G8-Gipfel Heiligendamm
Pressemitteilung Nr. 057
Beschluss des Verwaltungsgerichts Schwerin zum Allgemeinen Versammlungsverbot –
Polizei legt Beschwerde ein
Nach Prüfung des Beschlusses des VG Schwerin stellt die BAO KAVALA fest:
Das ab dem 30.05.07 geltende Versammlungsverbot für den Bereich innerhalb und 200m vor der technische Sperre um Heiligendamm wurde durch das Gericht bestätigt.
Die Begründung für das Versammlungsverbot in dem angrenzenden Bereich (Zone II), das erst ab 05.06.07 gelten sollte, wurde durch das VG Schwerin nicht mitgetragen.
Die Sicherheitsbedenken der Polizei gegen die Zulassung von Versammlungen in diesem Gebiet während des G8-Gipfels bleiben bestehen. Die erhebliche Gefährdung der im Zusammenhang mit dem Gipfeltreffen in Heiligendamm aufhältigen hochrangigen Schutzpersonen sowie die immer wieder artikulierten Ankündigungen und Aufrufe von Gipfelkritikern, durch eine Vielzahl von Blockaden den G8-Gipfel „von seiner Infrastruktur abzuschneiden“, erfordert das am 16.05.2007 verfügte Versammlungsverbot.
Vor diesem Hintergrund hat die BAO KAVALA als zuständige Versammlungsbehörde heute beim Oberwaltungsgericht Greifswald Beschwerde gegen den Beschluss des VG Schwerin eingelegt.
Im übrigen wird die Polizei weiterhin ihre Aufgabe ernst nehmen, friedliche Demonstrationen außerhalb der Verbotszonen zu ermöglichen und zu schützen.