Home » Heiligendamm 2007 » G8 2007 deutsch » 129a » Ermittlungen militante gruppe  

 Recent

Watch also...



print
2007-11-29

Rote Hilfe begrüßt BGH Entscheidung zum §129a

Göttingen, 28.11.2007

Rote Hilfe begrüßt BGH Entscheidung zum §129a

Mit Genugtuung hat der Bundesvorstand der Roten Hilfe die Entscheidung
des Bundesgerichtshofs zur Kenntnis genommen, die Einstufung der
‘militanten gruppe’ als “terroristische Vereinigung” aufzuheben und die
Haftbefehle gegen die drei immer noch Inhaftierten im MG-Verfahren
außer Vollzug zu setzen. Florian, Oliver und Axel können nach 4 Monaten
Untersuchungshaft endlich wieder das Gefängnis (gegen Zahlung einer Kaution von jeweils 30000 Euro) verlassen.

Der BGH hatte kritisiert, dass die Bundesanwaltschaft (BAW) den
Unterschied zwischen “kriminellen” und “terroristischen” Taten auf
unzulässige Weise verwischt habe. Damit ist der absurden Konstruktion
der Bundesanwaltschaft der Boden entzogen, die bereits im Anzünden
geparkter Fahrzeuge eine “erhebliche Staatsgefährdung” sieht, die mit
dem Terrorparagraphen 129a zu ahnden sei.

Nachdem bereits die Inhaftierung des Berliner Soziologen Andrej H. als
haltlos aufgehoben werden musste, bedeutet die heutige BGH-Entscheidung
einen weiteren empfindlichen Dämpfer für die grundrechtsgefährdenden
Amokläufe der BAW. Andrej H. hatte die BAW lediglich vorzuwerfen, dass
er in seinen wissenschaftlichen Arbeiten ein Vokabular benutzte, dass
auch von linken Gruppen wie der mg gebraucht wird.

Die Entscheidung des BGH ist sicherlich in nicht unerheblichem Maße den
bundesweiten Protesten gegen dieses groteske Verfahren zu verdanken. Sie
zeigt auch, wie wichtig es war, dass sich die Solidaritätsbewegung nicht
nur gegen die Inhaftierung Andrejs, sondern gegen das Verfahren
insgesamt sowie gegen die Existenz des politischen
Einschüchterungspragraphen 129a als solchem richtete. Unsere Solidarität
gilt unteilbar allen, die wegen ihres linken Engagements mit
129a-Verfahren bedroht werden.

Die Ermittlungen nach §129a sind ausschließlich politische
Repressionsmaßnahmen, die mit klassischer Strafverfolgung ebenso wenig
zu tun haben wie die möglicherweise folgenden Prozesse, in denen auf
sämtliche rechtsstaatlichen Standards verzichtet wird, als faire
Verfahren bezeichnet werden können. 129a-Verfahren haben bereits in der
Vergangenheit nur in einem Bruchteil der Fälle jemals zu einer
Verurteilung geführt. Nichtsdestotrotz bieten sie den
Ermittlungsbehörden nahezu uneingeschränkte Handhaben zur Bespitzelung,
Einschüchterung und Terrorisierung politisch missliebiger Gruppen.

Mit der BGH-Entscheidung ist der Kampf gegen den §129a als Mittel
politischer Verfolgung nicht beendet. Insbesondere seit den Protesten
gegen den G8-Gipfel in Heiligendamm laufen weitere absurde
“Terrorismusverfahren”-Verfahren gegen die linke Protestbewegung.
Wir fordern weiterhin die Einstellung sämtlicher Ermittlungsverfahren
und die sofortige Abschaffung der §$129, 129a und 129b.

Mathias Krause
für den Bundesvorstand der Roten Hilfe e.V.

siehe auch die Pressseerklärung der Roten Hilfe vom 24.09.2007
(http://www.rote-hilfe.de/news/weg_mit_paragraph_129a)

Source: email