Weltwirtschaftsgipfel G8 2007 in Heiligendamm
Zur Vorbereitung des G8 Gipfels sind bestimmte Sicherheits- maßnahmen unumgänglich.
Das Gebiet in und um Heiligendamm wird dann in zwei Sicher- heitszonen eingeteilt.
- Die innere Sicherheitszone: Diese umfasst das Gelände des Grand Hotel Kempinski und obliegt der Zuständigkeit des Bundeskriminalamtes. Es ist für Einwohner von Heiligendamm kein Betreten möglich. Die Errichtung der inneren Sicherheitszone erfolgt in zeitlicher Nähe zum Beginn des G8 Gipfels.
- Die äußere Sicherheitszone: Hierzu wird eine technische Sperre von der Polizei errichtet und betrieben. Der Verlauf orientiert sich vorwiegend auf Landeseigentum. Private Grundstücke werden so wenig wie möglich betroffen.
- Die Einteilung in die oben benannten Sicherheitszonen erfolgt nach Fertigstellung des Zaunes.
Innerhalb des Zaunes werden die Sicherheitsmaßnahmen auf ein unabdingbares Maß reduziert. Zum Aufenthalt Berechtigte werden in Listen erfasst und erhalten einen Berechtigtenausweis. Zum berechtigten Personenkreis zählen:
- Einwohner des Ostseebades Heiligendamm,
- Eigentümer und Nutzer, die Grundstücke innerhalb des Zaunes besitzen,
- Gewerbetreibende, Angestellte und Arbeiter, Not-, Pflege- und Kurierdienste
- sowie Zulieferer,
- angemeldete Besucher und Gäste und sonstige betroffene Personen.
Es wird zwei Kontrollstellen für den Einlass in die äußere Sicherheitszone geben:
- Kontrollstelle "Rennbahn": Diese befindet sich im Parkplatzbereich an der Galopprennbahn und ist nur für den Personenverkehr zugelassen. Die Kontrollstelle ist nur zu Fuß passierbar. Fahrzeuge sind vor Ort zu parken. Innerhalb des Zaunes findet kein öffentlicher Nahverkehr statt. Dafür wird ein Shuttleverkehr eingerichtet.
- Kontrollstelle "Hinter Bollhagen": Diese befindet sich an der Landstraße 12 auf einem Geländer in der Nähe des Wasserwerkes. Sie ist mit dem Fahrzeug passierbar. Während der Einsatztage ist eine Durchsuchung der Fahrzeuge erforderlich. Daher können sich dann längere Wartezeiten ergeben.
Sonstige Hinweise für Bewohner und Gäste umliegender Gemeinden
Ausweispflicht
Um Unannehmlichkeiten an den Kontrollstellen zu vermeiden sollten Anwohner und Gäste von Heiligendamm und der umliegenden Gemeinden den Personalausweis bzw. Reisepass mitführen.
Zauntourismus
Der Bau der technischen Sperren im Bereich Heiligendamm zieht zurzeit viele Schaulustige an. Personen die sich in diesem Bereich aufhalten, haften für eventuell eintretende Schäden selbst. Die Polizei führt dort Personenkontrollen
Zaunbau
Die vom Betrieb für Bau und Liegenschaften Mecklenburg-Vorpommern mit dem Bau der technischen Sperre beauftragte Firma Metall-Zaun-Stahlbau GmbH & Co. KG (MZS) aus Bargeshagen im Landkreis Bad Doberan hat am 15. Januar 2007 mit dem Setzen der Zaunfelder begonnen. Die erforderlichen Gründungsarbeiten wurden dazu im Bereich der Jemnitz-Schleuse bei Heiligendamm abgeschlossen.
Das um Heiligendamm zu errichtende komplexe technische Sperrwerk besteht nach Fertigstellung aus dem ca. 12 Kilometer langen Zaun, zwei eingerichteten Kontrollstellen und Sicherheitstechnik. Nach dem G8-Gipfel erfolgt der sofortige Rückbau.
Der Polizei ist bewusst, dass mit der Sperre unumgängliche Einschränkungen insbesondere auf die 280 Einwohner von Heiligendamm und deren Gäste zukommen.
