten hat. Ein “unbedingter” oder “bedingungsloser”
Gehorsam ist mit diesem normativen Imperativ nicht vereinbar. Gefordert ist
vielmehr ein “mitdenkender” (…) und insbesondere die Folgen der Ausführung
des Befehls – gerade auch im Hinblick auf die Schranken des geltenden Rechts
und die ethischen “Grenzmarken” des eigenen Gewissens – “bedenkender”
Gehorsam. (BVerwG 21.6.2005, 4.1.3.1.1)
Wir appellieren daher an Sie: Folgen Sie nicht bedenkenlos den Ihnen
erteilten Befehlen, sondern prüfen Sie Ihr Gewissen!
Eine Entscheidung gegen die eigene Truppe zu fällen, ist auch psychisch
nicht leicht zu verkraften. Teilen Sie Ihre Bedenken oder Ihre Entscheidung
gegen eine Kriegsteilnahme rechtzeitig Ihren Vorgesetzten mit. Wenn Sie
Unterstützung oder rechtliche Beratung suchen, nehmen Sie bitte Kontakt zu
uns auf.
Dieser Aufruf richtet sich nicht nur an die in Augustdorf stationierten
Soldatinnen und Soldaten, sondern an alle Soldatinnen und Soldaten der
Bundeswehr, die Unterstützungsleistungen für den Afghanistan-Krieg
erbringen!
ErstunterzeichnerInnen:
Organisationen:
Arbeitsgemeinschaften Solidarische Kirche Westfalen und Lippe, Detmold;
Attac-AG Globalisierung und Krieg Frankfurt/M.; Bonner Friedensbündnis; Bund
für Soziale Verteidigung, Minden; Deutsche Friedensgesellschaft – Vereinigte
KriegsdienstgegnerInnen (DFG-VK), Gruppe Frankfurt; Friedensinitiative Köln
Sülz- Klettenberg; Friedenskreis an der Anne-Frank-Gesamtschule Havixbeck;
Hendrik-Kraemer-Haus / Niederländische Ökum. Gemeinde, Flüchtlingsbegleit-
und Friedensgruppe Herford; IALANA (International Association Of Lawyers
Against Nuclear Arms) – Deutsche Sektion), Marburg; Informationsstelle
Militarisierung (IMI), Tübingen; Internationaler Versöhnungsbund – Deutscher
Zweig, Minden; Komitee für Grundrechte und Demokratie, Köln; Lebenshaus
Schwäbische Alb, Gammertingen; Netzwerk Friedenssteuer, München;
Ökumenischer Friedensgebetskreis, Detmold; Pax Christi Bistumsstelle
Paderborn; Pax Christi Gruppe Bonn; Pax Christi Gruppe Frankfurt; Pax
Christi Gruppe Lippe/Detmold;
Personen:
Erdmuthe Arnold, Frankfurt; Prof. Dr. Hanne-Margret Birckenbach, Hamburg;
Ingeborg Bispinck-Weigand, Nottuln (Vorstandsmitglied der
Friedensinitiative); Ingrid Brackmann, Bielefeld; Peter Bürger, Düsseldorf;
Prof. Dr. Andreas Buro, Grävenwiesbach; Heiner Busch, Bern; Inge de Caerlé,
pax christi, Essen; Theo Christiansen, Hamburg; Dr. Diether Dehm, MdB; Helga
Dieter, Frankfurt; Peter Dippoldsmann, Köln; Ada und Gottfried Ehmler,
Hamburg; Ekke u. Hanna-E. Fetköter, Uelvesbüll; Alois Finke, Bonn; Magda
Foster v. Frankenberg, verdi-Bildungsmitarbeiterin, Frankfurt; Dr. Albert
Fuchs, Meckenheim; Harald Fuchs, Köln; Brigitte Gärtner-Coulibaly, Herford;
Wolfgang Gehrcke, MdB; Hermann Gendrisch, Übach-Palenberg; Corinna Genschel,
Berlin; Reinhard Griep, Bonn; Alexander Groß, Köln; Markus Gross, Köln;
Heike Hänsel, MdB, Tübingen; Jens Haupt (Leiter Zentrum für Freiwilligen-,
Friedens- und Zivildienst der Ev. Kirche Kurhessen-Waldeck), Kassel; Malah
Helman, Berlin; Rainer van Heukelum, Bonn; Michael Hiller, Böhl-Iggelheim;
Pfarrer Hubertus Janssen, Limburg; Ulla Jelpke, MdB; Matthias Jochheim,
Frankfurt; Dr. Bruno Kern, Mainz; Elmar Klink, Bremen; Günter Knebel,
Geschäftsführer der Evangelischen Arbeitsgemeinschaft für
Kriegsdienstverweigerer (EAK), Bremen; Georg Koch, Stettfurt/Schweiz; Armin
Lauven, Bonn; Hans-Werner Lawrenz, Darmstadt; Volker Mergner, Frankfurt;
Fritz Merkord, Blomberg-Eschenbruch; Friedhelm Meyer, Pfr.i.R., Düsseldorf;
Franz Nadler, Offenbach; Stephan Nagel, Hamburg; Prof. Dr. Wolf-Dieter Narr,
Berlin; Konrad Nestle, Stuttgart; Eva Neukamp, Bonn; Volker Nimrich,
Freiburg; Elisabeth Peltner, Köln; Rüdiger Pusch, Frankfurt; Franz-Roger
Reinhard, Havixbeck; Prof. Dr. Dr. Horst-Eberhard Richter, Gießen; Prof. C.
Dorothee Roer, Frankfurt; Dr. Ingo Roer, Frankfurt; Clemens Ronnefeldt,
Freising (Referent für Friedensfragen beim Versöhnungsbund); Paul Schäfer,
MdB, Köln; Michael Schmid, Gammertingen; Mechthild Schreiber, München;
Christine Schweitzer, Hamburg; Rainer Seifert, Bonn; Dr. Georg Singe,
Vechta; Martin Singe, Bonn; Prof. Dr. Gert Sommer, Marburg; Jochen
Stankowski, Dresden; Sigrun Steinborn, Berlin; Mani Stenner, Bonn; Dr. Elke
Steven, Köln; Martin Strobel, Berlin; Sonja Tesch, Hamburg; Hermann Theisen,
Heidelberg; Peter Tobiassen, Bockhorn; Bettina Uppenkamp, Hamburg; Dirk
Vogelskamp, Düren; Gertrud Wagner, Detmold; Katrin Warnatzsch, Gammertingen;
Edgar Weick, Frankfurt/M.; Dr. Christian Wellmann, Hamburg; Bernhard
Willner, Herzberg; Walburga Wilms, Köln; Regine Wittram, Köln; Hans
Zaunmüller, Aachen-Kornelimünster; Christian Zehnter, Bonn
V.i.S.d.P.:
Martin Singe, Stiftsgasse 17 a, 53111 Bonn,
Armin Lauven, In der Maar 40, 53175 Bonn