Von Frank Pfaff, dpa
Heiligendamm (dpa) – Der Protest hat auf den Feldern rund um
Heiligendamm neue Wege gefunden. Ungeachtet höchstrichterlicher
Beschlüsse und vorbei an einem Großaufgebot der Polizei marschierten
tausende Globalisierungsgegner unbeirrt durch die Sicherheitszone bis
zum Zaun um den Tagungsort der Staatschefs beim Gipfel der sieben
führenden Industrienationen und Russlands. Das Stacheldraht bewehrte
Bollwerk sollte das Treffen der G8 vor Anschlägen schützen – und
hielt damit auch den Protest von den Politikern weitgehend fern.
Dass die G8-Kritiker wenigstens bis zum Zaun vordrangen, ist für
den Sprecher der globalisierungskritischen Organisation Attac, Peter
Wahl, ein wichtiger Etappensieg der selbstbestimmten
Bürgergesellschaft. «Das waren wunderbare Gegenbilder – die
martialische Stahlfestung und der bunte, friedliche Protest.»
Schon Tage vor dem Treffen hatte die G8-Polizeieinheit Kavala die
Sicherheitszone um den Tagungsort auf drei bis fünf Kilometer vor den
Zaun ausgedehnt. Protestaktionen innerhalb dieses Korridors waren
damit verboten. Das wollten die Organisatoren der Proteste, die am
liebsten direkt vor das Tagungshotel im Ostseebad marschiert wären,
nicht hinnehmen. Sie zogen vor Gericht und bekamen zunächst auch
Recht. Nach langem juristischem Tauziehen verbot dann am Ende das
Bundesverfassungsgericht unter dem Eindruck der schweren Krawalle von
Rostock mit vielen Verletzten doch einen geplanten Sternmarsch nach
Heiligendamm und Mahnwachen. Da waren die Demonstranten an einigen
Stellen aber schon bis fast an den Zaun vorgerückt.
Nach Überzeugung von Anwalt Carsten Gericke, der die Sternmarsch-
Organisatoren vertrat, haben die Sicherheitskräfte das Verbotsurteil
mit «falschen Tatsachen zur Bedrohungslage» erwirkt. «Da wurde ein
Großangriff auf den Zaun prophezeit. Erlebt hat die Welt einen
kreativen und vor allem einen friedlichen Protest.»Dem Urteil aus
Karlsruhe kann der Jurist viel Positives abgewinnen: «Das
Bundesverfassungsgericht hat festgestellt, dass ein Grundrecht wie
das der Versammlungsfreiheit nicht so einfach auf eine so riesige
Fläche von 40 Quadratkilometern ausgedehnt werden kann.» Die Richter
hatten ihre Bedenken gegen das Verbot sehr deutlich formuliert, sich
letztlich aber unter Hinweis auf etwa 2000 gewaltbereite Autonome in
der Region Rostock den Sicherheitsrisiken gebeugt.
Karlsruhe (Reuters) – Die Globalisierungskritiker dürfen nicht in der erweiterten Schutzzone rund um den Tagungsort des G-8-Gipfel in Heiligendamm demonstrieren.
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wies am Mittwoch einen Eilantrag der G-8-Gegner gegen das weiträumige Demonstrationsverbot ab und bestätigte die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Greifswald. Angesichts der Sicherheitsrisiken dürfe der von den Demonstranten geplante Sternmarsch am Donnerstag nicht in der Sicherheitszone stattfinden, erklärte das Verfassungsgericht und verwies zur Begründung auf die Ausschreitungen in Rostock am Samstag.
Es bestehe die Gefahr, dass auch der Sternmarsch von gewalttätigen Störern genutzt würde. Allerdings äußerten die Verfassungsrichter auch Bedenken gegen ein derart weiträumiges Demonstrationsverbot.(Az.: 1 BvR 1423/07)
weiter...Karlsruhe/Heiligendamm (dpa) – Der für diesen Donnerstag zum
Tagungsort des G8-Gipfels in Heiligendamm geplante Sternmarsch von
Globalisierungskritikern bleibt verboten. Das
Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wies am Mittwoch einen gegen
das Verbot gerichteten Eilantrag ab. Der Sternmarsch dürfe angesichts
der Sicherheitsrisiken nicht in der Verbotszone um den Tagungsort
stattfinden.
05.06.2007: Karlsruhe/MVregio Das Bundesverfassungsgericht wird noch am (heutigen) Dienstag über zwei der insgesamt drei Beschwerden von Globalisierungskritikern zum G8-Gipfel entscheiden.
