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2007-06-03

OZ: „Abwarten, was Karlsruhe sagt“

Greifswald (OZ) *Richter Eckhard Corsmeyer* verteidigt im Gespräch mit der OSTSEE-ZEITUNG die *Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts* Greifswald, das Demonstrationsverbot rund um Heiligendamm zu bestätigen.

OZ: Herr Corsmeyer, warum haben die Richter in Greifswald so und nicht anders entschieden?

Corsmeyer: Die Richter mussten abwägen zwischen dem Grundrecht auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit und dem Recht auf körperliche Unversehrtheit. Rettungswagen könnten beispielsweise auf der engen Landstraße 12 im Notfall bei bis zu 11 000 Demonstranten gar nicht mehr durchkommen. Da könnte schnell Chaos und Panik ausbrechen. Das hat letztlich wohl den Ausschlag gegeben.

OZ: Dieses Argument wird allerdings in der Öffentlichkeit nur schwer zu vermitteln sein.

Corsmeyer: Ein Gericht muss Recht sprechen. Es achtet nicht auf die mögliche Wirkung in der Öffentlichkeit. Man darf seine persönliche Meinung zum G8-Gipfel nicht mit Grundsatzfragen über das hohe Gut von Meinungs- und Versammlungsfreiheit vermischen.

OZ: Sehen Sie durch das Urteil nicht genau diese Grundrechte ausgehebelt?

Corsmeyer: Es handelt sich nicht um ein großflächiges Demonstrationsverbot. Das Urteil bezieht sich nur auf den Sternmarsch am 7. Juni und ist vor allem der faktischen Blockade-Situation geschuldet. Die Intention der Demonstranten kann auch außerhalb der gesperrten Zone geäußert werden. Das muss nicht unbedingt auf schmalen Wegen passieren, die ins Nichts führen.

OZ: Welche Chancen räumen Sie der Eilklage der G8-Kritiker vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ein?

Corsmeyer: Das ist schwer zu sagen. Fast immer gewinnen jedoch in letzter Instanz diejenigen, die demonstrieren wollen. Leider oftmals auch die rechtsextremistische NPD. Wir müssen abwarten, wie Karlsruhe in diesem Fall entscheidet.
Interview: JÖRG KÖPKE

[http://www.ostsee-zeitung.de]