„Wir haben die Aufgabe, die Staatsgäste und das Gipfeltreffen in Heiligendamm land-, see- und luftseitig zu schützen. Die technische Sperre soll ein Eindringen in die Sicherheitszone verhindern.
Auch vor dem Hintergrund einer terroristischen Bedrohung und Bedrohungen gewaltbereiter militanter Gipfelgegner kommt dem Sperrwerk eine besondere taktische Bedeutung zu.“, so der Polizeiführer des Planungsstabes der BAO Kavala Knut Abramowski.
Der Zaun selbst besteht aus 4 600 anthrazitfarbenen 75 kg schweren Stahlgittern, die 2,50 m hoch und 2,45 m breit sind. Die Zaunelemente werden seitlich an auf der Erde liegenden 900 kg schweren Betonelementen befestigt. Zusätzlich wird die Sperre mit einem Unterkriech- und Übersteigschutz versehen.
Den genauen Verlauf des Zauns sehen Sie hier:
Heiligendamm
Wer ist für die Sicherheit während des G8 Gipfels verantwortlich?
Für die Sicherheit während des G8 Gipfels zeichnen die Landespolizei Mecklenburg-Vorpommern mit eigenen und Unterstützungskräften, die Bundespolizei und das Bundeskriminalamt verantwortlich. Diese drei Organisationen sind grundsätzlich in verschiedenen sachlichen und örtlichen Zuständigkeitsbereichen tätig, werden aber auf Grund einer Vielzahl von Nahtstellen eng miteinander zusammen arbeiten.
Werden um den Veranstaltungsort besondere Sicherheitszonen eingerichtet?
Ja. Um Heiligendamm wird eine komplexe technische Sperre in einer Länge von 12 km errichtet. Andere Orte sind von dieser Umzäunung nicht betroffen. Zutritt in diese äußere Sicherheitszone erlangen nur Berechtigte.
Innerhalb des Zaunes befindet sich die innere Sicherheitszone, die das Gelände des Grand Hotels Kempinski umfasst. Hier ist das Betreten für Einwohner nicht möglich.
Wie lange dauert die enge Sicherheitsphase?
Mit den Maßnahmen wird am 29. Mai 2007 begonnen. Diese werden bis zum 09. Juni 2007 dauern.
Wer ist Zutrittsberechtigt?
Berechtigt sind Einwohner des Ostseebades Heiligendamm sowie Eigentümer und Nutzer die Grundstücke innerhalb der äußeren Sicherheitsabsperrung besitzen. Weiterhin umfasst dies Gewerbetreibende, Angestellte, Arbeiter, Not– und Pflegedienste, Kurierdienste und Zulieferer. Auch angemeldete Feriengäste und Besucher der Einwohner sind berechtigte Personen.
Die Ermittlung und Erfassung des genannten Personenkreises erfolgt durch die Polizei. Sie als Berechtigter können die Polizei dabei unterstützen, indem Sie sich über das Bürgertelefon unter 0180-5010766 (0,12 €/ min) oder per E-Mail unter buegerinfo@kavala.mv-regierung.de mit der Polizei selber in Verbindung setzen.
Für die Berechtigten und ihre Fahrzeuge werden gesonderte Ausweise erstellt. Innerhalb der äußeren Sicherheitszone wird ein kontrollierter Personen- und Fahrzeugverkehr stattfinden.
Ab wann ist mit Kontrollen zu rechnen?
Der Bau des Zauns soll in der Zeit von Jan. bis Mai 2007 erfolgen. Nach Fertigstellung ist mit ersten Kontrollmaßnahmen zu rechnen, die im Laufe der Zeit intensiviert werden. Zugangskontrollen in den Bereich der äußeren Sicherheitszone beginnen nach jetzigem Planungsstand nach dem Pfingst-Wochenende Ende Mai 2007 vor dem Gipfeltreffen.
Müssen Kraftfahrzeuge für die Zeit des Gipfels in der Ortschaft Heiligendamm von öffentlichen Plätzen, Straßen und Wegen entfernt werden?