Beschlüsse zu einer Mahnwache am Tagungsort und zu einer Demonstration am Flugplatz Rostock-Laage sollten schnell beraten werden, sagte eine Sprecherin des höchsten deutschen Gerichts heute in Karlsruhe auf Anfrage. Eine Entscheidung zum geplanten Sternmarsch nach Heiligendamm sei wahrscheinlich erst für diesen Mittwoch zu erwarten. Insgesamt lagen bis zum Vormittag drei Verfassungsbeschwerden zu Versammlungsverboten und Auflagen rund um den Tagungsort vor.
weiter...Berlin/ AP - Der frühere Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts, Ernst Gottfried Mahrenholz, erwartet, dass das Demonstrationsverbot rund um den G-8-Konferenzort in Heiligendamm aufgehoben wird. Das lasse sich anhand der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts klar ausmachen, sagte Mahrenholz am Montag im Deutschlandradio Kultur. Demnach dürfe das Ziel der Demonstration «legitimerweise und vom Grundgesetz her der Ort der Veranstaltung sein».
weiter...Beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ist in der Nacht die Verfassungsbeschwerde gegen das Demonstrationsverbot rund um den G8-Tagungsort eingegangen. Ein Urteil könnte noch heute fallen.
Karlsruhe (dpa) Nach Angaben einer Gerichtssprecherin erreichte die Beschwerde mit Eilantrag kurz nach Mitternacht das Gericht. Wann eine Entscheidung zu erwarten ist, wurde zunächst nicht bekannt. Der ehemalige Richter am Bundesverfassungsgericht, Ernst Gottfried Mahrenholz, erwartet eine für die Organisatoren des Sternmarsches positive Entscheidung.
weiter...04.06.2007: Karlsruhe/MVregio In der Auseinandersetzung um die geplanten Demonstrationen am Rande des G8-Gipfels in Heiligendamm wird das Bundesverfassungsgericht die endgültige Entscheidung treffen.
Wie eine Gerichtssprecherin heute in Karlsruhe mitteilte, ging in der Nacht eine Verfassungsbeschwerde gegen das allgemeine Versammlungsverbot am G8-Konferenzort ein. Wann das Gericht darüber entscheide, stehe noch nicht fest. Die Beschwerde sei mit einem Eilantrag verbunden.
weiter...Anwältin Donat klagt gegen Verbot des Sternmarschs: “Demonstrationsfreiheit wurde wegorganisiert”
FREIBURG taz Am Flughafen Rostock-Laage wird es nun doch drei Kundgebungen von Gipfel-Gegnern geben. Dies teilte gestern Rechtsanwalt Hans-Eberhard Schultz mit, der die G-8-Gegner vertritt. Am Flughafen Laage kommen viele der Gipfel-Teilnehmer an.
Die Einigung wurde am Samstag vor dem Oberverwaltungsgericht Greifswald ausgehandelt. Ursprünglich war auch am Flughafen ein großflächiges Demonstrationsverbot vorgesehen. Die Polizei fürchtete nicht nur terroristische Anschläge, sondern auch, dass einzelne Gipfelgegner über Zäune klettern und Richtung Rollfeld laufen könnten. Dies würde den engen Zeitplan der Gäste durcheinanderbringen. Die Anmelder der Kundgebungen, der linke Europaabgeordnete Tobias Pflüger und der Deutsche Friedensrat e. V., bestanden aber auf Kundgebungen in der Nähe des Flughafens. Der Flughafen sei Sinnbild für die enge Beziehung von G-8-Politik und Militarisierung der Außenpolitik. Zumindest drei Kundgebungen in Weitendorf, Striesdorf und Friedrichshof sind nun möglich. Für eine vierte in Kronskamp war keine Einigung zu erzielen. Hier muss das OVG nun eine Entscheidung treffen, die für heute erwartet wird.
Source: http://www.taz.de/dx/2007/06/04/a0142.1/text weiter...02.06.07, 18:37
Das Demonstrationsverbot rund um den G8-Gipfel der führenden Industrienationen in Heiligendamm sorgt weiter für hitzige Diskussionen.
Der SPD-Innenpolitiker Dieter Wiefelspütz nannte die Maßnahme überzogen. Nach Ansicht des früheren Vize-Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Ernst Gottfried Mahrenholz, widerspricht das Verbot der bisherigen Rechtsprechung des höchsten deutschen Gerichts. Kanzleramtschef Thomas de Maizière (CDU) verteidigte dagegen die Sicherheitsvorkehrungen.
Symbol gewalttätiger Demonstrationen
Ein kleiner Teil der Demonstranten verfüge über ein erhebliches Aggressionspotenzial und wolle den Gipfel verhindern. “Wir haben eine Verpflichtung, dass alles sicher und ordnungsgemäß abläuft. Da ist leider räumlicher Abstand eine gewisse Garantie dafür”.
