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2007-05-27

Mahnwache der „Jüdischen Stimme“ kann nahe des Zauns um Heiligendamm stattfinden

Rechtsanwälte Schultz & Förster
Haus der Demokratie und Menschenrechte
Greifswalder Str. 4 · 10405 Berlin
Tel. 030 43725026 · Fax: 030 43725027
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Berlin, den 26.05.2007

Weiterer Teilerfolg beim Verwaltungsgericht Schwerin: Mahnwache der „Jüdischen Stimme“ kann nahe des Zauns um Heiligendamm stattfinden

Das Verwaltungsgericht gab mit Beschluss vom heutigen Tag (1 B 255/07) unserem Eilantrag gegen das
Versammlungsverbot aufgrund der Allgemeinverfügung der Polizei teilweise statt. Die Jüdische Stimme
für gerechten Frieden in Nahost will am 05.06.2007, dem 40. Jahrestag des Sechstagekriegs, am Sicherheitszaun
um Heiligendamm eine Mahnwache abhalten, die an die Mauer erinnert, mit der die besetzten
Gebiete Palästinas abgeriegelt sind.
Die Jüdische Stimme wurde am 09.11.2003 in Berlin als deutsche Sektion der internationalen Föderation
„European Jews For Just Peace“ (EJJP – Europäische Juden für einen gerechten Frieden) gegründet. Die
Jüdische Stimme will in Deutschland über die Notwendigkeit eines gerechten Friedens zwischen Israel
und Palästina informieren. Die Jüdische Stimme hat im Interesse eines gerechten Friedens zwischen Israel
und Palästina dazu aufgerufen, gegen jeden weiteren Ausbau der Mauer laut zu protestieren.
Die vom Verwaltungsgericht nunmehr erlaubte Mahnwache hat demnach in oder bei dem Ort Vorder
Bollhagen, aber nicht näher als 200 Meter vor der technischen Sperre um Heiligendamm stattzufinden –
die Regelung ähnelt dem Beschluss über den Eilantrag der Initiatoren des Stermarsches.
Für die Jüdische Stimme ist der Sicherheitszaun als Ort der Mahnwache von zentraler Bedeutung, weil
symbolisch an die Mauer in Palästina erinnert werden soll. Der Jahrestag des Beginns des Sechstagekriegs
wurde als Datum gewählt, weil dieser einen historischen Ausgangspunkt des Nahostkonflikts und
der Entrechtung der palästinensischen Bevölkerung darstellt.
Die Anmelder sind mit diesem Teilerfolg zufrieden.
Wir gehen davon aus, dass die Allgemeinverfügung darüber hinaus keinen Bestand haben wird: Wir erwarten
eine positiven Beschluss bei den von uns vertretenen Anmeldern von Kundgebungen im Bereich
des Flughafens Rostock-Laage in der kommenden Woche (vergleiche auch unsere Presseerklärung vom
22.05.2005).

H.- Eberhard Schultz – Rechtsanwalt

Claus Förster – Rechtsanwalt