Pressemitteilung Gipfelsoli Infogruppe
7. April 2007
Für den G8-Gipfel in Heiligendamm hat die Polizei einen “erweiterten Maßnahmenraum” festgelegt, innerhalb dessen keine Camps genehmigt werden sollen. Dieses Gebiet erstreckt sich teilweise bis 8 Kilometer außerhalb des Zauns um Heiligendamm. “Problematisch” seien in dieser Zone auch angemeldete Demonstrationen, so der Führer der “BAO Kavala”, Knut Abramowski.
Polizeilich ausgewiesene “Sonderrechtszonen” sind in Deutschland vor allem von Castor-Transporten bekannt. Bis zu 500 Meter beiderseits der Bahngleise darf dort nicht demonstriert werden. Bürgerrechtsgruppen und Anwälte kritisieren diese Praxis aufs Schärfste.
Das Landgericht Lüneburg gab Anfang dieser Woche zum wiederholten Male Demonstranten Recht. Eine Gruppe von Motorradfahrern hatte gegen eine unrechtmäßige Ingewahrsamnahme am Rande einer “Sonderrechtszone” geklagt.
“Die Polizei hat mit dem Zaun um Heiligendamm bereits eine beträchtliche Fläche für Demonstrationen unzugänglich gemacht”, kritisieren Gipfelgegner. “Weitere Flächen als Verbotszonen auszuweisen können wir nicht hinnehmen”.
Im “Brokdorf-Urteil” von 1985 legt das Bundesverfassungsgericht ausdrücklich fest, dass Demonstrationen am Ort der Kritik genehmigt werden müssen. Im Falle des Sternmarsches am 7. Juni nach Heiligendamm wäre dies das Kempinski-Hotel.
Indessen ist das juristische Nachspiel früherer Polizeieinsätze bei Gipfelprotesten längst nicht beendet. Am Dienstag hatte ein Gericht in Seattle einer Klage von 175 Demonstranten gegen einen rechtswidrigen Polizeikessel stattgegeben. Bei der Konferenz der Welthandelsorganisation WTO 1999 waren Sicherheitskräfte brutal gegen Blockaden des Kongreßzentrums vorgegangen. Die Demonstranten erhalten nun 1 Mio. US-$ Schadensersatz.
“Kein Geld der Welt kann ersetzen, was ich nach der Festnahme und dem Arrest verloren habe”, erklärt Kenneth Hankin, einer der Kläger. “Für 3 Tage habe ich das Recht verloren, gegen die WTO zu protestieren”.
Auch in Genua wird wegen des G8 2001 gegen 80 Polizeiführer verhandelt. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen wird Amtsmissbrauch, Beweismittelfälschung, Misshandlung und Angriff einer genehmigten Demonstration vor.
Beim G8-Gipfel in Evian 2003 durchtrennte ein Schweizer Polizist ein Seil, mit dem 2 Kletterer eine Autobahnbrücke blockiert hatten. Einer der Aktivisten stürzte in die Tiefe und wurde lebensgefährlich verletzt. Der Polizist wurde freigesprochen.
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