Wiefelspütz kritisierte: “Wer sich friedlich gegen den G8-Gipfel wendet, muss dies auch in der Nähe des Veranstaltungsorts Heiligendamm tun dürfen. Alles andere wird dem Grundrecht auf Versammlungsfreiheit nicht gerecht.” Dem stimmte Mahrenholz zu. Das Bundesfassungsgericht habe seit dem Brokdorf-Urteil auf dem Standpunkt gestanden, “dass Demonstranten ein Recht darauf haben, den Ort, an dem etwas stattfindet, wogegen man demonstriert, auch zu erreichen”. Das sei jetzt der G8-Gipfel.
weiter...Gestern Schwerin, heute Greifswald, morgen Karlsruhe: Deutschlands Juristen sind sich uneinig darüber, welches Recht sie höher bewerten sollen – das auf Versammlungsfreiheit oder jenes auf körperliche Unversehrtheit. Es hat den Anschein, dass sie sich den „Fall Heiligendamm“ wie ein heißes Eisen, an dem man sich verbrennen kann, im Eiltempo zuwerfen. Jetzt muss das Verfassungsgericht Karlsruhe abschließend entscheiden, ob eine Bannmeile zum G8-Gipfel rund um Heiligendamm rechtswidrig ist oder nicht. Und die ganze Welt schaut zu.
Doch so sehr die gegensätzlichen Entscheidungen der letzten Tage auch verwirren mögen, einen Schluss lassen sie nicht zu: Unsere Justiz könne wankelmütig sein. Denn unabhängig davon, ob sie gerade für oder gegen ein Versammlungsverbot entscheiden: Die Richter benennen stets plausible Gründe. Die Justiz hat in unserem Staat unüberhörbar das letzte Wort – ein gutes Zeichen für den Zustand einer Demokratie. Das sei all jenen ins Stammbuch geschrieben, die nimmermüde Vergleiche mit totalitären Systemen heranziehen.
Eines allerdings ist auch klar: Ein Deutschland, das Proteste von Globalisierungskritikern in Sicht- und Hörweite von Mächtigen toleriert, wirkt in der Welt allemal sympathischer als ein Land, das Demonstrationen verbietet. Erst recht dann, wenn keine 100 Kilometer weiter Neonazis marschieren dürfen.
JÖRG KÖPKE
[http://www.ostsee-zeitung.de]
HEILIGENDAMM. Wenn die G8-Staatslenker kommende Woche in Mecklenburg-Vorpommern eintreffen, sind die Gegner schon seit Tagen da.
Mit der heutigen Großdemonstration in Rostock beginnt der Reigen von Gegenveranstaltungen rund um den in der kommenden Woche in Heiligendamm an der Ostsee beginnenden G8-Gipfel. Zu der Kundgebung gegen die Globalisierung und das Treffen der 7 führenden Industrienationen und Russlands erwarten die Organisatoren 100.000 Teilnehmer.
Zwei Tage davor hatten die Gipfelgegner eine herbe Niederlage erlitten: Das Oberlandesgericht Greifswald hob eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts auf. Nun dürfen Demonstrationen rund um den Tagungsort diesem doch nur bis auf mehrere Kilometer nahe kommen. "Wir sehen nicht ein, dass unser Sternmarsch zu einem Gänsemarsch zurecht gestutzt wird", empört sich der Organisator der für Donnerstag geplanten Großdemonstration, Matthias Monroy. Weitab jeder Wahrnehmung durch die in Heiligendamm tagenden Staats-chefs dürfen die Demonstranten lediglich den Bereich einer Bundesstraße nutzen. Die Gipfelgegner sehen das Recht auf Versammlungsfreiheit verletzt und wollen nun vor dem Bundesverfassungsgericht klagen.
weiter...Globalisierungskritiker wollen Verfassungsbeschwerde gegen das Demonstrationsverbot um Heiligendamm einlegen. Der Eilantrag werde am Montag beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingehen,
kündigten die Organisatoren eines für Donnerstag geplanten Sternmarsches um den Tagungsort des G8-Gipfels am Sonntag an. Die G8-Gegner forderten, der Protest müsse «in Sicht- und Hörweite» der G8-Delegierten stattfinden. Zumindest solle eine Demonstration mit 600 Teilnehmern bis zum Gipfelhotel Kempinski ermöglicht werden. Das Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern hatte am Donnerstag das allgemeine Versammlungsverbot um den G8-Konferenzort bestätigt. Die Richter in Greifswald gestatteten lediglich Demonstrationen auf der Bundesstraße 105, die etwa fünf Kilometer von Heiligendamm entfernt verläuft. ddp/med
Der Republikanische Anwältinnen- und Anwälteverein (RAV) bietet in den nächsten Tagen all jenen Rechtsbeistand an, die im Rahmen der G8 Proteste mit Polizei und Gesetz in Konflikt geraten. Der Verein besteht seit 1979 und versteht sich als Teil einer Bürgerbewegung. Erklärtes Ziel der Anwältinnen und Anwälte ist es, die Interessen von Minderheiten und Benachteiligten zu vertreten, indem sie das “Recht als Waffe” nutzen. Carsten Gericke arbeitet als Strafverteidiger in Hamburg und ist seit Jahren Mitglied im Verein. Für die Dauer des G8-Gipfels hat er in Rostock Stellung bezogen.
