Pressemitteilung des Innenministeriums
Nr.: 71
28.06.2007
Innenminister Lorenz Caffier hat heute die Abgeordneten im Innenausschuss des Landtages Mecklenburg-Vorpommern umfassend über das polizeiliche Einsatzgeschehen im Zusammenhang mit dem zurückliegenden Weltwirtschaftsgipfel in Heiligendamm unterrichtet.
“Der Einsatz der Landespolizei liegt nun drei Wochen hinter uns. Die fachliche Nachbereitung des Polizeieinsatzes wird noch mehrere Wochen in Anspruch nehmen, aber ich denke, dass ich nahezu alle Fragen, die für eine politische Bewertung von Bedeutung sind, heute beantwortet habe, und dies umfassend, nichts beschönigend und selbstkritisch”, sagte der Minister im Anschluss an die Sitzung. “Ich möchte an dieser Stelle noch einmal unterstreichen, dass es in Deutschland einen Einsatz von Sicherheitsbehörden in dieser Dimension und mit dieser Komplexität in den zurückliegenden Jahrzehnten nicht gegeben hat.”
In der Spitze haben über 17.000 Polizeibeamte die Gipfelteilnehmer geschützt und für einen störungsfreien Ablauf der Gipfelkonferenz sowie der Begleitprogramme gesorgt. Daneben waren mehrere hundert Veranstaltungen und zahlreiche angemeldeten Versammlungen abzusichern. Dabei erstreckte sich der Einsatzraum von Rostock und Heiligendamm über Hohen Luckow und Wismar bis nach Schwerin.
Angesichts dieser Tatsache wertete Innenminister Lorenz Caffier den Polizeieinsatz als erfolgreich: "Wir haben unsere Ziele erreicht. Das Gipfeltreffen verlief störungsfrei, wir haben friedliche Demonstrationen geschützt und das Recht auf freie Meinungsäußerung gewährleistet und dabei gleichzeitig die Beeinträchtigungen der Bevölkerung in Heiligendamm und Umgebung auf das unumgängliche Maß beschränkt. "Natürlich kann bei einem Einsatz von bis zu 20.000 polizeilichen und nicht polizeilichen Einsatzkräften nicht alles 100%-ig optimal verlaufen. Sofern es sich bei Vorwürfen nicht nur um bloße interessengesteuerte Gerüchte handelt, sondern tatsächliche Anhaltspunkte zur Einleitung von Verfahren geführt haben bzw. noch führen werden, wird eine sorgfältige Bearbeitung zugesichert. Den von Bündnis90/DIE GRÜNEN angekündigten Klagen sehe man daher sehr gelassen entgegen.
Einzelsachverhalte aus dem Bericht/Auszüge:
Insgesamt wurden vier Camps für insgesamt rund 30.000 Personen eingerichtet. Da es auch militanten Personen gelang, diese Camps für sich als Rückzugsraum zu nutzen, waren die zuständigen Polizeibehörden gezwungen, alle erforderlichen Maßnahmen nach den gesetzlichen Bestimmungen zu ergreifen, um rechtzeitig Gefahren zu erkennen und bevorstehende Straftaten oder Störungen zu verhindern. Zu diesen legitimen Maßnahmen gehörte auch der Einsatz von Polizeibeamten in ziviler Kleidung
Bei einer Blockade in den Abendstunden des 06.06.2007 zwischen Bad Doberan und Heiligendamm vor der Kontrollstelle Galopprennbahn wurde ein zivil aufklärender Beamter der Bremer Bereitschaftspolizei von gewaltbereiten Aktivisten, die vermutlich ebenfalls aus der Hansestadt Bremen stammten, erkannt und sofort von mehreren vermummten Personen umringt. Diese und im Weiteren noch zuströmende militante Störer attackierten den Beamten mit verbalen Beschimpfungen sowie Schlägen und Fußtritten gegen alle Körperteile. Dem beherzten Auftreten einer anwesenden Rechtsanwältin und einiger couragierter Helfer ist es zu verdanken, dass der Bremer Polizist aus diesem Gewaltkessel herauskam und in einem schützenden Kreis friedlicher Demonstranten hinter die Polizeiabsperrung gebracht werden konnte. Der Beamte musste aufgrund seiner Verletzungen stationär behandelt werden.
