2007-05-15
Amtliche Bekanntmachung der Polizeidirektion Rostock - Allgemeinverfügung
Allgemeinverfügung über eine räumliche und zeitliche Beschränkung des
Versammlungsrechts aus Anlass des G-8-Gipfeltreffens in Heiligendamm vom
06. bis 08.06.2007
Innerhalb der nachfolgend dargestellten Bereiche wird das Grundrecht
auf Versammlungsfreiheit wie folgt eingeschränkt:
I. Gebiet innerhalb der technischen Sperre um Heiligendamm zuzüglich
200 m (Ziff. I in Karte 1) und kleines Seegebiet vor Heiligendamm (Ziff. I
in Karte 2):
Alle öffentlichen Versammlungen und Aufzüge unter freiem Himmel
werden für den Zeitraum vom 30.05.2007, 00:00 Uhr bis 08.06.2007, 24:00
Uhr untersagt.
II. Gebiet um Heiligendamm (Ziff. II in Karte 1) und großes Seegebiet vor
Heiligendamm (Ziff. II in Karte 2):
1. Alle unangemeldeten öffentlichen Versammlungen und Aufzüge unter
freiem Himmel werden für den Zeitraum vom 30.05.2007, 00:00 Uhr bis
08.06.2007, 24:00 Uhr untersagt.
2. Alle öffentlichen Versammlungen und Aufzüge unter freiem Himmel
werden für den Zeitraum vom 05.06.2007, 00:00 Uhr bis 08.06.2007, 24:00
Uhr untersagt.
III. Gebiet um den Flughafen Rostock-Laage (Karte 3):
Alle öffentlichen Versammlungen und Aufzüge unter freiem Himmel
werden für den Zeitraum vom 02.06.2007, 00.00 Uhr bis 08.06.2007, 24:00
Uhr untersagt.
IV. Die Verbote zu I. bis III. treten spätestens außer Kraft, sobald alle
gefährdeten Schutzpersonen aus dem Teilnehmerkreis des G-8-
Gipfeltreffens das dargestellte Gebiet am 08.06.2007 seit mehr als einer
Stunde verlassen haben.
V. Die Karten 1 bis 3 und die darin enthaltenen Kennzeichnungen sowie
textlichen Beschreibungen sind als Anhang 1 bis 3 Bestandteil dieser
Verfügung.
VI. Die sofortige Vollziehung der Ziffern I. bis V. dieser Verfügung wird
gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 4 VwGO angeordnet.
VII. Diese Verfügung gilt ab dem der öffentlichen Bekanntmachung
folgenden Tag als bekannt gegeben.
VIII. Die Verfügung und der Begründungstext sind in der Polizeidirektion
Rostock, Blücherstraße 1 – 3, 18055 Rostock, Eingangshalle, ausgelegt
und können dort vom 15.05. bis zum 08.06.2007 montags bis freitags in
der Zeit von 08:00 bis 16:00 Uhr eingesehen werden.
Text Anhang 1
1. Gebiet innerhalb der technischen Sperre um Heiligendamm zuzüglich 200 m
(Ziff. I in Karte 1)
- Ostsee westlich von Heiligendamm („Kinderstrand“) an der Grenze des
Waldgebietes Kleiner Wohld
- nach Querung der Gleise der „Molli“-Bahn südlich entlang den Gleisen der
„Molli“-Bahn
- an einem Feldweg entlang südlich bis zur Kontrollstelle „Hinter Bollhagen“.
