Am 31. Juli 2007 wurden die Wohnungen und teilweise auch die Arbeitsplätze von Dr. Andrej Holm und Dr. Matthias B. sowie von zwei weiteren Personen durchsucht. Dr. Andrej Holm wurde festgenommen, mit einem Hubschrauber zum Bundesgerichtshof nach Karlsruhe geflogen und dort dem Haftrichter vorgeführt. Seitdem befindet er sich in Untersuchungshaft in Berlin. Der Vorwurf lautet bei allen, “Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung gemäß § 129a StGB”. Sie sollen Mitglieder einer “militante gruppe” (mg) sein. Wie im Rahmen der Hausdurchsuchungen bekannt wurde, läuft das Ermittlungsverfahren unter diesem Vorwurf gegen die vier bereits seit September 2006 – und sie wurden seitdem rund um die Uhr observiert.
Wenige Stunden vor den Hausdurchsuchungen wurden in Brandenburg Florian L., Oliver R. und Axel H. festgenommen. Ihnen wird versuchte Brandstiftung auf vier Fahrzeuge der Bundeswehr vorgeworfen. Andrej Holm soll einen der drei im ersten Halbjahr 2007 zweimal unter angeblich konspirativen Umständen getroffen haben.
Die Bundesanwaltschaft geht deshalb davon aus, dass sowohl die vier oben Genannten als auch die drei in Brandenburg Festgenommenen Mitglieder einer “militanten gruppe” seien und ermittelt gegen alle sieben wegen des Verdachts der “Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung” (§129a StGB).
Der Vorwurf gegen die vier Erstgenannten wird laut Haftbefehl gegen Andrej Holm derzeit so begründet:
Andrej Holm sowie Florian L., Oliver R. und Axel H. sind seit dem 01.08.2007 unter sehr rigiden Bedingungen in Berlin-Moabit inhaftiert: Sie sind 23 Stunden am Tag in einer Einzelzelle und haben eine Stunde Hofgang. Sie können alle 14 Tage für insgesamt eine halbe Stunde besucht werden, Kontakte sind nur mit Trennscheibe erlaubt. Auch die Anwälte können mit ihren Mandanten nur mit Trennscheibe sprechen, die Verteidigerpost wird kontrolliert.
Aus den Vorwürfen in den Haftbefehlen wird ein Konstrukt deutlich, dass auf abenteuerlichen Analogieschlüssen basiert. Es ist von vier grundlegenden Hypothesen getragen, die alle von der Bundesanwaltschaft (BAW) [Attorney of the Federal Supreme Court] nicht genauer belegt werden können, aber durch ihre Zusammenstellung den Eindruck einer “terroristischen Vereinigung” hinterlassen sollen.
Die Sozialwissenschaftler seien wegen ihrer wissenschaftlichen Tätigkeit, ihrer intellektuellen Fähigkeiten und dem Zugang zu Bibliotheken die geistigen Köpfe der angeblichen “Terror-Organisation”. Denn eine Vereinigung “militante gruppe” soll laut BAW dieselben Begriffe verwenden wie die beschuldigten Sozialwissenschaftler. Als Beleg dafür gilt ihr der Begriff “Gentrification”, einer der Forschungsschwerpunkte von Andrej Holm und Matthias B. in den vergangenen Jahren, zu dem sie auch international publiziert haben. Ihre Forschungsergebnisse haben sie dabei nicht im ivory tower gelassen, sondern ihre Expertise auch Bürgerinitiativen und Mieterorganisationen zur Verfügung gestellt – so wird eine intellektuelle Urheberschaft konstruiert.
Da Andrej Holm Freunde, Bekannte und Kollegen hat, geraten diese nun ebenfalls in Verdacht, “Terroristen” zu sein, denn sie kennen Andrej Holm. Einem anderen Beschuldigten wird vorgeworfen, dass in seinem Adressbuch die Namen von Andrej Holm und zwei weiteren Beschuldigten stehen (sie sind nicht in Haft, gelten nun aber ebenfalls als “Terroristen”) – so wird eine Kontaktschuld eingeführt.
Einigen Beschuldigten wird vorgeworfen, sich “konspirativ” verhalten zu haben: Sie hätten Gespräche geführt, ohne ihr mobile phone dabei zu haben; sie hätten sich am Telefon verabredet, ohne Uhrzeit und Treffpunkt zu nennen. Kriminalisiert wird also der Versuch, seine Privatsphäre zu schützen – so wird als weiterer “Beweis” für die Mitgliedschaft in einer “terroristischen Vereinigung” ein konspiratives Verhalten unterstellt.
Der 1976 in Deutschland eingeführte § 129a macht es möglich, unsere Kollegen als “Terroristen” zu kriminalisieren – so wird eine “terroristische Gruppe” nach § 129a behauptet.
Mit diesen Konstrukten wird jede wissenschaftliche Tätigkeit und politische Arbeit als potentiell kriminell dargestellt – insbesondere wenn es sich um politisch engagierte Kollegen handelt, die auch in gesellschaftliche Auseinandersetzungen eingreifen.– damit wird kritische Forschung, und gerade die, die mit politischem Engagement verbunden ist, zur ideologischen Rädelsführerschaft und “Terrorismus”.
Wir fordern die Bundesanwaltschaft auf, umgehend das § 129a-Verfahren gegen alle Beteiligten einzustellen und Andrej Holm sowie die anderen Inhaftierten sofort aus der Haft zu entlassen. Wir verwahren uns aufs Schärfste gegen den unglaublichen Vorwurf, die wissenschaftliche Tätigkeit und das politische Engagement von Andrej Holm sei als intellektuelle Mittäterschaft in einer angeblichen “terroristischen Vereinigung” zu bewerten. Aus der wissenschaftlichen und politischen Arbeit von Andrej Holm lässt sich kein Haftbefehl herleiten – vielmehr wird hier von der Bundesanwaltschaft mit dem § 129a die Freiheit von Forschung und Lehre ebenso bedroht wie gesellschaftspolitisches Engagement.
15. August 2007
ErstunterzeichnerInnen:
Prof. Dr. Manuel Aalbers (Universiteit van Amsterdam),
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