Aufgabe des Beamten war es, insbesondere gewaltgeneigte Teilnehmer zu beobachten und Informationen an seinen unmittelbaren Vorgesetzten weiterzugeben.
Im Zusammenhang mit den derzeit im Raum stehenden Vorwürfen, der Beamte aus Bremen hätte selbst zu Straftaten aufgerufen und versucht, diese anzustiften, prüft die Staatsanwaltschaft Rostock die erhobenen Vorwürfe. Obwohl in der Öffentlichkeit behauptet wird, es gäbe Zeugen für diese Anstiftung, haben sich in dem laufenden Ermittlungsverfahren keine Zeugen gemeldet bzw. konnten bisher keine Zeugen festgestellt werden.
Am 21.03.2006 wandte sich der damalige Innenminister mit einem Amtshilfeersuchen an das Bundesministerium der Verteidigung. Die Amtshilfe der Bundeswehr war erforderlich, weil die ersuchten Leistungen weder durch die Landespolizei M-V noch durch die Polizeien von Bund und Ländern erbracht werden konnten.
Der Bundesminister der Verteidigung stimmte den gestellten Amtshilfeanträgen zu und beauftragte das Wehrbereichskommando (WBK) I – KÜSTE mit der Koordinierung der Unterstützungsleistungen. Das Innenministerium M-V präzisierte mit Schreiben vom 13.03.2007 das Amtshilfeersuchen an das WBK I in Kiel.
Unter anderem wurde für Aufklärungsmaßnahmen um den Einsatz von Flugzeugen des Aufklärungsgeschwaders mit entsprechender Auswertetechnik und -personal gebeten. Dabei sollten zur Erkennung möglicher Erddepots sowie zur Erfassung von Manipulationen an wichtigen Straßenzügen im Einsatzraum Aufklärungsflüge durchgeführt werden.
Darüber hinaus wurde um den Einsatz von 9 geschlossenen Spähtrupps Fennek für Aufklärungsmaßnahmen in weiträumigem Gelände gebeten.
In diesem Zusammenhang sollten die besonderen optischen Einrichtungen des Spähfahrzeuges bei Tag und in der Nacht eingesetzt werden. Daraus sollten Auswertekräfte rechtzeitig mögliche Personenbewegungen erkennen.
Tatsächlich hat die Bundeswehr u.a. folgende Leistungen erbracht:
Ziel war es, Erddepots, Bodenveränderungen und Veränderungen in der Bebauung festzustellen, die auf Vorbereitungshandlungen gewaltbereiter und militanter G8-Gegner oder terroristischer Täter schließen lassen. Eine personenbezogene Aufklärung durch Flugzeuge der Bundeswehr fand nicht statt. Personen und Fahrzeuge können auf den Fotos nicht identifiziert werden.
Nach Auskunft des Bundesministeriums für Verteidigung ist die am Flugzeug montierte Infrarotkamera nicht zur Identifizierung von Personen geeignet. Auch die mit Hilfe der anderen eingesetzten Kameras erstellten optischen Bilder eignen sich nicht zur Identifizierung von Personen. Auch eine nachträgliche Bearbeitung des Rohmaterials lässt nach Aussagen des BMVg eine Identifizierung von Personen nicht zu. Eine Identifizierung von auf den Bildern befindlichen Personen und/oder Kfz wurde weder beauftragt noch ist sie mit den genutzten Kameras möglich.
In einem Abstimmungsgespräch wurden unmittelbar zwischen dem zuständigen Einsatzabschnitt und dem Aufklärungsgeschwader Aufklärungsflüge definiert.
In der Öffentlichkeit wurde hinterfragt, warum, obwohl nur zwei Flüge beantragt worden seien, mehrere Aufklärungsflüge stattgefunden haben.
