Die Zeitung analyse & kritik schreibt in ihrer Ausgabe 514 vom 16.2.2007 über den Versuch des Staatsschutzes, die Massenzeitung “G8xtra” Nr. 3 zu beschlagnahmen.
Die zuständige Ermittlungsrichterin, die zuvor den Razzien in München zustimmte, lehnte hier ab (am 17. Januar durchsuchte das Staatsschutzdezernat 14 11 linke Projekte, Betriebe und Privatwohnungen. 9 Menschen wurden erkennungsdienstlich behandelt, 12 Computer beschlagnahmt).
ak: “Der Aufruf zu Blockaden könne keinesfalls als Androhung oder Aufruf zu Straftaten gewertet werden, da auch straffreie Möglichkeiten der Blockaden, ‘z.B. durch die schiere Menge an Gipfelgegnern’ denkbar seien”.