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01.12.2007

Bündnis: Zur Haftverschonung der drei inhaftierten Antimilitaristen

Das Solidaritätsbündnis für die Einstellung der §129a-Verfahren begrüßte heute in Berlin die Haftverschonung der drei inhaftierten Antimilitaristen. Ihnen wurde vorgeworfen, als Mitglieder einer terroristischen Vereinigung versucht zu haben, Bundeswehrfahrzeuge anzuzünden. Gestern hatte der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass es sich bei der Militanten Gruppe „mg“ nicht um eine terroristische Vereinigung handelt. „Diese Entscheidung geht in die richtige Richtung“, so Volker Eick, einer der Sprecher des Bündnisses. „Wir freuen uns natürlich, dass die Drei von der Haft verschont werden. Der Schaden, der allen sieben Beschuldigten jedoch bisher entstanden ist, lässt sich nicht wieder gut machen.“

Der BGH hatte gestern entschieden, dass gegen die Beschuldigten weiter nach §129 (Bildung einer kriminellen Vereinigung) ermittelt wird. Eine Sprecherin des Bündnisses protestierte gegen die in der Entscheidung des Bundesgerichtshofes aufrechterhaltende Kriminalisierung antimilitaristischen Widerstandes. „Die Anti-Kriegs-Aktion, die Oliver, Axel und Florian vorgeworfen wird, verstehen wir als Beitrag zu antimilitaristischen Bewegungen und Friedensbewegungen, die seit dem Jugoslawienkrieg gegen deutsche Kriegseinsätze protestieren“, so Maria Müller.

Der Rechtsanwalt Ulrich von Klingräff, der den Beschuldigten Florian L. vertritt, sagte: „Wichtig für uns ist, dass der BGH hier erstmals eine grundsätzliche Entscheidung getroffen hat, wann der §129a anzuwenden ist. Das war längst fällig und ist eine erneute Schlappe der Bundesanwaltschaft, deren Praxis hier ein Riegel vorgeschoben wurde. Besonders erfreulich ist für uns, dass es über die Methoden der BAW und den Ermittlungsparagraphen 129a eine so breite öffentliche Debatte gab. Der 129a ist ein elender Schnüffel- und Ausforschungsparagraf, der abgeschafft gehört.“

Auch der Anwalt des Beschuldigten Oliver R. kritisierte die Arbeit der Bundesanwaltschaft: „Seit Frau Harms in Amt und Würden ist, fällt die BAW in ihre alte Praxis zurück. Das wurde jetzt endlich vom BGH zurückgewiesen“, so Olaf Franke. Die BAW habe bewusst und wissentlich versucht, Ermittlungsverfahren einzuleiten in Fällen, „die, wenn man das Gesetz liest, dazu nicht mehr passen“, sagte Franke.

Bündnis für die Einstellung des § 129a-Verfahrens, 29.11.2007

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Source: Pressemitteilung