Die Organklage der Grünen-Bundestagsfraktion wegen des Bundeswehreinsatzes beim G8-Gipfel Anfang Juni 2007 in Heiligendamm ist vor dem Bundesverfassungsgericht ohne Erfolg geblieben. Der Zweite Senat habe den Antrag der Grünen als offensichtlich unbegründet verworfen, hieß es in dem am Dienstag in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss.
Die Grünen hatten im Herbst 2007 Klage wegen der Tiefflüge von «Tornado»-Jets über Camps von G8-Gegnern eingereicht. Sie warfen dem damaligen Verteidigungsminister Franz Josef Jung und Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (beide CDU) vor, sie betrieben einen «schleichenden Verfassungsbruch, mit dem sie den Einsatz der Bundeswehr im Innern salonfähig machen wollen». Die Bundesregierung habe mit der «Machtdemonstration der Bundeswehr» gegenüber den Demonstranten in Heiligendamm «die Grenzen des Zulässigen überschritten» und damit in Rechte des Bundestags eingegriffen. Sie habe es unterlassen, vor dem Einsatz der Bundeswehr anlässlich des G8-Gipfels den Bundestag damit zu befassen.
Die Verfassungsrichter entschieden, dass «eine eventuelle Verfassungswidrigkeit der Verwendung der Bundeswehr durch die bloße Zustimmung des Deutschen Bundestages nicht beseitigt hätte werden können». Aus der bisherigen Rechtsprechung des Verfassungsgerichts sei zudem nicht ersichtlich, dass sich dem Grundgesetz ein Erfordernis der Parlamentszustimmung zum G8-Bundeswehreinsatz entnehmen ließe.
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