weiter...G8-Kritiker wollen Demonstrationsfreiheit am Zaun von Heiligendamm vor dem Verfassungsgericht durchsetzen / Schäuble verteidigt Sicherheitsvorkehrungen
Sigrid Averesch, Regina Kerner und Daniela Vates
BERLIN. Der Streit um das von der Polizei verhängte Demonstrationsverbot um den G8-Gipfel in Heiligendamm soll kommende Woche vom Bundesverfassungsgericht entschieden werden. Nachdem das Greifswalder Oberverwaltungsgericht die Polizeientscheidung zur Bannmeile vor dem Sicherheitszaun bestätigt hatte, kündigten die Veranstalter gestern einen Eilantrag in Karlsruhe an. “Wir rechnen uns gute Chancen aus”, sagte Attac-Sprecher Sven Giegold der Berliner Zeitung.
Die Karlsruher Richter hätten 1985 mit ihrem Grundsatzurteil zur Versammlungsfreiheit in Zusammenhang mit einer Großdemonstration gegen das Kernkraftwerk Brokdorf Maßstäbe gesetzt. “Wir hoffen, dass Demonstrationsfreiheit in Deutschland vor außenpolitischen Interessen steht”, sagte Giegold.
Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) verteidigte die Sicherheitsvorkehrungen rund um den G8-Gipfel, kommentierte die Gerichtsentscheidungen zum Demonstrationsverbot aber nicht. Es sei gut, dass polizeiliche Verfügungen überprüft werden, sagte der Minister dieser Zeitung. Er sehe den Polizeieinsatz nicht gefährdet, sollten Gerichte Demonstrationen in weiterem Rahmen zulassen. Die Polizei sei flexibel genug, ihr Konzept kurzfristig anzupassen. “Für uns ist der Schutz des Demonstrationsrechts genauso wichtig wie die Gewährung des störungsfreien Ablaufs des Gipfels”, sagte Schäuble. Der umstrittene Zaun sei in jedem Fall gerechtfertigt. “Soll ein solcher Gipfel nicht auf der Zugspitze stattfinden, muss der ungestörte Ablauf durch einen Zaun gewährleistet werden”, sagte Schäuble. “Es geht der Politik nicht darum, Ängste zu schüren.” Er betonte aber, dass er als Bundesinnenminister nur an zweiter Stelle für die Sicherheitsvorkehrungen in Heiligendamm verantwortlich sei. Auch für die Entnahme von Geruchsproben bei Globalisierungsgegner sei er nicht verantwortlich. Er kritisiere diese Maßnahmen aber auch nicht.
weiter...Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) zeigt sich verärgert über die Sicherheitsdebatte und die Vorwürfe gegen ihn.
Herr Schäuble, wegen der umfangreichen Sicherheitsvorkehrungen beim G8-Gipfel gelten Sie als Symbolfigur für die Einschränkung der Grundrechte. Berührt Sie das?
Wenn Sie Verantwortung haben, müssen sie diese wahrnehmen und werden kritisiert. Dem stelle ich mich. Für G8 bin ich als Bundesinnenminister jedoch nur an zweiter Stelle verantwortlich. Zaun, Demonstrationsbeschränkungen, Polizeieinsatz: Alles Sache des Landesinnenministers von Mecklenburg- Vorpommern und seiner Polizeibehörden. Aber Sie werden es nie erleben, dass ich die Arbeit der Polizei öffentlich in Zweifel ziehe, nur weil einzelne Maßnahmen auf Unverständnis stoßen. Insoweit übernehme ich gerne politische Gesamtverantwortung.
weiter...Auch abseits der großen Themen finden vielen eigenartige Geschehen statt
Von Karin Burghofer
Das große Thema G8-Gipfel in Heiligendamm und das dazugehörige Mediengetöse fährt oft dazu, daß einige wichtige Randthemen eher übersehen werden. Dabei sind sie oft genau so wichtig. Seien es der unangemessene Polizeieinsatz in Potsdam, eigenartige ZDF-Praktiken oder die berechtigten Forderungen nach einer Verbesserung der Lage in Afrika.
ad-hoc-news: Immer wieder Streit um die Sicherheit
–Von Martin Roy–
Berlin (ddp). Die Sicherheitsmaßnahmen für das Treffen der Staats- und Regierungschefs der sieben führenden Industrienationen und Russlands (G8) sorgt für immer neue Diskussionen. Eine Hamburger Fotografin erstritt sich vor Gericht die Akkreditierung zum G8-Gipfel in Heiligendamm. Die FDP kritisierte am Samstag das Vorgehen der Sicherheitsbehörden und des Bundespresseamtes. Der SPD-Innenpolitiker Dieter Wiefelspütz nannte die Sicherheitsmaßnahmen überzogen.