Mit dem Amtshilfeersuchen wurde" … der Einsatz von Flugzeugen des Aufklärungsgeschwaders 51 zu Aufklärungszwecken beantragt. Beabsichtigt ist eine Aufklärungsflugeinheit etwa 14 Tage vor und eine Aufklärungsflugeinheit mit Beginn der Einsatzphase. …"
Wie viele Flüge tatsächlich zur Erbringung einer Aufklärungsflugeinheit oder einer Mission erforderlich waren, musste der Entscheidung der Fachleute überlassen bleiben. Deshalb hatte das vom Bundesverteidigungsministerium beauftragte Wehrbereichskommando I die weitere Abstimmung auf die Fachebene übertragen.
Zwischen der BAO KAVALA und dem Aufklärungsgeschwader 51 waren dann in einem Abstimmungsgespräch tatsächlich drei Missionen verabredet worden, im weiteren Verlauf der Lageentwicklung wurde eine vierte Mission abgestimmt.
Zur Erledigung dieser Aufklärungsmissionen erfolgten Flüge am 15.05., 22.05., 30.05., 31.05., 04.06. sowie am 05.06.2007. Insgesamt handelte es sich um 4 Aufklärungsmissionen. Dabei konnten die für den 30.05. und 04.06. beauftragten Missionen aufgrund von technischen Fehlfunktionen bzw. wegen schlechten Wetters nicht in Gänze durchgeführt werden und wurden am Folgetag vervollständigt.
Darüber hinaus hatte das Geschwader zur Vorbereitung des vorerwähnten Abstimmungsgespräches am 03. Mai einen Flug durchgeführt, der zwar nicht von der BAO beantragt worden war, mit dem das Aufklärungsgeschwader aber seine Leistungsmöglichkeit zeigen wollte.
In den Räumen, die von der BAO KAVALA als Aufklärungsbereiche definiert waren, befanden sich auch die Camps Reddelich, Wichmannsdorf und Grenzschlachthof Rostock.
Die Auswertung der Fotos erfolgte unter Beteiligung der BAO KAVALA nach den genannten Auswertekriterien (Erddepots, Bodenveränderungen und Veränderungen in der Bebauung) durch die Bundeswehr.
Alle gefertigten Luftaufnahmen des Aufklärungsgeschwaders 51 dienten der Feststellung von Hinweisen auf Vorbereitungshandlungen militanter Globalisierungskritiker sowie terroristischer Täter. Eine personenbezogene Aufklärung fand in diesem Zusammenhang nicht statt. Eingetretene Schäden durch den Einsatz der Bundeswehr-Tornados sind mir nicht bekannt.
Entsprechend dem Amtshilfeersuchen kamen auch gepanzerte Fahrzeuge der Bundeswehr ausschließlich für Aufklärungszwecke zum Einsatz. Die 9 geschlossenen Spähtrupps Fennek wurden in vollem Umfang bereitgestellt.
Ein zusätzlicher Fennek wurde als Führungsfahrzeug für den Kompaniechef der Einheit durch die Bundeswehr zur Verfügung gestellt, war aber nicht Teil der beantragten Amtshilfe.
Die Amtshilfe beschränkte sich auf die Feststellung von Fahrzeug- und Personenbewegungen zur Verdichtung des polizeilichen Lagebildes. Die Aufklärungsergebnisse wurden unmittelbar vor Ort den begleitenden Polizeibeamten zur weiteren Auswertung mündlich mitgeteilt oder über Funk gemeldet. Konkret wurden weiträumige und unübersichtliche Geländeabschnitte im Einsatzabschnitt Heiligendamm innerhalb der technischen Sperre, im Einsatzabschnitt Raumschutz, insbesondere im Umfeld des Flughafens Rostock-Laage, sowie direkt auf dem Flughafengelände mit der Spezialtechnik des Aufklärungspanzers mit optischen und Wärmebildsensoren überwacht.
Die Bewaffnung der Aufklärungspanzer “Fennek” wurde vor Einsatzbeginn durch die Bundeswehr ausgebaut.
In einem erweiterten Amtshilfeersuchen vom 30. April 2007 wurde die Bundeswehr darum gebeten, Transportkapazitäten zur schnellen Rückführung von Einsatzkräften in die kräfteentsendenden Länder zur Verfügung zu stellen. In Reaktion auf diesen Antrag wurde durch die Bundeswehr vorgeschlagen, Transportmaschinen vom Typ “Transall” zu nutzen. Zwei dieser Flugzeuge wurden zur Verfügung gestellt, aber letztlich nicht genutzt.