Es wird Bereiche geben, in welchen zum Zeitpunkt des Gipfels keine Kraftfahrzeuge stehen dürfen. Diese Bereiche sind aber noch nicht genau bezeichnet.
Kann ich mit meinem privaten PKW fahren?
Wenn Sie zum Berechtigtenkreis gehören ja. Sie müssen jedoch mit Kontrollen und Durchsuchungen rechnen. Aufgrund dessen empfiehlt Ihnen die Polizei den Großparkplatz an der Rennbahn zu nutzen. Von der Rennbahn pendelt ein Shuttle - Verkehr bis zur Ortschaft Heiligendamm.
Wo befinden sich Zugangsmöglichkeiten/ Kontrollstellen?
Erste Kontrollstelle (Rennbahn) ist der Parkplatzbereich des Geländes der Galopprennbahn.
Dieser Bereich ist zu Fuß oder mit dem Fahrrad passierbar, Kraftfahrzeuge können vor Ort geparkt werden. Ein für Sie eingerichteter Shuttle-Verkehr pendelt zwischen der Ortschaft und der Kontrollstelle. Innerhalb der äußeren Sicherheitszone wird es keinen öffentlichen Nahverkehr geben.
Zweite Kontrollstelle ist bei der Ortschaft Hinter Bollhagen an der Landesstrasse 12. Die Kontrollstelle ist mit Fahrzeugen passierbar. Jedoch ist hier mit längeren Kontrollzeiten zu rechnen. Grund dafür sind erforderliche Durchsuchungen von Fahrzeugen und Personen.
Während des Zaunbaus: Kann ich dort weiterhin spazieren gehen?
Grundsätzlich ja, außer im Baustellenbereich. Dort ist das Betreten nur auf eigene Gefahr möglich.
Wie sieht es mit dem Naturschutz beim Zaunbau aus?
Für die betroffenen Bereiche beim Zaunbau liegen alle Genehmigungen vor, sodass der Naturschutz Beachtung findet.
Was ist bei kurzfristigen Änderungen bezüglich der privaten Beschäftigungen der Staatsgäste? (Radfahren oder Joggen)
Es kann dann zu kurzfristigen Sperrung und zeitlichen Einschränkungen kommen. Bei frühzeitigem Bekannt werden, sind wir bemüht, die Bürger darüber zu informieren. Es muss auch damit gerechnet werden, dass bei Kolonnenfahrten die Grundstücke für kurze Zeit nicht verlassen werden können und Shuttleverkehr in dieser Zeit nicht stattfindet.
Müssen Fahrräder, Kinderwagen oder andere bewegliche Gegenstände von öffentlichen Plätzen und Wegen entfernt werden?
Es wird Bereiche geben wo diese entfernt werden müssen. Diese Bereiche sind jedoch noch nicht konkret benannt.
Wo kann es Verkehrseinschränkungen geben?
Es kann zu Verkehrseinschränkungen für die Ortschaften um Heiligendamm (Kühlungsborn, Bad Doberan) kommen.
Weiterhin kann es zu Verkehrseinschränkungen in der Hansestadt Rostock sowie im Umfeld des Airport Laage kommen.
Was ist mit dem Kurablauf während des Gipfels?
Laut unseren Informationen wird es während des Gipfels keinen Kurbetrieb in Heiligendamm geben.
Können Hoteliers, Pensionsinhaber, Eigentümer von Ferienwohnungen Buchungen, die sich auf den Zeitraum des Gipfels beziehen und jetzt schon angefragt und gebunden werden sollen, eingehen?
Ja, aber es muss damit gerechnet werden, dass Personen, die Buchungen für den Veranstaltungszeitraum vornehmen, mit starken Einschränkungen rechnen müssen. Gleichwohl können frühzeitig feste Buchungen vorgenommen werden.
Was ist mit den Strandkörben? Wie steht es mit einem Badeverbot?
Badeverbot wird es im Bereich Heiligendamm geben. Genaue Zeiten sind noch offen, in der Zeit des G8 Gipfels wird das Aufstellen von Strandkörben nicht möglich sein.
Gibt es Beeinträchtigungen für meinen Gewerbebetrieb?