Dagegen verteidigten Unions-Politiker die Vorkehrungen. Der frühere Vize-Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Ernst Gottfried Mahrenholz, sagte, das Demonstrationsverbot beim G8-Gipfel widerspreche der bisherigen Rechtsprechung des höchsten deutschen Gerichts. Unter dem Motto «Eine andere Welt ist möglich» ist für Samstag eine Demonstration von internationalen G8-Kritikern in Rostock geplant. Zu der Kundgebung von mehr als einem Dutzend globalisierungskritischer Organisationen, Friedensgruppen, Gewerkschaften und Parteien wurden rund 100 000 Teilnehmer erwartet. Verfassungsschutzpräsident Heinz Fromm sagte, er rechne mit weniger Teilnehmern. Das Verwaltungsgericht Berlin verpflichtete das Bundespresseamt zur Akkreditierung der Fotografin Marily Stroux. Der Bescheid des Bundespresseamtes, der sich ohne inhaltliche Begründung nur auf eine Empfehlung des Bundeskriminalamtes (BKA) berufe, sei aus formellen und materiellen Gründen rechtswidrig. (Aktenzeichen: VG 27 A 137.07) Insgesamt war rund 20 Journalisten eine Akkreditierung für den G8-Gipfel verweigert worden. Die innenpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion, Gisela Piltz, sagte, wenn der Verfassungsschutz gegen einige kritische Berichterstatter Bedenken habe, stelle sich unweigerlich die Frage, inwieweit die Pressefreiheit in Deutschland noch bestehe. «Es drängt sich der Eindruck auf, dass es nach der Demonstrationsfreiheit nun der Pressefreiheit an den Kragen gehen sollte», sagte Piltz. Wiefelspütz sagte, die aktuellen Beschränkungen des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit seien überdimensioniert. «Wer sich friedlich gegen den G8-Gipfel wendet, muss dies auch in der Nähe des Veranstaltungsorts Heiligendamm tun dürfen. Alles andere wird dem Grundrecht auf Versammlungsfreiheit nicht gerecht», betonte er. Die übergroße Mehrheit der Demonstranten sei friedlich. Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) verteidigte den Zaun zur Sicherung des G8-Gipfels. «Soll ein solcher Gipfel nicht auf der Zugspitze stattfinden, muss der ungestörte Ablauf durch einen Zaun gewährleistet werden», sagte Schäuble. Gäbe es nur friedliche Demonstranten, wären kein Zaun und nur sehr wenig Polizei nötig. Das Sicherheitskonzept der Polizei sei durch die Klagen gegen das Demonstrationsverbot nicht in Gefahr. «Die polizeiliche Einsatzleitung ist flexibel genug, um ihr Konzept der jeweilige Lage anzupassen, auch kurzfristig», sagte er. Es sei gut, dass in Deutschland polizeiliche Verfügungen gerichtlich überprüft werden könnten. Unions-Bundestagsfraktionsvize Wolfgang Bosbach (CDU) sagte: «Das Demonstrationsrecht ist kein schrankenloses Grundrecht und auch kein Recht auf Randale«. Daher könne es zur Gefahrenabwehr zeitlich und örtlich beschränkt werden. Mahrenholz sagte, das Bundesfassungsgericht habe seit dem Urteil zu Demonstrationen gegen die Atomanlage in Brokdorf den Standpunkt vertreten, dass Demonstranten ein Recht darauf haben, den Ort zu erreichen, an dem das stattfindet, wogegen sie protestieren. Das Demonstrationsrecht beziehe sich auf den Ort, an dem man demonstrieren wolle. Das sei jetzt der G8-Gipfel. Der Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Konrad Freiberg, forderte die Politik auf, sich nicht hinter Gerichtsbeschlüssen zur Einschränkung des Demonstrationsrechts verstecken und die Folgen die Polizei ausbaden lassen. «Die Politik muss diese Maßnahmen erklären und die Bürger überzeugen», sagte er. Wenn die Einsatzführung am Ort demonstrationsfreie Zonen vorschlage, erfolge das, weil sie anders die Sicherheit nicht gewährleisten könne. Zugleich kritisierte Freiberg den früheren CDU-Generalsekretär Heiner Geißler für seinen Vergleich der Polizeikräfte in Heiligendamm mit der DDR-Staatssicherheit. Geißler trage damit zur Verschärfung der Situation bei. Geißler hatte nach einem Zeitungsbericht gesagt: »Die deutsche Einheit wäre nie zustande gekommen, wenn die Stasi-Leute die Demonstranten in Ost-Berlin, in Leipzig und in Dresden überall so eingeschüchtert und behindert hätten, wie das heute mit den Demonstranten vor Heiligendamm passiert.«
weiter...Nach dem Auftaktwochenende in Heiligendamm will das Sternmarsch-Bündnis wahrscheinlich das Bundesverfassungsgericht anrufen: Das soll den Marsch nach Heiligendamm doch auf der geplanten Route erlauben. Nach dem Demo-Verbot sprachen G8-Kritiker von einem “schwarzen Tag für die Versammlungsfreiheit in Deutschland”.