In zwei Fällen wurden Transporthubschrauber des Typs CH 53 für die Versorgung von Einsatzkräften der Polizei eingesetzt.
Darüber hinaus stellte die Bundeswehr zwei Spürpanzer “Fuchs” zur Gefahrguterkennung und -bestimmung für Belange der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr zur Verfügung. Diese standen auf dem Gelände des Marinestützpunktes Hohe Düne bereit.
Bei Großdemonstrationen, bei denen mit einer Vielzahl von Festnahmen und Gewahrsamnahmen zu rechnen ist, sind temporäre Gefangenensammelstellen einzurichten. Diese dienen lediglich der Registrierung, Aufnahme und kurzfristigen Unterbringung bis zur richterlichen Entscheidung über eine mögliche Fortdauer der Freiheitsentziehung oder Entlassung. “Amnesty international” sowie Staatsanwälte und Richter haben im Vorfeld des Gipfels die Einrichtungen vor Ort besichtigt und keine Unzulänglichkeiten festgestellt.
In den Gefangenensammelstellen der BAO KAVALA wurden insgesamt 1.112 Freiheitsentziehungen erfasst. Es kam zu 459 Festnahmen und 646 Ingewahrsamnahmen, zuzüglich 7 Identitätsfeststellungen mit kurzzeitiger Freiheitsbeschränkung. Von diesen Freiheitsentziehungen waren 852 deutsche und 260 ausländische Staatsangehörige. Von den 1.112 Freiheitsentziehungen richteten sich 168 Freiheitsentziehungen gegen Personen der rechten Szene zum Schutz friedlicher Gipfelkritiker. Eine Erhebung zum Berufsstand bei den Freiheitsentziehungen wurde nicht vorgenommen. Ich erinnere an dieser Stelle auch noch einmal an die 135 vermummten und gewaltbereiten Personen die am 2. Juni am Schweriner Hauptbahnhof in Gewahrsam genommen oder vorläufig festgenommen wurden und in diesen Zahlen, nicht enthalten sind.
Beim AG Rostock gelangten nach Zählungen der BAO KAVALA 628 Vorgänge zur Entscheidung. Davon wurde in 158 Fällen die Fortdauer des Gewahrsams (in der Regel Gewahrsam länger als 24 Stunden) angeordnet. In 163 Fällen lehnte das AG Rostock die Fortdauer des Gewahrsams ab. Weitere 45 Personen wurden durch die zweitinstanzliche Entscheidung des LG Rostock entlassen. In keinem Falle sind mir Informationen bekannt, in denen sich Polizeibeamte über richterliche Anordnungen hinweggesetzt hätten.
In 307 Fällen wurden die Anträge durch die Polizei zurückgezogen, da nach Einschätzung der BAO zum Zeitpunkt der richterlichen Entscheidung keine Gründe für die Fortdauer des Gewahrsams mehr bestanden.
Zum LG Rostock gelangten 68 Verfahren zur Entscheidung. Davon wurden 12 bestätigt. In 45 Fällen wurde durch das LG die Entscheidung des AG Rostock zur Fortdauer des Gewahrsams nicht bestätigt. In 11 dieser Fälle wurde durch die BAO KAVALA die sofortige weitere Beschwerde beim OLG Rostock eingelegt, über die aber bislang nicht entschieden wurde.
Gegen die gewahrsamsbestätigenden Entscheidungen des LG Rostock gingen zahlreiche Betroffene in Beschwerde. In drei Fällen hat das OLG Rostock über diese Beschwerden entschieden und die Fortdauer des Gewahrsams bestätigt.
Hinsichtlich der durch die Justizbehörden betriebenen beschleunigten Verfahren weiß ich, dass durch die Staatsanwaltschaft Rostock 10 Anträge zur Hauptverhandlungshaft nach § 127 b StPO gestellt wurden, von denen 8 erlassen wurden. In diesen 8 Fällen wurden folgende Freiheitsstrafen ausgesprochen:
Des weiteren wurden 2 Haftbefehle gem. § 112 StPO erlassen. Gegen eine weitere Person wurde ein Haftbefehl in anderer Sache vollstreckt (gegen ihn war zuvor durch das AG Rostock ein Haftbefehl gem. 127 b StPO abgelehnt worden). Daraus resultiert die Zahl von insgesamt 11 Einlieferungen in die JVA aufgrund von Haftbefehlen.
