Die drei Mitglieder der Anti-NATO, die am 3.April am Rande des Anti-NATO-Gipfels in Straßburg festgenommen wurden, sind heute Abend frei aus dem Landesgericht in Straßburg entlassen worden. Ihnen wurde der Besitz von leicht entzündbaren und brennbaren Substanzen und Produkten vorgeworfen, die zur Herstellung von Molotov Cocktails hätten verwendet werden können. Das Gericht hat die Verhandlungen für nichtig befunden, da die Festnahme durch die Staatsanwaltschaft fehlerhaft vollzogen wurde.
Die Anwälte der Angeklagten plädierten auf die Nichtigkeit des Prozesses. Am Freitag, dem 3. April wurden die drei Studenten, 20, 23, 26 (zwei Studenten der Soziologie, einer Diplomrechtswissenschaftler) auf dem Parkplatz des Supermarktes Auchan in Illkirch im Besitz von Handschuhen, Masken, Brennspiritus, Terpentinersatz und einem Scheuerlappen angetroffen.
Gleich zu Beginn der Verhandlung führten die Verteidiger Punkte an, die auf Fehler in der Prozessführung und bei der Verhaftung der Angeklagten gemacht wurden.
Im Augenblick der Urteilsverkündung betonte der Vorsitzende des Gerichts, M. Wendling, dass dies nicht bedeute, dass sie unschuldig seien. Prozessführungsfehler hatten zur Nichtigkeit der Verhandlungen geführt, jedoch gäbe es kein Urteil über die Angelegenheit selbst.
Die Oberstaatsanwaltschaft Straßburg kann im Zeitraum der nächsten 3 Jahre neue Verhandlungen veranlassen.
Heute Abend kamen die drei aus Tours stammenden Studenten frei. Die Urteilsverkündung würde von Menschen, die zur Unterstützung der drei gekommen waren und sich auf den Stufen des Gerichtsgebäudes versammelt hatten, mit Beifall entgegengenommen.
Die Repräsentantin der Staatsanwaltschaft, Lucile Regin, hatte auf eine Haftstrafe von 10-12 Monaten ohne Bewährung bestanden.
„Das sind keine harmlosen Einkäufe, weil es Zutaten für einen Molotov Cocktail sind“, darauf hatte Mme Regin während der Verhandlungen aufmerksam gemacht und betont, dass während des Wochenendes Molotov Cocktails auf die Ordnungskräfte geworfen wurden.
Sie hatte trotz allem anerkannt, dass die drei Angeklagten, zwei Soziologiestudenten, ein Arbeitsloser mit einem Master in Rechtswissenschaft, nicht dafür verurteilt wurden, Molotov Cocktails geworfen und hergestellt zu haben.
Bei ihrer Aussage vor Gericht hatten die drei, die in dem selbstverwalteten Dorf gaben an, ihre Einkäufe gemacht zu haben, um sauber zu machen, ein Kohlenbecken während eines Konzertes anzuzünden und die Polizei, deren Helikopter über das Camp flogen, zu ärgern.
Gefängnisstrafe für einen Deutschen
Der neunundzwanzigjährige Deutsche, Mathias Steinke, der wegen schwerer Gewalt gegen Ordnungskräfte, Widersetzung bei der Verhaftung und Formierung einer bewaffneten Masse (Steinwürfe gegen Ordnungskräfte) angeklagt wurde, ist zu sechs Monaten Gefängnis verurteilt worden. Er wurde in Gewahrsam genommen. Das Gericht nahm die Vorwürfe der schweren Gewalt unterdessen zurück (einer der Polizisten hatte sich die Hand bei der Festnahme gebrochen), sprach ihn jedoch in den restlichen Anklagepunkten schuldig. Des weiteren ist ihm der Aufenthalt in Frankreich für zwei Jahre untersagt.