Greifswald - Erst nach dem Wochenende will das Sternmarsch-Bündnis entscheiden, ob es zur Durchsetzung der für Donnerstag geplanten Protestaktion vor das Bundesverfassungsgericht ziehen wird. “Wir werden genau prüfen, welche Erfolgsaussichten ein Eilantrag hat”, sagte Anwalt Carsten Gericke. Zudem solle der Verlauf der Demonstrationen am Samstag und eventuell auch das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Greifswald zu den Protesten am Flughafen Rostock-Laage abgewartet werden. Rechtsanwältin Ulrike Donat sprach “von einem schwarzen Tag für das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit”.
Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Greifswald hatte das Demonstrationsverbot in zweiter Instanz bestätigt und damit ein teilweise anders lautendes Urteil des Verwaltungsgerichts Schwerin aufgehoben. Nach Ansicht des OVG verstößt das umfassende Demonstrationsverbot nicht gegen das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit. Den Globalisierungsgegnern, die ursprünglich am kommenden Donnerstag auf sechs Routen bis in den G-8-Tagungsort Heiligendamm marschieren wollten, sei es zuzumuten, auf einer fünf Kilometer entfernten Bundesstraße ihren Protest zum Ausdruck zu bringen.
Die Demonstranten sind entsetzt. Das Gericht habe die Bestätigung des Verbots unter anderem mit der bloßen Befürchtung begründet, auswärtige Beziehungen der Bundesregierung zu “fremden Staaten” könnten durch Versammlungen belastet und Protestkundgebungen in unmittelbarer Nähe der Staatsoberhäupter als “unfreundlicher Akt” empfunden werden, sagte Anwältin Donat.
“Dies ist ein schwerer Rückschlag für den friedlichen Protest im G8- Umfeld und ein schwarzer Tag für die Versammlungsfreiheit in Deutschland”, sagte ihr Kollege Carsten Gericke. Mit dem Urteil erfahre der Konflikt zwischen Demonstranten und Polizei eine weitere Zuspitzung.
Berlins Innensenator Ehrhart Körting kritisierte die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern indirekt. Es sei fraglich, ob Bundeskanzlerin Angela Merkel tatsächlich einen kilometerweiten Abstand von den Demonstranten brauche. “Das hat sie wirklich nicht nötig”, sagte Körting heute zum Auftakt des zweiten Tages der Innenministerkonferenz in Berlin. Das Thema werde auf der Konferenz sicherlich noch eine Rolle spielen, erklärte der SPD-Politiker, der Vorsitzender der Tagung ist. “Ich bin sicher, das wird noch mal vom Bundesverfassungsgericht überprüft werden”, sagte Körting. Es stehe ihm aber nicht zu, das Urteil des Oberverwaltungsgerichts zu kommentieren.
weiter...Offener Brief von Mitgliedern des Wissenschaftlichen Beirats
01.06.2007 Namhafte Mitglieder des Wissenschaftlichen Beirats von Attac haben einen offenen Brief an Bundeskanzlerin Angela Merkel verfasst. Die Unterzeichner appellieren an Merkel, sich dafür einzusetzen, die weiträumigen Demonstrationsverbote in der Umgebung von Heiligendamm aufzuheben und darauf zu drängen, dass rechtswidrige Behinderungen des G8-Protestes wie etwa die Durchsuchung und das Festhalten von Fahrzeugen vor der Anreise unterbleiben.
“Wir appellieren dringend an Sie, zur Demonstrationsfreiheit zu stehen (…), denn die Menschenrechte sind unteilbar, in Russland wie in Deutschland”, lautet der Schlusssatz des Briefes.
Zu den Unterzeichnern gehören unter anderen Prof. Dr. Elmar Altvater, Prof. Dr. Mohssen Massarrat und Prof. Dr. Christoph Butterwegge.
Für Rückfragen:
Nicola Sekler, Tel. 089-7596 7946
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Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,
mit Freude haben wir zur Kenntnis genommen, dass Sie sich mit großem Engagement für das Demonstrationsrecht einsetzen. Wir schließen uns Ihrer Meinung an, dass es mit dem Rechtsstaat und der demokratischen Willensbildung und Meinungsäußerung nicht zu vereinbaren ist, wenn Demonstranten gehindert werden, ihr durch die Verfassung garantiertes Recht auf Versammlungsfreiheit und freie Meinungsäußerung wahrzunehmen. Zu diesem Recht gehört, wie Sie richtig festgestellt haben, auch, den Versammlungsort selbst zu bestimmen oder zum Versammlungsort anzureisen. Mit Hochachtung und Freude haben wir der Presse entnommen, dass Sie für folgendes Prinzip einstehen: “Ich sage ganz offen, dass ich mir wünsche, dass heute Nachmittag die, die … demonstrieren wollen …, das auch tun können, und bin etwas besorgt, dass manch einer Schwierigkeiten hatte beim Anreisen.” Diese Äußerung bezog sich auf den russischen Schachweltmeister und Oppositionellen Kasparow, der administrativ gehindert wurde, in Samara gegen Präsident Putin zu demonstrieren.