Die genaue Verweildauer von Gefangenen ergibt sich aus der folgenden Statistik:
Bezogen auf alle Gefangenensammelstellen waren von den verzeichneten 1.112 Personen in der GESA bis zu Stunden
< 5 h = 232 Personen
< 9 h = 397 Personen
< 13 h = 289 Personen.
Das bedeutet, dass sich 918 Personen maximal 13 Stunden in den Gefangensammelstellen aufgehalten haben.
Von den verbleibenden 194 Personen waren 63 Personen zwischen 13 und 24 Stunden in Gewahrsam und 77 Personen zwischen 25 und 48 Stunden. 54 Personen waren demnach länger als 48 Stunden im amtlichen Gewahrsam.
Insgesamt wurden 103 Personen in Justizvollzugsanstalten untergebracht.
Die maximale Verweildauer in den polizeilichen Gefangenensammelstellen betrug 31 Stunden.
Lassen Sie mich eines noch feststellen. Mir ist mehrfach versichert worden, dass es zu keinem Zeitpunkt innerhalb der GESA-Zellen Fesselungen von Gefangenen gab. Eine Fesselung von Gefangenen erfolgte nur, wenn es beim Transport zu den Gefangenensammelstellen durch das Gefangenentransportkommando oder im Einsatzraum durch die Festnahmekräfte notwendig war.
Nach erfolgter Durchsuchung kam es in der GESA Ulmenstraße lediglich in einem Fall zur Fesselung einer Person für die Zeitdauer des Transportes vom Arzt in die Zelle, da diese Person auch bei der ärztlichen Untersuchung gewalttätig wurde. Bei einer weiteren Person erfolgte eine Fesselung auf dem Transport von der richterlichen Vorführung in die Gewahrsamszelle, nachdem die Person gegenüber dem Richter gewalttätig wurde.
Es sind keine Fälle bekannt, in denen Polizeibeamte Personen T-Shirts bzw. andere Dinge über den Kopf zogen. Bezüglich der durchgehenden Beleuchtung in den Gefangenensammelstellen kann ich Ihnen mitteilen, dass diese aus sicherheits- und arbeitstechnischen Gründen sowohl am Tage als auch in den Nachtstunden erforderlich war. Um die störende Wirkung des Lichtes zu mindern, wurden im Vorfeld Netze auf die Zellen montiert und Schlafbrillen in ausreichenden Mengen bereitgestellt.
Der Vorwurf der ständigen Videographie in der GESA wurde geprüft, kann aber nicht bestätigt werden. Es waren Videokameras vorbeugend installiert, damit sie bei eventuell auftretenden Straftaten in der GESA zur Dokumentation und Beweissicherung hätten genutzt werden können. Dieser Umstand wurde den Gefangenen bei der Einlieferung in die GESA schriftlich mitgeteilt.
Zu den in der Öffentlichkeit geäußerten Vorwürfen des “Republikanischen Anwaltvereins” (im Folgenden RAV), Rechtsanwälte hätten nicht in ausreichender Weise Zugang zu festgenommenen Personen gehabt, ist folgendes anzumerken: Bereits im Vorfeld gab es zahlreiche Kooperationsbemühungen der Polizei, um Absprachen mit dem RAV zu treffen.
Im Ergebnis wurden während des Einsatzes allen Anwälten ein ordnungsgemäßer Zugang zu ihren Mandanten gewährt. Die Anwälte wurden betreut, Anwaltszimmer wurden zur Verfügung gestellt. Es kam zu 433 Kontaktaufnahmen von Anwälten mit ihren Mandanten.
Die in der Industriestraße bereit gestellten zwei Anwaltszimmer waren nicht durchgängig belegt. Es dürfte durch den RAV kein Fall zu belegen sein, in dem ein anwaltlicher Kontakt nicht möglich war. Auch Mehrfachkontakte wurden realisiert.