Der Ermittlungsrichter beim Bundesgerichtshof hat am 1. August
Haftbefehle gegen drei in Brandenburg und einen in Berlin festgenommene
Männer wegen „Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung“
erlassen. Den drei Brandenburgern wird vorgeworfen, einen Brandanschlag
auf parkende Bundeswehr-LKW versucht zu haben. Die Bundesanwaltschaft
wirft ihnen sowie vier Berlinern vor, Mitglieder der „militanten gruppe“
zu sein.
Ohne rechtsstaatliche Skrupel greift der Bundesgerichtshof gegen die
insgesamt sieben Verdächtigen zum Terrorparagraphen §129a StGB. Der
Terrorismusvorwurf setzt Straftaten voraus, die „durch die Art ihrer
Begehung oder ihrer Auswirkungen einen Staat oder eine internationale
Organisation erheblich zu schädigen.“ Dies ist hier nicht der Fall.
Anstatt wegen versuchter Brandstiftung gem. § 306 StGB zu ermitteln,
wird in unverhältnismäßiger Weise zum §129a mit seinen zahlreichen
Sondervollmachten für die Ermittler gegriffen. So konnte
Untersuchungshaft angeordnet werden obwohl die Beschuldigten nicht
vorbestraft sind und in geordneten sozialen Verhältnissen leben,
An den Haaren herbeigezogen scheinen die Belege, dass die drei in
Brandenburg festgenommen mit den vier Berlinern eine terroristische
Vereinigung bilden. Für die Bundesanwaltschaft leitet sich dies allein
aus angeblichen Treffen eines Berliners und eines Brandenburgers ab,
deren Inhalt den Ermittlern unbekannt blieb.
Über einen Beschuldigten heißt es, als promovierter Politologe sei er
intellektuell in der Lage, die Bekennerschreiben der „militanten gruppe“
zu verfassen und als Mitarbeiter eines Forschungszentrums stände ihm die
dafür notwendige Bibliothek zur Verfügung. Bei anderen Beschuldigten
wird angeführt, sie hätten sich in wissenschaftlichen Texten mit
ähnlichen Themen wie die „militante gruppe“ beschäftigt benutzt. Das
über einem der Festgenommen keine polizeilichen Erkenntnisse vorliegen,
macht ihn verdächtigt, weil dies dem Anforderungsprofil der „militanten
gruppe“ entspreche Ein anderer ist dagegen verdächtig, weil gegen ihn
ein anderes Ermittlungsverfahren läuft.
Dieses aktuelle §129a-Verfahren zeigt erneut, wie von deutschen
Ermittlungsbehörden unverhältnismäßig und ohne Rücksicht auf den
Rechtsstaat mit der Terrorismuskeule gegen unliebsame Tatverdächtige
hantiert wird. Die allein durch Ausnahmegesetze gerechtfertigten
Haftbefehle müssen in meinen Augen unverzüglich revidiert werden.
Ulla Jelpke, MdB
Innenpolitische Sprecherin
Fraktion DIE LINKE