Wir hoffen, Sie stehen zu Ihren Äußerungen und schützen mit gleichen Maßstäben die Demonstrationsfreiheit auch in Deutschland. Legt man diese Maßstäbe zugrunde, wirkt schon der Zaun um den G8 Tagungsort als unverhältnismäßige Einschränkung der Demonstrationsfreiheit. In der Grundsatz-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, dem Brokdorf-Urteil, aus dem Jahre 1985, erkannte das Gericht der Versammlungs- und Demonstrationsfreiheit einen hohen Stellenwert im demokratischen Prozess zu und führte aus: “Als Abwehrrecht, das auch und vor allem andersdenkenden Minderheiten zugute kommt, gewährleistet Art. 8 GG den Grundrechtsträgern das Selbstbestimmungsrecht über Ort, Zeitpunkt, Art und Inhalt der Veranstaltung und untersagt zugleich staatlichen Zwang, an einer öffentlichen Versammlung teilzunehmen oder ihr fernzubleiben. Schon in diesem Sinne gebührt dem Grundrecht in einem freiheitlichen Staatswesen ein besonderer Rang; das Recht, sich ungehindert und ohne besondere Erlaubnis mit anderen zu versammeln, galt seit jeher als Zeichen der Freiheit, Unabhängigkeit und Mündigkeit des selbstbewußten Bürgers.” Die grundsätzliche Freiheit den Versammlungsort zu wählen und sich frei zu versammeln kann eingeschränkt werden, wenn Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu befürchten sind. Keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ist es aber, wenn die Staatsoberhäupter der G8-Staaten erfahren, dass ihre Politik nicht jedem und jeder willkommen ist, wenn sie also Protest gegen ihre Politik zur Kenntnis nehmen müssen. Auch darauf haben Sie in Samara richtig hingewiesen, als sie die Demonstrationsfreiheit für die russischen Oppositionellen am Ort des Gipfels einforderten.
Wir stimmen auch mit Ihnen überein, dass die Versammlungsfreiheit gewalttätige Ausschreitungen nicht deckt – auch in dieser Hinsicht muss man das Grundgesetz nur lesen. Allerdings verlangen Maßnahmen gegen potenzielle Gewalttätigkeiten eine Gefahrenprognose und eine Beschränkung der Abwehrmaßnahmen auf die potenziellen Gewalttäter. Auch hier ist das Grundsatzurteil des BVerfG eindeutig: “Steht kollektive Unfriedlichkeit nicht zu befürchten, ist also nicht damit zu rechnen, daß eine Demonstration im Ganzen einen gewalttätigen oder aufrührerischen Verlauf nimmt oder daß der Veranstalter oder sein Anhang einen solchen Verlauf anstreben oder zumindest billigen, dann muß für die friedlichen Teilnehmer der von der Verfassung jedem Staatsbürger garantierte Schutz der Versammlungsfreiheit auch dann erhalten bleiben, wenn einzelne andere Demonstranten oder eine Minderheit Ausschreitungen begehen.” Dieser Grundsatz wird schon verkannt, wenn der Ort des Gipfeltreffens weiträumig mit einem Zaun abgesperrt wird, erst recht aber, wenn zusätzlich – etwa am Flughafen – ein weiträumiges Demonstrationsverbot verhängt wird. Das sieht das Verwaltungsgericht Schwerin offenbar genau so, wir können nur hoffen, dass sich die Innenpolitiker Ihrer Koalition dieser Auffassung anschließen und nicht andere Fakten schaffen.
Auch den “Sicherheitsexperten” in der Regierung und den zuständigen Behörden dürfte nicht entgangen sein, dass zumindest die weit überwiegende Zahl der G8-Gegner friedlich zu protestieren beabsichtigt und die Veranstalter zu friedlichen Protesten aufrufen, wenn die geradezu beschworenen Ausschreitungen kleinster Minderheiten nicht sowieso eher Hirngespinste als Realität sind. Schließlich sollte sich die Öffentlichkeit in Erinnerung rufen, dass Sitzblockaden und ähnliche Formen zivilen Ungehorsams von der grundgesetzlichen Garantie der friedlichen Versammlung gedeckt sind, also von den Sicherheitsbehörden nicht als unfriedlich und gewalttätig zu denunzieren sind.
