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2007-06-01

Sternmarsch: Anwälte kritisieren Totalverbot durch OVG

[Gipfelsoli Infogruppe | Sternmarsch-Bündnis]

Pressemitteilung 1. Juni 2007

  • Demonstrationsverbot aus “außenpolitischem Interesse”
  • Bündnis: “Internationale Demonstration kein Gänsemarsch!”

Durch Beschluß vom 31.05.2007 – 3 M 53/07 hat das OVG Greifswald die Allgemeinverfügung gegen den Sternmarsch am 7. Juni bestätigt. Das Gericht hat “keine Bedenken gegen ein Totalverbot”. Weder in der Verbotszone I (Zaun + 200 m Sicherheitszone) noch in der Verbotszone II (insgesamt mehr als 40 km2) darf demonstriert werden.

Stattdessen sollen die Proteste nach Kröpelin und Bad Doberan abgeschoben werden. Auf der Bundesstraße 105 soll hin- und herdemonstriert werden.

“Dort ist allerdings weder die Durchführung eines Sternmarsches möglich, noch besteht mit 6 Kilometern Entfernung irgendeine räumliche oder inhaltliche Beziehung zum Protestobjekt”, kritisiert das Sternmarsch-Bündnis.

Die bloße Befürchtung, auswärtige Beziehungen der Bundesregierung zu “fremden Staaten” könnten durch Versammlungen belastet werden hält das Gericht für ausreichend. Protestkundgebungen in unmittelbarer Nähe der Staatsoberhäupter könnten als “unfreundlicher Akt” empfunden werden.

Dabei verzichtet das Gericht ebenso wie die Polizei auf den Nachweis konkreter Gefahren. Es läge “im außenpolitischen Interesse, wenn Gefährdungen für jeden Delegierten schon im Vorfeld abgewendet werden”.

“Das ‚Sicherheitskonzept’ wurde von ausländischen Sicherheitsbehörden gefordert, die nicht der bundesrepublikanischen Verfassung verpflichtet sind. Das Gericht stört sich daran nicht”, kritisiert Rechtsanwältin Ulrike Donat. “Dies ist ein schwarzer Tag für das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit”.

“Ich bin entsetzt darüber, dass das Oberverwaltungsgericht das grundrechtlich besonders geschützte Anliegen der Versammlung derart gering schätzt. Das Gericht ordnet sich damit im Ergebnis einer – teilweise dreisten – ordnungs- und sicherheitspolitischen Argumentation der Polizei unter. In dieser Sichtweise droht das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit zur Bedeutungslosigkeit zu verkümmern”, ergänzt Rechtsanwalt Carsten Gericke. “Versammlungsverbote erzeugen Übertretungen und Polizeigewalt”.

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“Wir werden unsere internationale Mobilisierung gegen die Politik der G8 nicht auf einen Gänsemarsch reduzieren”, erklärt das Sternmarsch-Bündnis abschließend. Seit Oktober 2006 wird international zu der Demonstration aufgerufen.

Das Bündnis legt Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht ein.

  • Kontakt Sternmarsch-Bündnis: Hanne Jobst, Matthias Monroy
  • Mehr Informationen: Gemeinsame Pressekonferenz der am G8-Protest beteiligten Gruppen: 1. Juni, 9.00 Uhr, Pressezelt Stadthafen, Rostock

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