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2007-08-27

Einstellung der 129a-Verfahren

Pressemiteilung, 27. August 2007

In dieser Woche entscheidet der Senat des Bundesgerichtshofs darüber, ob
Dr. Andrej H. wieder inhaftiert wird oder nicht. Der
Sozialwissenschaftler war in der vergangenen Woche durch den zuständigen
Ermittlungsrichter von der Haft verschont worden. „Es ist auch dem
ständig wachsenden Druck aus dem In- und Ausland zu verdanken, dass
Andrej vorläufig wieder in Freiheit ist“, so Volker Eick, einer der
Sprecher des Bündnisses für die Einstellung des 129a-Verfahrens. Das
Bündnis begrüßt die Freilassung von Andrej H. „Das ist ein Grund zur
Freude, aber noch kein Grund zum Feiern,“ so der Sprecher. „Es ist ein
erster Schritt zur notwendigen Einstellung des gesamten Verfahrens.
Dennoch, drei der Beschuldigten sitzen noch immer in Untersuchungshaft
und das absurde Konstrukt der terroristischen Vereinigung besteht fort.
Solange dieser Vorwurf aufrechterhalten wird, werden wir weiter
öffentlich Druck machen.“

Die Verfolgungsbehörden versuchen der Öffentlichkeit zu suggerieren, sie
hätten einen großen Coup gelandet. Dies zeigen die brutalen Verhaftungen
der drei Beschuldigten, die angeblich beim Zerstören von Kriegsmaterial
erwischt wurden, die entwürdigende Art, wie ihnen Kapuzen über den Kopf
gezogen wurden, der Transport nach Karlsruhe mit dem Hubschrauber und
die Haftbedingungen, die an die 70er Jahre erinnern.

Der Blick in die Ermittlungsakten zeichnet ein völlig anderes Bild:
Durch eine Internetrecherche wurden die Ermittler auf Andrej H. und drei
weitere Männer aufmerksam, weil in ihren Texten Schlagwörter vorkamen,
die sich auch in Bekennerschreiben der „militanten gruppe“ finden.
Selbst der Verfassungsschutz konnte aber in einer durchgeführten
Textanalyse keine ausreichende Ähnlichkeit der Texte belegen, um auf
eine Autorenschaft zu schließen. Dem Bundeskriminalamt reichten die
Indizien jedoch, um eine fast ein Jahr dauernde permanente Überwachung
von vier der sieben Beschuldigten und ihres gesamten Umfeldes
einzuleiten. Im Fall von Andrej H. reichte es sogar für einen Haftbefehl.

Angesichts der Faktenlage fordern wir die Ermittlungen auf der Grundlage
des Schnüffelparagrafen 129a für alle Beschuldigten einzustellen und der
Beschwerde der Bundesanwaltschaft auf ein Ende der Haftverschonung nicht
stattzugeben. Die verbliebenen drei Gefangenen müssen unverzüglich
freigelassen werden.

Kontakt:
01577-4300652 oder einstellung@so36.net

Bündnis für die Einstellung des § 129a-Verfahrens
c/o Haus der Demokratie und Menschenrechte e.V.
Greifswalder Straße 4
D-10405 Berlin

einstellung@so36.net |
http://einstellung.so36.net