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2002-08-24

ERKLÄRUNG DES SYNDICAT DE LA MAGISTRATURE ZUR VERURTEILUNG VON AHMED MEGUINI

Das Straßburger Tribunal Correctionnel hat am Mittwoch Ahmed Meguini, Gründer des Mouvement spontané du Peuple, wegen Randalierens und Gewalt gegen einen Polizisten bei einer Demonstration für Bewegungsfreiheit und die Rechte von Ausländern in Straßburg zu acht Monaten Gefängnis verurteilt, davon drei ohne Bewährung. Diese Taten bestreitet der Verurteilte, der einen Monat U-Haft bis zum Urteil am 21. August in Isolation verbracht hat, weil Hauptverhandlungshaft ausgesprochen wurde.

A. Meguini, 25, ist einer der Gründer des "Mouvement spontané pour le Peuple", das nach der 1. Runde der [französischen] Präsidentschaftswahlen als Reaktion auf den Aufstieg des Front National gegründet wurde. Es kämpft im Rahmen des erwachten gesellschaftlichen Bewußtseins vieler junger Franzosen nach dem 21. April gegen die Globalisierung und für die Gleichberechtigung.

Das Syndicat de la Magistrature stellt eine verschärfte strafrechtliche Repression fest, wenn einem Demonstranten der sozialen Bewegungen oder einem Gewerkschaftsaktivisten Vergehen vorgeworfen werden. Die extrem harte Strafe, die gegen A. Meguini verhängt wurde, paßt in eine Periode der Kriminalisierung der sozialen Bewegung. Sie muß im Zusammenhang gesehen werden mit den Gefängnisstrafen gegen die Gewerkschafter der Confédération Paysanne [Bauerngewerkschaft], die sich gegen den Anbau genmanipulierter Pflanzen wenden, und der Strafe von sechs Monaten Gefängnis (davon einer ohne Bewährung), die das Tribunal Correctionel von Cherbourg am 19. Juli gegen A. Hébert, einen Aktivisten der CGT, verhängt hat, nachdem er an einer Demo gegen die Schließung des Militärhospitals teilgenommen hatte.

Das Syndicat de la Magistrature sieht mit Betroffenheit, daß die Justiz sich mit harten Urteilen an der Einschränkung der Meinungsäußerungs- und Demonstrationsfreiheit beteiligt.

Paris, 22. August 2002.