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2007-06-05

Polizei Rostock -BAO Kavala- erlässt Verbotsverfügungen

Pressemitteilung Nr. 079

Die Polizeidirektion Rostock, BAO Kavala, hat als zuständige Versammlungsbehörde mit Schreiben v. 05. Juni die für den 06. Juni angemeldeten Aufzüge

-
Aufzug von Reddelich nach Bad Doberan, “Globale, soziale
Rechte, Frieden weltweit”

- Aufzug von Admannshagen über Neu Rethwisch nach Bad Doberan, “G8 entmachten – Kriege verhindern”
und die für den 07. Juni von der NPD-Fraktion im Landtag MV angemeldete

- Kundgebung in Rostock, Stadthafen, “Für Meinungs- und
Versammlungsfreiheit! Nein zur Gewalt!”
untersagt.

Für die angemeldeten und untersagten Aufzüge hat die Gefahrenprognose der PD Rostock, BAO Kavala, ergeben, dass sich eine Personenzahl von mehr als 2.000 gewaltbereiten “autonomen” Personen in Rostock und Umgebung, sowie eine nicht geringe Zahl von ausländischen militanten Personen in weiteren Camps in Rostock aufhalten. Bei solch einer großen Zahl von gewaltbereiten Personen im Aufzugsraum ist nicht davon auszugehen, dass der jeweilige Versammlungsleiter eine Beteiligung von gewaltbereiten Personen in seinem Aufzug verhindern kann.
Es muss davon ausgegangen werden, dass bei der Durchführung der Aufzüge eine unmittelbare Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung eintreten wird.
Unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit ist ein milderes Mittel als das ausgesprochene Verbot nicht ersichtlich.
Die angemeldete NPD-Kundgebung in Rostock war zu untersagen, da eine Vielzahl von Veranstaltungen der linksorientierten Szene in Rostock stattfinden, und eine Kundgebung der NPD eine breite örtliche und bundesweite Solidarisierung gegen diese Veranstaltung hervorrufen würde. Derzeit halten sich bereits in Rostock und Umgebung mehr als 2.000 gewaltbereite “autonome” Personen auf. Die Durchführung einer NPD – Kundgebung verursacht mit hoher Wahrscheinlichkeit eine unmittelbare Gefährdung der öffentlichen Sicherheit. Insofern war die angemeldete Kundgebung zu untersagen. Gegen sämtliche Untersagungsverfügungen ist das Rechtsmittel des Widerspruchs möglich.
Die Untersagungen, die allen Anmeldern bereits zugestellt wurden, bilden den rechtlichen Rahmen für die weiterhin von der Polizei betriebene Strategie der Deeskalation.