Wir sind bestrebt, die Bürger nicht kurzfristig sondern langfristig zu informieren. Wir wollen ständig in Kontakt bleiben und Probleme gemeinsam lösen. Welche Einschränkungen die Gewerbetreibenden erfahren ist noch nicht geregelt.
Ich bin Jäger. Darf ich in den Wäldern um Heiligendamm jagen gehen?
Innerhalb der äußeren Sicherheitszone wird ein Jagen nicht möglich sein. In welchem Abstand das Jagen außerhalb dieser Zone möglich sein wird, ist noch nicht geklärt.
Wird es vor dem Zaun Bannmeilen geben (, d. h. Bereiche, bei denen Versammlungen/Veranstaltungen grundsätzlich nicht erlaubt sind)?
Nein, es wird zu keinen Bannmeilen vor dem Zaun kommen.
Gibt es während der Zeit des Gipfels Sperrstunden?
Sperrstunden sind nicht geplant.
Bad Doberan – Kühlungsborn
Wird während der Zeit des Gipfels der Molli zwischen Kühlungsborn und Bad Doberan mit Halt in Heiligendamm verkehren?
In Abstimmung zwischen Bund und Land, wird die Mecklenburgische Bäderbahn den öffentlichen Betrieb des Molli voraussichtlich vom 30.05. bis zum 09.06.2007 einstellen. Für diesen Zeitraum wird ein Schienersatzverkehr eingerichtet
Werden berufstätige Ein- und Auspendler unproblematisch das Stadtgebiet Bad Doberans verlassen und wieder betreten können?
Für Berufspendler wird das Betreten und Verlassen der Stadt Bad Doberan möglich sein. Mit Einschränkungen durch Sperrungen sowie Zugangskontrollen ist zu rechnen.
Findet das alljährliche Doberaner Bikertreffen statt und kann die Route durch Heiligendamm beibehalten werden?
Das für den 13. Mai 2007 angemeldete Bikertreffen kann wie geplant stattfinden. Die Route für die große Ausfahrt wird nicht geändert.
Kommt es im Landkreis Bad Doberan zu Verkehrseinschränkungen?
Mit Verkehrsbeeinträchtigungen aufgrund von Veranstaltungen im Rahmen des WWG und polizeilicher Maßnahmen muss gerechnet werden. Ziel der Polizei ist es den Straßenverkehr aufrecht zu halten und die Verkehrsströme weiträumig zu lenken und zu leiten.
Kann man in der Zeit des Gipfels in Bad Doberan und seinen Ortsteilen Besuch empfangen?
Grundsätzlich sind Besuche erlaubt, jedoch Einschränkungen zu erwarten, wenigstens Durchlasskontrollen. Sie sollten Besuch weitestgehend so zu planen, dass der Zeitraum des G8-Gipfels nur gering frequentiert wird.
Demonstrationsgeschehen
Durch verschiedene Organisationen wurden bisher nachfolgend aufgeführte Veranstaltungen angemeldet. Diese Aufzählung stellt nur eine Auswahl dar und ist nicht abschließend. Hierfür sind durch die Polizei die Auflagen noch nicht in allen Fällen erteilt worden.
