Heute, am 14.01.2002, also genau einen Monat nach der Grossdemonstration gegen den EU-Gipfel in Brüssel, sollte der Prozess gegen die drei deutschen DemonstrantInnen, die im Zuge der Belagerung von Tour et Taxis festgenommen wurden, im "Kriegsrats-Saal" beginnen.
Die Anklage lautet "Rebellion", also Aufstand, was wohl als eine Mischung zwischen Widerstand gegen die Staatsgewalt und dem deutschen Landfriedensbruch zu verstehen ist. Angeklagt und vor Gericht gestellt sind die drei Deutschen in Belgien. Sie werden nach einer neuen Prozessart, dem sogenannten "Schnellverfahren" behandelt.
Es waren etwa 15 Anwältinnen und Anwälte heute bei Gericht, sowohl aus Deutschland als auch aus Belgien. Sie beantragten Vertagung, da eine Diskussion unter ihnen noch nicht geklärt war. Einige der Anwälte vertreten die Meinung, die Anwälte, die bereits am Tage der Demonstration für die Legal Teams freiwillig gearbeitet hatten, sollten nicht als Anwälte der Angeklagten auftreten, da sie emotional belastet seien.
Dies führte zu Empörung seitens des Legal Teams, da die Anwälte dort zum Schutz der Rechte der DemonstrantInnen fungieren, nicht jedoch emotionale Gefühle für diese hegen wollten.
Ferner exsistiert ein Video der Polizei, auf dem die Angeklagten angeblich bei dem Begehen einer Straftat zu sehen seien. Die Angeklagten schliessen eine Tat ihrerseits jedoch aus. Den Anwälten wurde das Video seitens der Polizei zunächst verweigert. Nunmehr soll das Video bei der Verhandlung den Anwälten vorgeführt werden. Dem Antrag der Anwälte wurde statt gegeben. Die Verhandlung wurde auf den 11. Februar 2002 verschoben.
[gefunden auf indymedia, 15.1.2002]