Unsere Sorge gilt insbesondere der Tatsache, dass sich die Behörden in offenbar zunehmendem Maße über die von den Gerichten festgestellte Rechtslage hinwegsetzen und auch Verurteilungen wegen rechtswidriger Verwaltungsmaßnahmen in Kauf nehmen, etwa wenn friedliche Demonstranten immer wieder eingekesselt werden oder an der Anreise gehindert werden. Wenn sich der Staat derart über seine eigenen rechtlichen Vorgaben hinwegsetzt, ist nicht nur die Demonstrationsfreiheit im konkreten Fall, sondern Rechtsstaat und Demokratie insgesamt in Gefahr.
Aus diesen Gründen appellieren wir an Sie, Frau Bundeskanzlerin, sich dafür einzusetzen, die weiträumigen Demonstrationsverbote in der Umgebung von Heiligendamm aufzuheben, darauf zu drängen, dass rechtswidrige Behinderungen des Protestes wie etwa die Durchsuchung und das Festhalten von Fahrzeugen vor der Anreise unterbleiben. Die präventive Inhaftierung von Demonstranten und die mögliche Verwendung von “Geruchsproben”, um Demonstranten ausfindig zu machen oder etwa gezielt Hunde gegen sie einzusetzen, verstießen gegen alle rechtsstaatlichen Grundsätze und bedeuteten eine radikale Veränderung dieser Republik. Wir appellieren dringend an Sie, zur Demonstrationsfreiheit zu stehen und dafür zu sorgen, dass solche Überlegungen nicht Wirklichkeit werden, denn die Menschenrechte sind unteilbar, in Russland wie in Deutschland.
Mit freundlichen Grüßen
Prof. Dr. Elmar Altvater, Berlin
Prof. Dr. Christoph Butterwegge, Köln
Prof. Dr. Andreas Fisahn, Universität Bielefeld
Daniela Gottschlich, Osnabrück
Dr. Thomas Greven, FU Berlin
Dr. Harald Klimenta, Autor und Publizist
Prof. Dr. Reinhart Kößler, Bochum
Prof. Dr. H.J. Krysmanski, Universität Münster
Prof. Dr. Ilse Lenz, Ruhr-Universität Bochum
Stephan Lessenich, Göttingen
Dr. Bettina Lösch, Köln
Prof. Dr. Mohssen Massarrat, Osnabrück
Prof. Dr. John P. Neelsen, Universität Tübingen
Prof. Dr. Norman Paech, Hamburg/Berlin
Dr. Thomas Sablowski, Universität Marburg
Prof. Dr. Christoph Scherrer, Kassel
Prof. Dr. Michael Schneider, Filmakademie Baden-Württemberg
Prof. Dr. Frieder Otto Wolf, FU Berlin, Ex-MdEP
[http://www.attac.de/aktuell/presse/presse_ausgabe.php?id=718]
Das OVG Greifswald stellt das Kundgebungsverbot um Heiligendamm wieder her: US-Präsident Bush soll ja keine Demonstranten ansehen müssen
VON CHRISTIAN RATH
Der Streit über die Demonstrationsverbote in Heiligendamm geht weiter. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Greifswald hat überraschend wieder die ursprünglichen Verbote hergestellt und sogar eine Kleindemonstration am Tagungshotel ausgeschlossen. Der für Donnerstag geplante Sternmarsch von Globalisierungskritikern kann deshalb weder innerhalb des Heiligendammer Sperrzauns noch in der weiträumigen Sicherheitszone 2 stattfinden. Ulrike Donat, Rechtsanwältin der Veranstalter der Demonstration, wird wegen des Urteils aber noch am Wochenende das Bundesverfassungsgericht anrufen.
Vor einer Woche hatte das Verwaltungsgericht Schwerin zumindest vier Demonstrationssäulen zugelassen. Diese hätten sich dem Zaun bis auf 200 Meter nähern dürfen. Hiergegen hatten aber sowohl das Demo-Bündnis wie auch die Polizei Beschwerde eingelegt. Anwältin Donat wollte erreichen, dass zumindest eine “Delegation” von 600 Demonstranten aus unterschiedlichen thematischen Spektren den Protest bis vor das Tagungsgebäude tragen kann.
Das OVG lehnte dies aber ab. Es gebe kein Recht, in Sicht- und Hörweite der Staatsgäste zu demonstrieren. Demonstrationen hätten vielmehr nur den Zweck, die allgemeine Öffentlichkeit zu erreichen. Es dürfe auch verhindert werden, dass protestierende Bürger “in emotionalisierende Nähe eines politischen Besuchers” gelangen. Zwar hätten Demonstranten grundsätzlich die Selbstbestimmung über Ort, Zeit und Art einer Demonstration. Die Demonstrationsfreiheit müsse aber zurücktreten, wenn die Durchführung des Gipfels wesentlich beeinträchtigt werde.
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