Flughafen Laage
05.06.2007 Aktionstag Airport
mögliche Beeinträchtigungen: Verkehrsbeeinträchtigungen, Einschränkung des zivilen Flugverkehrs
polizeiliche Maßnahmen: Weiträumige Absperrungen um das Flughafengelände
Heiligendamm
- 02. bis 09.06.2007 Demonstration mit Protestcamp in Heiligendamm (Greenpeace)
- 05.06.2007 Blockade-Aktionstage, ringförmig um Heiligendamm
- 07.06.2007 Sternmarsch nach Heiligendamm, „Sternmarsch-Bündnis“
- mögliche Beeinträchtigungen: Zugang vom 30. Mai bis. 09. Juni nicht möglich
- polizeiliche Maßnahmen: weiträumige Absperrungen durch technische Sperren, Einrichtung von Kontrollstellen, Zutritt nur für Berechtigte
Bad Doberan
01. bis 09.06.2007 Dauerversammlung
- mögliche Beeinträchtigungen: massive Verkehrseinschränkungen im Stadtgebiet
- polizeiliche Maßnahmen: Verkehrslenkungskonzept
Hansestadt Rostock
02.06.2007 Großdemonstration in Rostock
05.06.2007 Umweltmarkt
05.06.2007 Gegengipfel
07.06.2007 Konzerte im IGA-Park
- mögliche Beeinträchtigungen: massive Verkehrseinschränkungen im Stadtgebiet
- polizeiliche Maßnahmen: Verkehrslenkungskonzept
Hinweise für Wassersportler, Angler und Freizeitkapitäne
Sperrgebiete vor Heiligendamm
Durch das Wasser- und Schifffahrtsamt Stralsund wurden in der Bekanntmachung für Seefahrer (T)143/06 vom 19.12.2006 die zeitweilige Einrichtung von Sperrgebieten vor Heiligendamm sowie die zeitweilige Einrichtung einer Reede für Marinefahrzeuge bekannt gegeben.
Großes Sperrbiet Heiligendamm
Im Zeitraum vom 03.06.07, 18:00 Uhr bis 09.06.07 18:00 Uhr wird innerhalb der Positionen:
- 1) 54° 09,2' N; 011° 41,0' E
- 2) 54° 16,7' N; 011° 41,0' E
- 3) 54° 16,7' N; 012° 00,0' E
- 4) 54° 10,5' N; 012° 00,0' E
ein Sperrgebiet eingerichtet.
Von der Positionen 1 bis zur Position 4 ist der Verlauf entsprechend der Küstenlinie bei Seekartennull die südliche Begrenzungslinie.
Ausnahmeregelungen für das Befahren des Sperrgebietes werden nicht erteilt.
Während dieses Zeitraumes ist das Betreiben der Fischerei und Angelsport in dem Sperrgebiet untersagt.
Der Bootshafen in Kühlungsborn ist in dieser Zeit für die gesamte zivile Schifffahrt gesperrt. Das landseitige Einsetzen von Fahrzeugen (z.B. Bäderboote, Sport- und Freizeitboote usw.) ist von dem angegebenen Küstenabschnitt (Pos. 1 bis zur Pos. 4) und in dieser Zeit, verboten.
Kleines Sperrgebiet Heiligendamm
Vom 14.05.07, 06:00 Uhr bis 03.06.07 18:00 Uhr und vom 09.06.07, 18:00 Uhr bis 12.06.07, 18:00 Uhr wird innerhalb der
Positionen:
- 1) 54° 08,78' N; 011° 48,0' E
- 2) 54° 10,00' N; 011° 48,0' E
- 3) 54° 10,00' N; 011° 53,3' E
- 4) 54° 09,00' N; 011° 53,3' E
ein Sperrgebiet eingerichtet.
Von der Position 1 bis zur Position 4 ist der Verlauf der Küstenlinie bei Seekartennull die südliche Begrenzungslinie.
Ausnahmeregelungen für das Befahren des Sperrgebietes werden nicht erteilt.
Während dieses Zeitraumes ist das Betreiben der Fischerei und Angelsport in dem Sperrgebiet nicht gestattet. Das landseitige Einsetzen von Fahrzeugen (z.B. Bäderboote, Sport- und Freizeitboote usw.) ist von dem angegebenen Küstenabschnitt (Pos. 1 bis zur Pos. 4) und dieser Zeit verboten. Das Ausbringen von Sperrgebietstonnen zur Kennzeichnung dieser Gebiete erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt und wird rechtzeitig bekannt gemacht.
Reede für Marinefahrzeuge
In der Zeit vom 03.06.07, 18:00 Uhr bis 09.06.07, 18:00 Uhr ist innerhalb der nachfolgenden Positionen eine Reede für o. g. Fahrzeuge eingerichtet.
Position der Reede:
- 1. 54° 16,7' N; 011° 45,0'E
- 2. 54° 18,5' N; 011° 45,0'E
- 3. 54° 18,5' N; 011° 52,0'E
- 4. 54° 16,7' N; 011° 52,0'E