- die Kontrollstelle „Hinter Bollhagen“ befindet sich an der L 12 auf einem
Gelände in der Nähe des Wasserwerkes
- von der Kontrollstelle „Hinter Bollhagen“ westlich und südlich an der
Waldgrenze des Bollhäger Bruches entlang
- Verlauf in östlicher Richtung durch einen Korridor zwischen der Ortschaft
Vorder Bollhagen und der Umgehungsstraße Heiligendamm unter Querung
des Kühlungborner Landweges und der Hauptstraße der Ortschaft Vorder
Bollhagen bis zur Kontrollstelle „Galopprennbahn“
- die Kontrollstelle „Galopprennbahn“ befindet sich südwestlich der L 12 auf
dem Parkplatzbereich des Geländes der Rennbahn
- nach Querung der Gleise der „Molli“-Bahn und der L 12 nördlich auf der ersten
Forstschneise (1. Schneise) durch das Waldgebiet Großer Wohld bis zum
Mühlenfließ
- nach Querung des Mühlenfließes nördlich entlang dem Ostufer des
Mühlenfließes bis zur Jemnitzschleuse und zur Ostsee
- einschließlich des Strandbereiches und der Seebrücke Heiligendamm bis zur
Ostsee westlich von Heiligendamm („Kinderstrand“) an der Grenze des
Waldgebietes Kleiner Wohld
2. Gebiet um Heiligendamm (Ziff. II in Karte 1)
- Ostsee, Yachthafen Ostsee in Kühlungsborn, südlich Verlängerung der
Cubanezstraße
- einschließlich Cubanezstraße südlich bis Kreuzung Doberaner Straße (L 12)
- einschließlich Kreuzung und L 12 (Doberaner Straße, Kühlungsborner Straße)
südöstlich bis Kreuzung K 3 (Dorfstraße Steffenshagen) Verbindungsweg
nach Brodhagen
- einschließlich Kreuzung, Verbindungsweg nach Brodhagen, Dorfstraße
Brodhagen, Verbindungsweg nach Bad Doberan nordöstlich bis Kreuzung
Verbindungsweg Bad Doberan/Vorder Bollhagen (Doberaner Landweg)
- einschließlich Kreuzung, Verbindungsweg nach Bad Doberan (Doberaner
Landweg) östlich bis Kreuzung Jagddammweg
- einschließlich Kreuzung, Jagddammweg nördlich bis Kreuzung
Dammchaussee
- einschließlich Kreuzung, Dammchaussee südlich bis Kreuzung An den
Salzwiesen
- einschließlich Kreuzung, An den Salzwiesen östlich bis Kreuzung L 12
(Nienhäger Chaussee)
- einschließlich Kreuzung, L 12 (Nienhäger Chaussee, Doberaner Straße)
nordöstlich bis Kreuzung Börgerender Straße
- einschließlich Kreuzung, Börgerender Straße, Seestraße und gedachte
Verlängerung der Seestraße nordwestlich bis zur Ostsee
- einschließlich des Strandbereiches und der Seebrücke Heiligendamm westlich
bis zum Yachthafen in Kühlungsborn
Text Anhang 2
1. Kleines Seegebiet vor Heiligendamm (Ziff. I in Karte 2)
a. 54°08,78’N/011°48,00’E
b. 54°10,00’N/011°48,00’E
c. 54°10,00’N/011°53,30’E
d. 54°09,00’N/011°53,30’E
2. großes Seegebiet vor Heiligendamm zuzüglich Reede (Ziff. II in Karte 2)
a. großes Seegebiet
aa. 54°09,20’N/011°41,00’E
bb. 54°16,70’N/011°41,00’E
cc. 54°16,70’N/012°00,00’E
dd. 54°10,50’N/012°00,00’E
Reede für Marinefahrzeuge der Teilnehmerstaaten
aa. 54°16,70’N/011°45,00’E
bb. 54°18,50’N/011°45,00’E
cc. 54°18,50’N/011°52,00’E
dd. 54°16,70’N/011°52,00’EText Anhang 3
- östlich BAB 19 ab Unterführung bei Friedrichshof südlich bis Überführung L 13
bei Woland
- östlich Überführung und einschließlich L 13 östlich bis Kreuzung B 103 in
Weitendorf
- einschließlich Kreuzung und B 103 östlich und nördlich bis Kreuzung Daimler-
Benz-Allee in Kronskamp
- einschließlich Kreuzung und Daimler-Benz-Allee und Gemeindestraße
Kronskamp – Striesdorf – Friedrichhof westlich bis Unterführung BAB 19
[http://www.polizei.mvnet.de/images/stories/G8/allgemeinverfuegung.pdf]